GKV-Versicherungspflicht durch Elternteilzeit (Krankenkassenrecht)

Martin, Freitag, 10.02.2017, 19:38 (vor 2844 Tagen)

Ich bin Beamter und damit beihilfebrechtigt sowie privat restkostenversichert, zur Zeit aber zur Wahrnehmung einer Staatsangestelltenstelle über der Pflichtgrenze von meiner Beamtenstelle beurlaubt und deshalb in der PKV zu 100% versichert.

Und nun stellt sich Nachwuchs ein.

Ich möchte nach einem Monat Vollelternzeit (hier bleibt die PKV) in Elternteilzeit gehen. Damit werde ich in diesen Monaten und auch im laufenden Jahr die Versicherungspflichtgrenze hinsichtlich des Gehalts sicher unterschreiten.
Besteht dann GKV-Versicherungspflicht bzw. was sind die Rechtsgrundlagen? Oder wird Elterngeld und Gehalt zur Feststellung der Pflichtgrenze zusammengerechnet? Was ist die Bemessungsbasis für den GKV-Beitrag. Was ich weiß, ist, dass ich meine Frau während ihrer Elternzeit nicht bei mir familienversichern kann, da sie z.Z. auch privat versichert ist (SGB V § 10 Abs. 1).

GKV-Versicherungspflicht durch Elternteilzeit

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 10.02.2017, 19:57 (vor 2844 Tagen) @ Martin

Das werden Sie dann sehen, wie Ihr AG - also das Personalbüro - sie meldet!

Wenn Sie in den nächsten 12 Monaten unter JAEG liegen, und die JAEG für Sie relevant ist - und nicht die BBG-KV, dann werden Sie versicherungspflichtig gemeldet!

Jetzt wäre es spannend, was sie dann konkret tun können. Das ist eine Beratung im Einzelfall und Rechtsdienstleistung. Lassen Sie sich also bitte von einem Versicherungsberater beraten!

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GKV-Versicherungspflicht durch Elternteilzeit

Martin, Samstag, 11.02.2017, 12:27 (vor 2844 Tagen) @ derKVProfi

Na ja, was soll da ein Versicherungsberater helfen können, wenn das die Personalstelle entscheiden muss?

Alles andere - Modifikation von Verträgen (Teilzeit) und Beurlaubungen vor oder nach der Geburt - sind sowieso Sache des Arbeitgebers.

Aber danke für die Antwort, dass über die Pflichtmeldung allein der Arbeitgeber durch Meldung entscheidet und nicht eine Krankenkasse.

GKV-Versicherungspflicht durch Elternteilzeit

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 11.02.2017, 13:31 (vor 2844 Tagen) @ Martin

Der AG meldet ... entscheiden tut die Krankenkasse ggf. später im Falle einer sv-Prüfung bis hin zur Nichtigkeit ....

Nun, was tut ein Berater ... er berät ... er schaut sich an, was geplant ist und weist auf die Fallstricke hin und zeigt Optimierungsmöglichkeiten auf um ein Ziel zu erreichen!

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