Kind geht eigene Wege. PKV kündigen? (Private Krankenversicherungen)
Christian, Freitag, 10.02.2017, 10:44 (vor 2841 Tagen)
Guten Morgen Zusammen,
meine Tochter ist 22 Jahre alt und hat ihr Studium abgebrochen.
Seit gut 4 Wochen ist sie bei einem Freund in Österreich. Arbeit o.ä. hat sie nicht, ist wohl vorerst auch nicht geplant.
Seit Kindheit ist sie bei mir privat versichert. Ich bin VN.
Jetzt stellt sich die Frage, ob und wenn ja zu welchem Termin ich die PKV für Sie kündigen kann. Nach tel. Auskunft der Barmenia ginge das nicht.
In meiner Google-Recherche stieß ich aber auf ein BGH Urteil vom 18.12.13 (IV ZR 140/13).
Ist das auch bei mir anzuwenden?
Meine Tochter geht eigene Wege, Sie ist Volljährig, trifft eigene Entscheidungen...
Vorab herzichen Dank an die Experten!
Kind geht eigene Wege. PKV kündigen?
derKVProfi , Freitag, 10.02.2017, 19:55 (vor 2841 Tagen) @ Christian
Sie können kündigen, sollte sich aber die Konsequenzen überlegen .....
Sie kommend a nämlich nicht wirklich aus der Haftung, wenn das dann schief geht und das Kind Sozialfall ist ...
Man, man, man ....
Sie brauchen Beratung ... dringend !
--
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Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
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Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
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Kind geht eigene Wege. PKV kündigen?
Steinbock , Samstag, 08.04.2017, 13:44 (vor 2784 Tagen) @ Christian
bitte beachten, dass wir in Deutschland für jeden der mit Hauptwohnsitz gemeldet ist eine Krankenversicherungspflicht haben.
Bei einer Kündigung, muss entweder ein neuer Versicherungsschutz nachgewiesen werden: z.B. gesetzliche Krankenversicherungspflicht, oder eine Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.
Ansonsten erfolgt keine Kündigungsbestätigung der PKV.
Kind geht eigene Wege. PKV kündigen?
derKVProfi , Sonntag, 09.04.2017, 13:26 (vor 2783 Tagen) @ Steinbock
Das entspricht nicht der Rechtsprechung.
Eltern könne die PKV Ihrer Kinder ohne Folgeversicherungsnachweis kündigen.
Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.12.2013 – IV ZR 140/13
VVG § 205 Abs. 6
Die Wirksamkeit der Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer für einen nicht vom Versicherungsnehmer gesetzlich vertretenen volljährigen Mitversicherten gemäß § 205 Abs. 6 Satz 1 VVG setzt nicht den Nachweis eines ununterbrochenen Krankenversicherungsschutzes für den Mitversicherten voraus.
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Kind geht eigene Wege. PKV kündigen?
Steinbock , Sonntag, 09.04.2017, 18:37 (vor 2783 Tagen) @ derKVProfi
mein lieber derKVProfi,
Sie haben sogar recht - ich wollte nur herausfinden ob Sie dieses Urteil kennen.
Dann war doch ihre Antwort gegenüber des TE Christian falsch.
Sie hätten ihn doch zumindest auf den § 207 VVG Abs.2 aufmerksam machen müssen.
(2) Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, gilt Absatz 1 entsprechend. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn die versicherte Person von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt hat.
Gruß vom Steinbock
Kind geht eigene Wege. PKV kündigen?
derKVProfi , Sonntag, 09.04.2017, 20:48 (vor 2783 Tagen) @ Steinbock
Ihr Versuch der Diskreditierung scheitert:
1. durch Ihre eigene Aussage im vorherigen Beitrag, denn die war falsch!
2. hatte ich ursprünglich etwas ganz Anders gesagt:
"Sie können kündigen, sollte sich aber die Konsequenzen überlegen .....
Sie kommend a nämlich nicht wirklich aus der Haftung, wenn das dann schief geht und das Kind Sozialfall ist ...
Man, man, man ....
Sie brauchen Beratung ... dringend !
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Ich hatte überhaupt nicht auf die Frage der Rechtmäßigkeit oder der Umsetzbarkeit abgestellt, sondern auf eine ganz andere Frage!
Was Sie hier versuchen ist offensichtlich PEINLICH!
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Kind geht eigene Wege. PKV kündigen?
Steinbock , Montag, 10.04.2017, 00:08 (vor 2783 Tagen) @ derKVProfi
Herr Müller,
sinnvoll wäre es gewesen, wenn Sie ihren Beruf als Journalist weiter ausüben würden.
Denn hinsichtlich der privaten Krankenversicherung schreiben Sie sehr viel Unsinn.
Weiteren Kommentar erspare ich mir.
Kind geht eigene Wege. PKV kündigen?
derKVProfi , Montag, 10.04.2017, 00:24 (vor 2783 Tagen) @ Steinbock
Das sagt jemand, der sich nicht traut ... ich veröffentliche als Journalist laufend ...
Und ich bin gelernter Versicherungskaufmann IHK - Schwerpunkt PKV!
Ich habe aber auch als Produktmanager und Consultant im ´Bereich Kranken-/Pflegeversicherung und Gesundheitswesen gearbeitet.
Was ist Ihr Problem, dass Sie versuchen sich hier zu profilieren, indem Sie andere diffamieren und diskreditieren?
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Kind geht eigene Wege. PKV kündigen?
Steinbock , Montag, 10.04.2017, 10:24 (vor 2782 Tagen) @ derKVProfi
dies schreibt ein Versicherungsberater, der keiner ist!
Ende!
Kind geht eigene Wege. PKV kündigen?
admin , Braunschweig, Montag, 10.04.2017, 10:41 (vor 2782 Tagen) @ Steinbock
Da die Sachargumente nun ausgetauscht sind schließen wir diese Diskussion. D. Red.