BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Gesetzliche Krankenkassen)

Fred Volb, Montag, 12.12.2016, 10:58 (vor 2904 Tagen)

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER verweigerte einer Patientin die überlebenswichtige Chemotherapie. Siehe Darmstädter Echo vom 12.12.2016

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derKVProfi ⌂ @, Montag, 12.12.2016, 11:55 (vor 2904 Tagen) @ Fred Volb

Erschreckend aber wahr ... das kann passieren, darf aber so nicht sein ...

Ich erinnere an die Grundlage:

Nikolausurteil

ggf. muss man die Kasse mit einstweiliger Verfügung zwingen ....

Analogen Fall hatten wir gerade bei einer PKV ... da ist es noch komplexer !!

Grundsätzlich kommt es aber tatsächlich auch auf die Therapie und die Begründung für Unverträglichkeiten an!!

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fragender, Montag, 12.12.2016, 13:59 (vor 2904 Tagen) @ derKVProfi

Habe ich das richtig verstanden: eine Chemotheraphie ist vor Beginn Genehmigungspflicht bei der Krankenkasse / dem MDK? Und wenn die nicht wollen können die eine Behandlung ablehnen oder wie?

Wer beantragt die Theraphie? Der Patient? Ich meine ich stelle mir gerade praktisch vor wie der normale Patient der GKV im Sachleistungsprinzip mit seiner Krankenkassenkarte ums Eck kommt und dann -wie auch immer genau- abgelehnt wird? D.h. der Arzt sagt dann die Kasse bezahlt das nicht und will den patient dann nach Hause schicken?!?

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Czauderna, Montag, 12.12.2016, 17:11 (vor 2904 Tagen) @ fragender

Hallo,
über was diskutieren wir hier - über einen Zeitungsartikel ?.
Also, ich kenne aus meiner Praxis nicht einzigen einzigen Fall, in dem auch nur ansatzweise die Frage im Raum stand ob eine Chemo-Therapie zu Lasten der Kasse, also eine Vertragsbehandlung abgelehnt werden sollte und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies in diesem Fall einfach so geschah seitens der Kasse.
Was genau isr passiert, was wurde genau beantragt und was war die geneaue Begründung der Kasse zur Ablehnung. Ich könnte ja selbst googlen um an den besagten Artikel zu kommen - aber das kann es ja nicht sein, dass hier einfach etwas "in den Ring geworfen" wird - wenn schon, dann bitte etwas detaillierter.
Gruss
Czauderna

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derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 13.12.2016, 10:17 (vor 2903 Tagen) @ Czauderna

Tja, weil die Leute auch nicht mehr lesen ...

"die vom MDK vorgesehene Form der Chemotherapie nicht verträgt, sehr wohl aber ein etwa gleich teures vergleichbares Präparat."

Und weil die Menschen sich nicht beraten lassen .... man kann es ja ins Internet-Forum stellen und die Medien benutzen ....

Rückfall in die Steinzeit ...

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GKVler, Dienstag, 13.12.2016, 14:12 (vor 2903 Tagen) @ Fred Volb

aus dem Bericht kann man den genauen Sachverhalt leider nicht erkennen

normalerweise muss die Kasse eine Chemo-Therapie nicht genehmigen - der Arzt verordnet nach Rücksprache mit dem Patienten die geeignete Therapie und die Kasse zahlt.

Es ist möglich, dass es sich hier um einen sog. Off-Label-Use handelt - das würde die Schwierigkeiten erklären. Als Off-Label-Use wird der Einsatz eines Arzneimittels bei Krankheiten, für die es keine Zulassung hat, bezeichnet. Dann zahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen.

Genaue Angaben sind allerdings ohne mehr Infos nicht möglich...

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