Debeka und ambukante Heilkur (Private Krankenversicherungen)

ziemann @, Samstag, 15.03.2008, 16:34 (vor 6099 Tagen)

Frage: Ist es rechtens, dass Debeka bei einer durch Beihilfebescheid als notwendig anerkannten ambulant durchgeführten Heilkur (in Wyk auf Föhr - also Kurort) lediglich 11,- € Tagegeld zahlt, nicht aber die Behandlungskosten (Arztrechnung und medizinisch indizierte Heilbehandlungen) anteilig erstattet? So wird es mir auf meine ausdrückliche Nachfrage schriftlich erklärt. Ich kann mir das einfach nicht vorstellen und werde auch die Zentrale in Koblenz dazu befragen - es sei denn, es wird hier so ausdrücklich bestätigt.

Re: Debeka und ambukante Heilkur

Antworter, Sonntag, 16.03.2008, 23:02 (vor 6098 Tagen) @ ziemann

Ja, weil eine Kur keine Krankenkassen/PKV-Leistung ist!

Re: Debeka und ambukante Heilkur

Thomas, Montag, 17.03.2008, 03:10 (vor 6098 Tagen) @ Antworter

Ich schreibe mir ja schon seit Jahren hier die Finger fusselig, dass viele PKVen, darunter auch die Debeka, praktisch keine Kur-Kosten versichert haben und dann wird man noch von den Debeka-Fuzzis hier attackiert.

Da sieht man es wieder: Tagegelder auf dem Niveau der 60iger Jahre reichen heute nie und nimmer. Das schlimme bei vielen PKVen ist, dass die Tagegelder nicht angepasst werden und die Inflation die Erstattungsbeiträge auffrisst. Es gibt wenigstens einige PKVen die einen Kurtarif im Beihilfeergänzungstarif anbieten, der wenigstens die Kurbehandlungen durch das nichtärtzliche Personal teilweise zahlt (z.B. DKV). Und sogar die billige HUK zahlt Kuren aus dem Haupttarif - gut da fehlen wieder etliche Hilfsmittel und man darf keine Psychose bekommen, die stationär behandelt werden muss.

Man sieht also: die PKV ist beim Arzt, bei Medikamenten und im Krankenhaus topp, den Rest kann man leider oft vergessen. Die Beihilfeleistung, die sich hier an der GKV orientiert, ist irrelevant. Sie haben sich nun einmal für einen vergleichsweise günstigen und stabilen Tarif entschieden. Dreimal dürfen Sie raten, warum der Tarif recht preisstabil ist: Weil die Leistungen, die der GKV das Genick brechen, ausgeschlossen sind!
Da Sie also viel Geld in den letzten Jahren gespart haben - ein guter Kurtarif kostet 15 bis 20 Euro im Monat - zahlen Sie es selbst!

Re: Debeka und ambukante Heilkur

Debeka-Fuzzi @, Mittwoch, 19.03.2008, 19:22 (vor 6095 Tagen) @ Thomas

Entschuldige Thomas, dass ich dem Unantastbaren wohl auf den Schlips getreten habe. Kommt nicht wieder vor.

Re: Debeka und ambukante Heilkur

Thomas, Mittwoch, 19.03.2008, 20:03 (vor 6095 Tagen) @ Debeka-Fuzzi

Werden Sie nicht ironisch, sondern setzen Sie sich mit Ihren Vertriebskollegen endlich dafür ein, dass es einen Kurtarif und einen Einbettzimmertarif für Beamten bei der Debeka gibt. Bedarf besteht ja.

Oder gibt es irgendwelche Gründe, auf die ich jetzt nicht komme, außer den Preis, was ja bei einem Baukastentarifsystem irrelevant wäre - wem es zu teuer ist, der lässt es sein.

Re: Debeka und ambukante Heilkur

Der_Frager, Donnerstag, 28.08.2008, 20:18 (vor 5933 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,

das mit dem Einbettzimmerarif für die Beamten ist echt schlecht, obwohl es ja den KE1 gibt, bei dem es wie bei dem WK, der den Beamten angeboten wird, für die Aufnahmefähigkeit in gleichem Wortlaut heißt:

"Aufnahmefähig sind Personen, für die bereits anderweitig (z. B.
durch gesetzliche Krankenversicherung, freie Heilfürsorge) die
Allgemeinen Krankenhausleistungen abgesichert sind. Hierzu gehö-
ren auch Personen, deren Aufwendungen für Wahlleistungen nicht
beihilfefähig sind."

Dieser wird aber von der Debeka Beamten nicht angeboten ...


Re: Debeka und ambukante Heilkur

Der_Frager, Donnerstag, 28.08.2008, 20:34 (vor 5933 Tagen) @ Thomas

Nachtrag:

Wäre ja eine interessante Kombination: PW und KE1 :-)

Und Kur-Tarif wäe auch schön ....

Re: Debeka und ambukante Heilkur

Thomas, Freitag, 29.08.2008, 00:34 (vor 5933 Tagen) @ Der_Frager

Die Tarifverrenkung mit dem PW und KE1 geht wohl bei der Debeka auch in den Bundesländern, die Wahlleistungen in der Beihilfe haben. Man verzichtet dann faktisch auf die Beihilfe, kann sich aber dann in Ländern wie NRW das 40-Euro-Krankenhaustagegeld oder in Ba-Wü oder Rh-Pf den Gehaltsabzug für die Wahlleistungen sparen. Was das aber dann soll, weiß wohl nur der Debeka-Vorstand.

Zur Kur/Reha:
Dass man sich über die Notwendigkeit der Versicherung von Kuren streiten kann, ist ok. Aber eine Reha sollte schon bezahlt werden.

Aber jetzt mal direkt:
Gehen Sie zu einer anderen PKV, wo es all das gibt, was Sie bei der Debeka vermissen. Ich sage nur HUK (billig, mit anderen Lücken, aber Einbettzimmer, Kur und Reha), Barmenia (Einbettzimmer, Kurtarif), DKV (Einbettzimmer, ambulante und stationäre Kuranwendungen durch Nichtärzte + Kurtagegeld wenigsten dreimal so hoch+ in den Bedingungen zugesagte Anschlussheibehandlung+häusliche Behandlungspflege) usw. Ich bitte die genannten nicht als Präferenz, sondern nur als Beispiel dafür anzusehen, dass man Koblenz hier einfach einen Teil der Klientel links liegen lässt!

Re: Debeka und ambukante Heilkur

Der_Frager, Samstag, 30.08.2008, 19:19 (vor 5931 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,

ja, danke für den direkten Hinweis! Dies wird wahrscheinlich passieren ....

Die Debeka Tarife sind schon etwas verwirrend! Aber immerhin würde die Kombination PW und KE auch eine stationäre Behandlung über die Höchstsätze ermöglichen!

Wie auch immer Barmenia z.B. wirkt wirklich ganz gut! DKV behagt mir persönlich nicht so! Bauchgefühl muss auch stimmen :-)

Re: Debeka und ambukante Heilkur

Der_Frager @, Sonntag, 31.08.2008, 17:39 (vor 5930 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,

da ich annehme, dass Sie mit der Bertung bezüglich PKV Geld verdienen, möchte ich Sie in diesem Forum nicht zu sehr mit Fragen löchern. Abe vieleicht könnten Sie noch zwei Statements bezüglich Universa und Alte Oldenburger abgeben. Biede haben ja auch einen Kur-Tarif ...

Re: Debeka und ambukante Heilkur

Thomas, Sonntag, 31.08.2008, 18:24 (vor 5930 Tagen) @ Der_Frager

Sie gehen jetzt die kleinen Versicherer durch. Na ja, vor fünf Jahren hätte ich gesagt, klein aber fein.
Jetzt muss man aber offen sagen, dass die kleinen KVen v.a. als Versicherungsvereine mit der neuen Gesetzessituation Schwierigkeiten bekommen könnten.

Sieht wohl die AO auch so, und hat sich mit der Provinzial Hannover bzw. VGH fusioniert, d.h. es ist jetzt mehr oder minder eine AG. Wie sich die Geschäfte durch das Anbandeln mit dem niedersächsischen Sparkassenversicherer entwickeln, weiß niemand, aber man darf erwarten, dass die AO finanziell abgesichert ist.

Re: Debeka und ambukante Heilkur

Der_Frager, Sonntag, 31.08.2008, 20:55 (vor 5930 Tagen) @ Thomas

Das hatte ich auch schon von anderer Seite gehört, dass die größeren besser gewappnet sind. Was is denn da ein SChweelenwert, d.h. ab Unterschreiten welcher Größe könnte es denn knapp werden (sofern man das sagen kann, da ja auch andere Versicherungswirtschaftliche Größen eine Rolle spielen)?

Wer sind denn die Großen? Z.B.: Debeka (o.k. viele Beamte, aber immerhin ca. 350.000 in der anderen Tariflinie), DKV/Victoria, Allianz, Signal-Iduna, Central, Barmenia, AXA/DBV, BBKK(UKV (auch viele Beamte)

Re: Debeka und ambukante Heilkur

Thomas, Montag, 01.09.2008, 00:46 (vor 5930 Tagen) @ Der_Frager

Ich würde da noch die Conti und die Hallesche als kleinere einreihen.
Auch gibt es PKVen, die zu einem großen Unternehmendsverbund gehören, z.B. die HUK. Diese steht zwar wegen ihrer niedrigen Beiträge, der wahrscheinlich zu niedrigen Altersrücklage und den deshalb immer steigenden Tarifen, die allerdings immer noch billig sind, immer in der Kritik, aber die Auto-HUK wird die HUK-KV im Notfall schon retten.

