Ein Versicherungsberater? SICHER?
Oder ein VersicherungsMAKLER ...
Versicherungsberater ist eine geschützte Berufsbezeichnung ...
Dann scheint der herr Sie sehr fehlerhaft, wenn nicht magelhaft zu beraten um eine Vermittlung zu bekommen!
"über 50% (aber mit einem festen Betrag von 53€)"
Ein versicherungsmedizinischer Zuschlag ist nicht fest ... weder der Prozentsatz noch der Eurobetrag.
Der Prozentsatz könnte sich bei einer BAP mit Limitierung ändern, weil der RZ nicht limitiert wird ...
Der Eurobetrag steigt mit jeder BAP ... steht so auch in den Bedingungen!
Ein Zuschlag kann man später reduzieren oder aufheben. Dazu gibt es rechtliche Grundlagen, wenn der Grund entfallen ist.
"Nun die Frage, ob es sinnvoller ist, diese Möglichkeit anzunehmen oder dann über die Öffnungsaktion in die PKV zu gehen mit einem Risikozuschlag von max. 30%?"
ja, aber die greift erst ab Beamter auf Probe und nicht für auf Widerruf, also Auszubildende, Referendare, Anwärter, etc. Bis dahin müssen Sie dann voerst in der GKV bleiben, weil sie die Öffnung sonst verwirken - davon ab nimmt die R+V gar nicht teil!
"Meine Frage wäre außerdem ob diese 30% auch ein fester Betrag sind oder ansonsten eben auch 30% des jeweils bestehenden Tarifs sind die dazu kommen?"
30% Zuschlag sind 30% Zuschlag, aber 30% sind ggf. lebenslang weniger als 50% .... und ansonsten hatte ich es oben erklärt ...
"Und ob die Leistungen eines Vertrages über die Öffnungsaktion i.d.R wesentlich "abgespeckter" sind als den Vertrag den ich jetzt über die R+V bekommen würde."
Mit Ausnahme der DBV und der Signal sind es die normalen Tarife nur regelmäßig ohne Beihilfeergänzung oder nur mit ausgewählten Zusätzen.
Das reicht aber regelmäßig aus.
Für die Öffnungsaktion, und da ist ihr Versicherungsmakler wahrscheinlich strikt dagegen, bekommt er keinen Cent Vergütung.
In Abhängigkeit, was der konkrete Auslöser ist, kann man als qualifizierter VersicherungsBERATER eine Empfehlung aussprechen und auch einen geeigneteren Versicherer finden ...
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