Beiträge bei Einkommen im Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)

Wolfgang42, Sonntag, 09.10.2016, 03:29 (vor 2970 Tagen)

Hallo liebes Forum,

Ich lebe seit einem halben Jahr im außereuropäischen Ausland und beiziehe hier Einkünfte als Angestellter. Dass ich hier Einkommen habe, war nicht sicher abzusehen vor unserer Abreise.
In Deutschland bin ich familienversichert über meine Frau (die auch hier im Ausland lebt). Da wir beide vor Abreise keine Einkünfte in Deutschland hatten, sind wir zum niedrigsten Betrag in Deutschland weiterversichert. Für Krankenkassenleistungen haben wir eine private internationale Krankenversicherung für ein Jahr abgeschlossen, die eine Krankenversicherung in Deutschland nicht als Voraussetzung fordert. Eine gesetzlich geforderte Krankenversicherungspflicht gibt es hier in der Form nicht.

Nun die Frage: kann es passieren, dass ich nach Rückkehr im nächsten Jahr in Deutschland Krankenkassenbeiträge nachzahlen muss, weil meine Einkünfte hier zur Berechnung herangezogen werden? Ich zahle hier Steuern und es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen, so dass ich in Deutschland nicht noch einmal Einkommenssteuern zahlen muss. Ich werde aber wohl mein ausländische Einkommen in meiner Steuererklärung angeben müssen (Anlage AUS).

Vielen Dank für Antworten!

Beiträge bei Einkommen im Ausland

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 09.10.2016, 13:06 (vor 2969 Tagen) @ Wolfgang42

Ja, das kann passieren ....

Warum wurde für die GKV keine Anwartschaft für die Dauer des Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland vereinbart?

Und wenn doch, wieso wird darauf nicht in der Fragestellung hingewiesen?

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Beiträge bei Einkommen im Ausland

RHW, Samstag, 29.10.2016, 19:07 (vor 2949 Tagen) @ Wolfgang42

Hallo Wolfgang42,

die Familienversicherung ist nur möglich, wenn die monatlichen Einkünfte 415 Euro monatlich nicht übersteigen. Auf dem jährlichen Überprüfungsbogen wurde unterschrieben, dass Änderungen der Einkünfte unverzüglich der Krankenkasse mitgeteilt werden.

Nach dem Ende der Familienversicherung muss die Krankenkasse die weitere Krankenversicherung prüfen. Also am besten der Krankenkasse die Abmeldung vom dt. Einwohnermeldeamt und/oder den Nachweis der Krankenversicherung im Ausland einreichen.

Ggf. auch über eine Anwartschaft bei der dt. Krankenkasse informieren (ca. 52 Euro monatlich.

Gruß
RHW

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Wolfgang42, Montag, 31.10.2016, 08:59 (vor 2947 Tagen) @ RHW

Vielen Dank für die Antworten!
Ich probiere, eine Anwartschaft,möglichst rückwirkend, zu beantragen. Das scheint mir die beste Möglichkeit und ich hoffe, dass die Krankenkasse sich darauf einlässt.
Beste Grüße Wolfgang

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