GKV-Versicherungspflicht durch Elternteilzeit (Krankenkassenrecht)
Ich bin Beamter und damit beihilfebrechtigt sowie privat restkostenversichert, zur Zeit aber zur Wahrnehmung einer Staatsangestelltenstelle über der Pflichtgrenze von meiner Beamtenstelle beurlaubt und deshalb in der PKV zu 100% versichert.
Und nun stellt sich Nachwuchs ein.
Ich möchte nach einem Monat Vollelternzeit (hier bleibt die PKV) in Elternteilzeit gehen. Damit werde ich in diesen Monaten und auch im laufenden Jahr die Versicherungspflichtgrenze hinsichtlich des Gehalts sicher unterschreiten.
Besteht dann GKV-Versicherungspflicht bzw. was sind die Rechtsgrundlagen? Oder wird Elterngeld und Gehalt zur Feststellung der Pflichtgrenze zusammengerechnet? Was ist die Bemessungsbasis für den GKV-Beitrag. Was ich weiß, ist, dass ich meine Frau während ihrer Elternzeit nicht bei mir familienversichern kann, da sie z.Z. auch privat versichert ist (SGB V § 10 Abs. 1).