Wohnsitzverlegung ins Ausland (Private Krankenversicherungen)
Wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt und/oder Wohnsitz in ein Hochkostenland verlegen wollen, dann wird diese Möglichkeit i.d.R. nicht gegeben oder wenn gegen Zuschlag ....
Einmal ggf. für die tatsache an sich und dann noch für die höheren Kosten ....
Gegen Zuschlag wäre ja okay und verständlich - aber wenn die Möglichkeit gar nicht gegeben wird, dann wäre es natürlich ggf. ärgerlich.
Und ja, was spricht gegen KANN-Regelungen in diesem Bereich ....
Worum geht es Ihnen den konkret ... Frankreich und Spanien hatten wir doch schon abgefrühstückt ...
Ja, für mich sind aus beruflichen Gründen eher die Schweiz und die USA interessant. In der Schweiz müsste ich wahrscheinlich sowieso dort versichern, aber in den USA sieht das anders aus. Wenn die Debeka dort einfach sagen kann "nö, in den USA zahlen wir auch nur nach der GOÄ" dann würde diese Versicherungsoption für mich wegfallen.
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JensK (2),
27.08.2016, 15:50
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derKVProfi,
28.08.2016, 14:02
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JensK (2),
28.08.2016, 17:36
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derKVProfi,
29.08.2016, 08:54
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JensK,
30.08.2016, 07:38
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derKVProfi,
30.08.2016, 08:47
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JensK,
30.08.2016, 23:44
- Wohnsitzverlegung ins Ausland - iontichy, 09.10.2016, 13:30
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JensK,
30.08.2016, 23:44
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