Familienversicherung, mindj. Kind, eigenes Einkommen (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte123, Dienstag, 23.08.2016, 19:05 (vor 3012 Tagen) @ Herbert-R

Hallo,

Sie geben an, dass das Kind 1000,- Euro Arbeitsentgelt erhält und bei der Bundesknappschaft gemeldet ist. Ich gehe daher davon aus, das es sich um einen Minijob handelt, richtig?

In diesem Fall beträgt die Einkommensgrenze nicht 415,- Euro monatlich, sondern 450,- Euro monatlich.

MfG

ratte1


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