Ich persönlich präferiere Gesellschaften, die auch mit einem reinen Zusatzgeschäft oder einem starken anderen Geschäftszweig nach Einführung einer Bürgerversicherung und Abschaffung der Beihilfe für Beamten überleben könnten und damit den notwendigen Verwaltungsapparat für die Abwicklung der Altfälle, die aufgrund von Besitzstandswahrung oder zum Schutz der GKV vor schlechten Risiken nicht in die GKV aufgenommen werden wollen/dürfen.
Nun müsste man jeden Versicherer einzeln durchgehen und abwägen, aber bei den von Ihnen genannten sind viele dabei, die diese Kriterien erfüllen!

Re: Debeka und ambukante Heilkur

Der_Frager @, Montag, 01.09.2008, 13:07 (vor 5929 Tagen) @ Thomas

Interessanter Ansatz, wenn auch für den Laien (und sicherlich auch für so manchen Profi, sprich Makler) schwer zu ermitteln, welcher Versicherer da in Frage kommt. Gut die Anzahl der Mitglieder, die Anzahl der Zusatzversicherungen, ein Blick in die Geschäftsberichte und in die Anbindungen an große Konzerne kann da schon einen Hinweis geben (aber z.B. die Zahl der Beamten ist nicht ersichtlich, obwohl diese in treuer Ergebenheit zu ihrem Versicherer möglicherweise auch in die von diesem Angeboten Zusatzversicherungen/-Tarife wechseln!). Zum Thema besitzstandswahrung wäre dan noch zu wissen wie die Vesichertenstruktur in den verbleibenden Volltarifen aussieht! Aber welcher Versicherer macht das schon öffentlich ....

Re: Debeka und ambukante Heilkur

Nils, Montag, 03.10.2016, 22:41 (vor 2975 Tagen) @ Thomas

Hinweis:
Es gibt Menschen, die entscheiden sich, wenn ich mal in Ihrem Jargon bleibe, für den günstigeren Tarif, da sie sich einen anderen nicht leisten können.
Leider führt dies dazu, dass sie die gesparten Beiträge nicht zur Seite legen konnten, sondern nie übrig hatten und jetzt schwierig das Geld von der hohen Kante nehmen können, um die ausgeschlossene Leistung zu substituieren.
Insofern hat Ihre Argumentation eine kleine, aber beachtlich Lücke.
Eine Beamtin in Teilzeit, wird ja wahlweise von Beihilfe und oder PKV auf den Kosten sitzen gelassen. Diese Gemengelage trägt zum Armutsrisiko bei.
Insofern ist ein Murren und Zahlen nicht allen Versicherten möglich und führt zu einem Murren, Kur absagen und weiter krank sein.

Re: Debeka und ambukante Heilkur

Thomas, Montag, 17.03.2008, 03:21 (vor 6098 Tagen) @ Antworter

Die Antwort von Antworter ist schon lustig, zeugt aber von Unkenntnis.

Jeder Krankenkasse (=GKV) muss einem freiwillig Versicherten, der keine Kur- und Reha-Leistungen der Deutschen Rentenversicherung bekommen kann (=Selbständige, Beamte, Kinder), diese Kosten ersetzen. Damit ist die Kur nach SGB V einen Krankenkassenleistung!

In der PKV sind Kurleistungen in den MBKK (Musterbedingungen Krankheitskosten) für alle PKVs ausgeschlossen. Doch von diesen Musterbedingungen kann jede PKV abweichen (siehe meine andere Antwort) oder einen Kurtarif anbieten.

Re: Debeka und ambukante Heilkur

Tiffi, Mittwoch, 25.11.2009, 22:42 (vor 5479 Tagen) @ Thomas

Hallo,

ich verstehe das noch nicht ganz. Wenn man von der Rentenversicherung eine ambulante Reha bezahlt bekommen hat und die Reha-Einrichtung unter anderem auch als "Kuranstalt" eingetragen ist, zahlt dann die Versicherung die 1000,- € Kurleistung pauschal auf Nachfrage bzw. Antragstellung? Vorrausgesetzt man hat das mit im Vertrag stehen. Das geht bis 3000,- € je nach Versicherung und Tarif.

Danke & Tschau
Tiffi


Unfallversicherung - Kurleistung

Tiffi, Mittwoch, 25.11.2009, 23:02 (vor 5479 Tagen) @ Tiffi

Hallo,

habe gerade bemerkt das hier im Forum um private Krankenkassen geht.

Ich meinte jedoch die private Unfallversicherung. Sorry. Vielleicht kennt sich jemand dennoch damit aus. Danke.

Wenn man von der Rentenversicherung eine ambulante Reha bezahlt bekommen hat und die Reha-Einrichtung unter anderem auch als "Kuranstalt" eingetragen ist, zahlt dann die Versicherung die 1000,- € Kurleistung pauschal auf Nachfrage bzw. Antragstellung? Vorrausgesetzt man hat das mit im Vertrag stehen. Das geht bis 3000,- € je nach Versicherung und Tarif.

Tschau
Tiffi

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