BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 12.12.2016, 11:55 (vor 2904 Tagen) @ Fred Volb

Erschreckend aber wahr ... das kann passieren, darf aber so nicht sein ...

Ich erinnere an die Grundlage:

Nikolausurteil

ggf. muss man die Kasse mit einstweiliger Verfügung zwingen ....

Analogen Fall hatten wir gerade bei einer PKV ... da ist es noch komplexer !!

Grundsätzlich kommt es aber tatsächlich auch auf die Therapie und die Begründung für Unverträglichkeiten an!!

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