PKV + 50% Zuschlag oder Öffnungsaktion? (Private Krankenversicherungen)

Sarah, Mittwoch, 11.01.2017, 18:02 (vor 2871 Tagen)

Hallo,

ich starte demnächst mit dem Referendariat in Bayern und bin deshalb auf der Suche nach einer privaten Krankenversicherung.

Nachdem ein Versicherungsberater bei sämtlichen Versicherungen anonym angefragt hat, hat sich letztlich nur die r+v gefunden, die mit einem Zuschlag von über 50% (aber mit einem festen Betrag von 53€) mir einen Vertrag anbieten würden.

Nun die Frage, ob es sinnvoller ist, diese Möglichkeit anzunehmen oder dann über die Öffnungsaktion in die PKV zu gehen mit einem Risikozuschlag von max. 30%?

Meine Frage wäre außerdem ob diese 30% auch ein fester Betrag sind oder ansonsten eben auch 30% des jeweils bestehenden Tarifs sind die dazu kommen? Und ob die Leistungen eines Vertrages über die Öffnungsaktion i.d.R wesentlich "abgespeckter" sind als den Vertrag den ich jetzt über die R+V bekommen würde.

Vielen Dank für die Hilfe. Da ich "Angst" habe etwas falsch zu entscheiden.

PKV + 50% Zuschlag oder Öffnungsaktion?

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 11.01.2017, 19:35 (vor 2871 Tagen) @ Sarah

Ein Versicherungsberater? SICHER?

Oder ein VersicherungsMAKLER ...

Versicherungsberater ist eine geschützte Berufsbezeichnung ...

Dann scheint der herr Sie sehr fehlerhaft, wenn nicht magelhaft zu beraten um eine Vermittlung zu bekommen!

"über 50% (aber mit einem festen Betrag von 53€)"

Ein versicherungsmedizinischer Zuschlag ist nicht fest ... weder der Prozentsatz noch der Eurobetrag.

Der Prozentsatz könnte sich bei einer BAP mit Limitierung ändern, weil der RZ nicht limitiert wird ...

Der Eurobetrag steigt mit jeder BAP ... steht so auch in den Bedingungen!

Ein Zuschlag kann man später reduzieren oder aufheben. Dazu gibt es rechtliche Grundlagen, wenn der Grund entfallen ist.

"Nun die Frage, ob es sinnvoller ist, diese Möglichkeit anzunehmen oder dann über die Öffnungsaktion in die PKV zu gehen mit einem Risikozuschlag von max. 30%?"

ja, aber die greift erst ab Beamter auf Probe und nicht für auf Widerruf, also Auszubildende, Referendare, Anwärter, etc. Bis dahin müssen Sie dann voerst in der GKV bleiben, weil sie die Öffnung sonst verwirken - davon ab nimmt die R+V gar nicht teil!

"Meine Frage wäre außerdem ob diese 30% auch ein fester Betrag sind oder ansonsten eben auch 30% des jeweils bestehenden Tarifs sind die dazu kommen?"

30% Zuschlag sind 30% Zuschlag, aber 30% sind ggf. lebenslang weniger als 50% .... und ansonsten hatte ich es oben erklärt ...

"Und ob die Leistungen eines Vertrages über die Öffnungsaktion i.d.R wesentlich "abgespeckter" sind als den Vertrag den ich jetzt über die R+V bekommen würde."

Mit Ausnahme der DBV und der Signal sind es die normalen Tarife nur regelmäßig ohne Beihilfeergänzung oder nur mit ausgewählten Zusätzen.

Das reicht aber regelmäßig aus.

Für die Öffnungsaktion, und da ist ihr Versicherungsmakler wahrscheinlich strikt dagegen, bekommt er keinen Cent Vergütung.

In Abhängigkeit, was der konkrete Auslöser ist, kann man als qualifizierter VersicherungsBERATER eine Empfehlung aussprechen und auch einen geeigneteren Versicherer finden ...

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

PKV + 50% Zuschlag oder Öffnungsaktion?

NilsNordfriesland, Samstag, 14.01.2017, 18:20 (vor 2868 Tagen) @ derKVProfi

Wieso mit Ausnahme der DBV? Die haben doch zwei Beihilfetarife verkaufsoffen, Vision B-U und Tarifgruppe B-U. Angeboten wird dem gesunden Beamten in der Regel Vision B-U. Im Rahmen der Öffnung landet man regelmäßig in der Tarifgruppe B-U, kann dann aber doch nach § 204 VVG auch in Vision B-U wechseln?

PKV + 50% Zuschlag oder Öffnungsaktion?

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 15.01.2017, 16:08 (vor 2867 Tagen) @ NilsNordfriesland

Wieso mit Ausnahme der DBV? Die haben doch zwei Beihilfetarife verkaufsoffen, Vision B-U und Tarifgruppe B-U. Angeboten wird dem gesunden Beamten in der Regel Vision B-U. Im Rahmen der Öffnung landet man regelmäßig in der Tarifgruppe B-U, kann dann aber doch nach § 204 VVG auch in Vision B-U wechseln?

Man kann mittels § 204 VVG in Vision wechseln? HALLO? Ist da jemand zu Hause?

Unter Verzicht auf die Öffnung natürlich, denn das ist erneute Erstantragsprüfung und die ist vom BVerwG eindeutig für zulässig erlaubt.

Da Vision in der Öffnung nicht vorkommt, kann ich auch nicht in Vision mit 30% RZ wechseln, sondern es wird neu bewertet! Das sind dann bis zu 999% oder auch mehr ...

ja, die DBV hat zwei Tarifsysteme nebeneinander ... die Gesunden kommen in den billigen und die Kranken in den Abfalleimer ...

Es wurde gefragt, ob VR mit mehreren Tarifen arbeiten ... die Frage wurde von mir beantwortet.

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

PKV + 50% Zuschlag oder Öffnungsaktion?

NilsNordfriesland, Sonntag, 15.01.2017, 21:03 (vor 2867 Tagen) @ derKVProfi

Na super. Dann bin ich wohl seit Jahren schon drin, in dem Abfalleimer. Allerdings noch in dem Mülleimer der alten Welt und Bisex. Dachte immer, wenn es zu wild werden würde, hätte ich trotz Öffnung immer noch den 204-Joker im Ärmel...

Ist in diesen Fällen überhaupt nix mehr zu machen oder könnte mir eine Beratung durch Ihr Büro noch Vorteile bringen?

PKV + 50% Zuschlag oder Öffnungsaktion?

derKVProfi ⌂ @, Montag, 16.01.2017, 12:35 (vor 2866 Tagen) @ NilsNordfriesland

Das bedarf dann einer konkreten Prüfung im Einzelfall .... so etwas wäre die Aufgabe eines qualifizierten VersicherungsBERATERS ....

Man muss exakt prüfen, was konkret vereinbart wurde und dann ggf. mögliche Rechte außergerichtlich durchsetzen...

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum