Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten (Private Krankenversicherungen)
So, wie sie wollen ....
Bei oder vor Abschluss eher selten ...
Entbindung von der Schweigepflicht nie in der generellen Form geben, sondern immer nur in jedem einzelnen Fall mit ausdrücklicher Zusage.
Ach ja ... bei mir sind gerade Alarmlampen angegangen ... 30 Jahre Erfahrung ...
Lass es lieber, falls ich richtig liege ... ist heute so nicht mehr machbar!!!
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Judith,
15.08.2016, 15:24
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derKVProfi,
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