Wohnsitzverlegung ins Ausland (Private Krankenversicherungen)
Bei der Debeka gibt es in meinem Tarif folgenden Passus:
Zu § 1 Abs. 5 MB/KK 2009: Umfang der Leistungen bei Verlegung
des Wohnsitzes ins Ausland
Der Versicherer leistet bei Verlegung des Wohnsitzes innerhalb
Europas im tariflichen Umfang. Der Versicherer kann bei Verlegung
des Wohnsitzes in Länder mit deutlich höheren durchschnittlichen
Gesundheitskosten Beitragszuschläge erheben.
Der Versicherer erstattet dann unabhängig vom Leistungsrahmen
deutscher Gebührenordnungen (Abschnitt II Anmerkung zu
A bis E und G bis J).
Daraus schließe ich, dass ich zwar meinen Wohnsitz nach z.B. Frankreich oder Spanien verlegen könnte, aber die Debeka erstattet trotzdem nur nach der GOÄ, außer sie verlangt einen Beitragszuschlag. D.h. wenn in Spanien der Arzt für eine bestimmte Behandlung mehr Geld verlangt als ein deutscher Arzt das nach GOÄ tun würde/könnte, dann muss ich die Differenz draufzahlen. Ärgerliche Sache...
Interpretiere ich das korrekt?
Leider kann ich meine Versicherung/Tarif aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wechseln, aber für meine Zukunft würde mich das trotzdem interessieren, ob ich hier durch den Tarif eingeschränkt bin.