unzulässige Honorarvermittlung bei PKV Tarifwechsel (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 21.01.2017, 08:30 (vor 2862 Tagen)

Ab sofort ist es Versicherungsmaklern untersagt einen Verbraucher gegen gesondertes Entgelt etwas zu vermitteln.

Honorarvermittlung und die meisten PKV-Tarifwechseloptimierer ist damit der Stecker gezogen worden.

Gilt bereits ab 19.01.2017 ...... mit Vorlage Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag!

Paragraph 156 Abs. 4 GewO

Versicherungsvermittler nach § 34d Absatz 1 Satz 1 dürfen Vergütungen eines Dritten, der Verbraucher ist, auf der Grundlage eines Vertrages annehmen, der vor dem 18. Januar 2017 geschlossen wurde.“

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum