von PKV zu GKV (Private Krankenversicherungen)

Anonymous, Dienstag, 06.12.2016, 12:47 (vor 2910 Tagen)

Hallo,

mal angenommen, ich bekäme als Angestellter einen neuen unbefristeten Arbeitsvertrag mit reduzierter Stundenanzahl und würde dann in 2017 4.750,- € brutto verdienen (kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld).

Nach 3 Monaten einige ich mich mit meinem Arbeitgeber darauf, einen neuen Arbeitsvertrag in Vollzeit einzugehen. Mit dem Bruttogehalt dieses Vertrags würde ich wieder über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.

Würde rein hypothetisch dieser Fall dazu führen, dass ich mit Beginn des "reduzierten" Arbeitsvertrags von der PKV wieder zur GKV wechseln könnte? Würde der Vollzeitvertrag nach 3 Monaten daran etwas ändern?

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Czauderna, Dienstag, 06.12.2016, 13:15 (vor 2910 Tagen) @ Anonymous

hallo,
grundsätzlich könnte es genau so laufen - allerding swürde der Betroffene erst zum 31.12.2017 (bei unverändertem Arbeitgeber) aus der Krankenversicherungspflicht ausscheiden.
Gruss
Czauderna

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derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 07.12.2016, 10:32 (vor 2909 Tagen) @ Czauderna

Na, ja, da gibt es verschiedene Ansichten, wann die Pflicht endet ... aber im Kern geht es hier um eine Umgehung und ggf. die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes ...

Ich finde es immer wieder Klasse, wie hier gegen das RDG verstoßen wird ....

Und auf das Geheule, wenn ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ein SV-Prüfer das wegen Nichtigkeit rückabwickelt, bin ich schon jetzt gespannt ...

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Czauderna, Mittwoch, 07.12.2016, 12:24 (vor 2909 Tagen) @ derKVProfi

Hallo Thorulf,
ja, das hast du wohl recht - Er hatte die gleiche Frage im Nachbarforum gestellt, da habe ich ihm sinngemäß geantwortet, also, dass die Sache schon "wasserdicht" sein muss und auch ggf. einer Betriebsprüfung standhalten muss.
Aber was meinst du mit dem Ende der Krankenversicherungspflicht - das habe ich jetzt nicht verstanden - wenn ein Arbeitnehmer im Laufe eines Kalenderjahres die JAE und auch die des nächsten Jahres überschreitet dann scheidet er mit Kalenderjahresende aus der Krankenversicherungspflicht aus -natürlich nur bei gleichem Arbeitgeber - so kenne ich es - gilt das nicht mehr ?.
Gruss
Guenter

von PKV zu GKV

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 08.12.2016, 13:27 (vor 2908 Tagen) @ Czauderna

Ich sage ja, dass ich da scheinbar mehr kann, als andere ;-)

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Czauderna, Donnerstag, 08.12.2016, 14:38 (vor 2908 Tagen) @ derKVProfi

Hallo,
ich glaube, wenn ich dafür bezahle, dann erfahre ich es ?.
Gruss
Guenter

von PKV zu GKV

GKVler, Donnerstag, 08.12.2016, 21:24 (vor 2908 Tagen) @ derKVProfi

Rechtsberatung kann ich hier nicht sehen, dafür aber Werbung...

und Nichtigkeit ist nach meiner Kenntnis ein Begriff aus dem Vertragsrecht, hier geht es aber um Versicherungspflicht- und freiheit - nicht um Verträge.

von PKV zu GKV

Anonymous, Freitag, 09.12.2016, 09:31 (vor 2907 Tagen) @ GKVler

@GKVler:

Vielen Dank für Ihre "geistreiche" Antwort. Ich wüsste nicht, was ich ohne Ihren fachlichen Kommentar machen sollte.

von PKV zu GKV

admin ⌂ @, Braunschweig, Freitag, 09.12.2016, 10:35 (vor 2907 Tagen) @ Anonymous

Liebe Forumsbesucher,
da die Sachargumente nun ausgetauscht sind schließen wir diesen Thread.
D. Red.

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