Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten (Private Krankenversicherungen)
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu den Gesundheitsfragen beim Abschluss einer privaten Krankenhauszusatzversicherung.
Man unterschreibt ja beim Vertragsabschluss, dass man der Abfrage von Gesundheitsdaten einwilligt und von der Schweigepflicht falls erforderlich entbindet.
Meine Frage: Fragen Versicherer immer schon bei Vertragsabschluss bei Ärzten nach oder erst wenn man Leistungen in Anspruch nimmt? Oder nur wenn der Verdacht besteht dass Angaben falsch gemacht wurden?
Vielen Dank.