Wohnsitzverlegung ins Ausland (Private Krankenversicherungen)

JensK (2), Samstag, 27.08.2016, 15:50 (vor 3015 Tagen)

Bei der Debeka gibt es in meinem Tarif folgenden Passus:

Zu § 1 Abs. 5 MB/KK 2009: Umfang der Leistungen bei Verlegung
des Wohnsitzes ins Ausland
Der Versicherer leistet bei Verlegung des Wohnsitzes innerhalb
Europas im tariflichen Umfang. Der Versicherer kann bei Verlegung
des Wohnsitzes in Länder mit deutlich höheren durchschnittlichen
Gesundheitskosten Beitragszuschläge erheben.
Der Versicherer erstattet dann unabhängig vom Leistungsrahmen
deutscher Gebührenordnungen (Abschnitt II Anmerkung zu
A bis E und G bis J).

Daraus schließe ich, dass ich zwar meinen Wohnsitz nach z.B. Frankreich oder Spanien verlegen könnte, aber die Debeka erstattet trotzdem nur nach der GOÄ, außer sie verlangt einen Beitragszuschlag. D.h. wenn in Spanien der Arzt für eine bestimmte Behandlung mehr Geld verlangt als ein deutscher Arzt das nach GOÄ tun würde/könnte, dann muss ich die Differenz draufzahlen. Ärgerliche Sache...

Interpretiere ich das korrekt?

Leider kann ich meine Versicherung/Tarif aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wechseln, aber für meine Zukunft würde mich das trotzdem interessieren, ob ich hier durch den Tarif eingeschränkt bin.

Wohnsitzverlegung ins Ausland

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 28.08.2016, 14:02 (vor 3014 Tagen) @ JensK (2)

Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der EU/EWR oder Schweiz verlegen, dann bekommen sie nach Tarif und nach deutscher GOÄ erstattet.

Das kann in der Schweiz zu erheblichen Differenzen führen.

Frankreich und Spanien sind da zur zeit nicht wirklich problematisch!

Außerhalb EU/EWR/Schweiz sind Sie nur für temporäre vorübergehende Aufenthalte versichert.

Dann gelten dann noch andere Regelungen!

Eine andere PKV suchen mit besseren Aussagen - komplex und letztendlich immer eine Frage der individuellen Situation.

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Wohnsitzverlegung ins Ausland

JensK (2), Sonntag, 28.08.2016, 17:36 (vor 3014 Tagen) @ derKVProfi

Danke für die flotte Antwort!

Eine Nachfrage aber trotzdem nochmal zu dem Passus mit dem Beitragszuschlag. Ist so ein Passus üblich? Man ist ja dem Versicherer ausgeliefert, weil dieser eben auch ablehnen kann (wahrscheinlich tut er dies, wenn man viele Kosten verursacht). Oder ist die Debeka der einzige Versicherer, der das so handhabt?

Ansonsten kann man wirklich nur sagen, Augen auf bei der PKV Wahl, da haben Sie völlig Recht. Für mich ist/war es leider nicht möglich.

Wohnsitzverlegung ins Ausland

derKVProfi ⌂ @, Montag, 29.08.2016, 08:54 (vor 3014 Tagen) @ JensK (2)

Wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt und/oder Wohnsitz in ein Hochkostenland verlegen wollen, dann wird diese Möglichkeit i.d.R. nicht gegeben oder wenn gegen Zuschlag ....

Einmal ggf. für die tatsache an sich und dann noch für die höheren Kosten ....

Und ja, was spricht gegen KANN-Regelungen in diesem Bereich ....

Worum geht es Ihnen den konkret ... Frankreich und Spanien hatten wir doch schon abgefrühstückt ...

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Wohnsitzverlegung ins Ausland

JensK, Dienstag, 30.08.2016, 07:38 (vor 3013 Tagen) @ derKVProfi

Wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt und/oder Wohnsitz in ein Hochkostenland verlegen wollen, dann wird diese Möglichkeit i.d.R. nicht gegeben oder wenn gegen Zuschlag ....

Einmal ggf. für die tatsache an sich und dann noch für die höheren Kosten ....

Gegen Zuschlag wäre ja okay und verständlich - aber wenn die Möglichkeit gar nicht gegeben wird, dann wäre es natürlich ggf. ärgerlich.

Und ja, was spricht gegen KANN-Regelungen in diesem Bereich ....

Worum geht es Ihnen den konkret ... Frankreich und Spanien hatten wir doch schon abgefrühstückt ...

Ja, für mich sind aus beruflichen Gründen eher die Schweiz und die USA interessant. In der Schweiz müsste ich wahrscheinlich sowieso dort versichern, aber in den USA sieht das anders aus. Wenn die Debeka dort einfach sagen kann "nö, in den USA zahlen wir auch nur nach der GOÄ" dann würde diese Versicherungsoption für mich wegfallen.

Wohnsitzverlegung ins Ausland

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 30.08.2016, 08:47 (vor 3013 Tagen) @ JensK

Es gibt VersicherungsBERATER (insgesamt ca. 300), die solche Fragestellung und mögliche Lösungen gegen eine entsprechende Entschädigung vollumfänglich ausarbeiten.

Dazu gehören dann auch entsprechende Strategien für den Fall der Fälle!

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Wohnsitzverlegung ins Ausland

JensK, Dienstag, 30.08.2016, 23:44 (vor 3012 Tagen) @ derKVProfi

Es gibt VersicherungsBERATER (insgesamt ca. 300), die solche Fragestellung und mögliche Lösungen gegen eine entsprechende Entschädigung vollumfänglich ausarbeiten.

Dazu gehören dann auch entsprechende Strategien für den Fall der Fälle!

Korrekt und sollte es soweit kommen, dann bin ich auch bereit dafür zu zahlen. (im Übrigen habe ich sogar bereits einmal die Dienste einer "Kollegin" in Anspruch genommen)

Wohnsitzverlegung ins Ausland

iontichy, Sonntag, 09.10.2016, 13:30 (vor 2972 Tagen) @ JensK

Bitte nicht bei der Hanse-Merkur!! Ich lebe seit zwei Jahren im Ausland und brauche nun zum ersten Mal eine Operation hier und die Hanse-Merkur macht nichts als Schwierigkeiten. Finger weg!

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