Beiträge bei Einkommen im Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)

Wolfgang42, Sonntag, 09.10.2016, 03:29 (vor 2966 Tagen)

Hallo liebes Forum,

Ich lebe seit einem halben Jahr im außereuropäischen Ausland und beiziehe hier Einkünfte als Angestellter. Dass ich hier Einkommen habe, war nicht sicher abzusehen vor unserer Abreise.
In Deutschland bin ich familienversichert über meine Frau (die auch hier im Ausland lebt). Da wir beide vor Abreise keine Einkünfte in Deutschland hatten, sind wir zum niedrigsten Betrag in Deutschland weiterversichert. Für Krankenkassenleistungen haben wir eine private internationale Krankenversicherung für ein Jahr abgeschlossen, die eine Krankenversicherung in Deutschland nicht als Voraussetzung fordert. Eine gesetzlich geforderte Krankenversicherungspflicht gibt es hier in der Form nicht.

Nun die Frage: kann es passieren, dass ich nach Rückkehr im nächsten Jahr in Deutschland Krankenkassenbeiträge nachzahlen muss, weil meine Einkünfte hier zur Berechnung herangezogen werden? Ich zahle hier Steuern und es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen, so dass ich in Deutschland nicht noch einmal Einkommenssteuern zahlen muss. Ich werde aber wohl mein ausländische Einkommen in meiner Steuererklärung angeben müssen (Anlage AUS).

Vielen Dank für Antworten!


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