unzulässige Honorarvermittlung bei PKV Tarifwechsel (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 21.01.2017, 08:30 (vor 2865 Tagen)

Ab sofort ist es Versicherungsmaklern untersagt einen Verbraucher gegen gesondertes Entgelt etwas zu vermitteln.

Honorarvermittlung und die meisten PKV-Tarifwechseloptimierer ist damit der Stecker gezogen worden.

Gilt bereits ab 19.01.2017 ...... mit Vorlage Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag!

Paragraph 156 Abs. 4 GewO

Versicherungsvermittler nach § 34d Absatz 1 Satz 1 dürfen Vergütungen eines Dritten, der Verbraucher ist, auf der Grundlage eines Vertrages annehmen, der vor dem 18. Januar 2017 geschlossen wurde.“

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unzulässige Honorarvermittlung bei PKV Tarifwechsel

Nachfrager, Dienstag, 24.01.2017, 08:42 (vor 2862 Tagen) @ derKVProfi

Gilt das auch für Sie als Versicherungsberater?

unzulässige Honorarvermittlung bei PKV Tarifwechsel

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 24.01.2017, 13:41 (vor 2862 Tagen) @ Nachfrager

Nein, denn wir sind als Rechtsdienstleister dafür da, dass wir beraten - und zwar ohne Vermittlungsabsicht.

Deswegen ist uns die Annahme von Provisionen, Courtagen oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteilen durch die Versicherer schon immer untersagt!

Wir beraten und werden für Beratung bezahlt. Provision und Courtage sind uns verboten.

Die Versicherungsvermittler haben zunehmend für Vermittlung Honorare genommen, wobei es für den Verbraucher eben nicht trransparent ist, ob jetzt zweimal kassiert wird.

Und ein Entgelt / Honorar für Beratung gegenüber Verbrauchern zu verlangen, bestand, war schon immer verboten .. Jetzt wird es noch klarer und deutlicher gemacht ..

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unzulässige Honorarvermittlung bei PKV Tarifwechsel

balanceistisch, Freitag, 31.03.2017, 21:30 (vor 2795 Tagen) @ derKVProfi

Ich hoffe, das sich jetzt bei der PKV die Qualität verbessert.

unzulässige Honorarvermittlung bei PKV Tarifwechsel

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 02.04.2017, 09:51 (vor 2794 Tagen) @ balanceistisch

Bei der PKV soll sich die Qualität verbessern?

Was meinen Sie konkret?

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