Krankentagegeld Herabsetzung: Klausel ist unwirksam (Private Krankenversicherungen)
"Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.07.2016 – IV ZR 44/15
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 Bk, Cl
AVB Krankentagegeldversicherung (hier § 4 Abs. 4 MB/KT 2009)
Die Regelung über die Herabsetzung des Krankentagegeldes und des Versicherungsbeitrages in § 4 Abs. 4 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung 2009 ist wegen Intransparenz unwirksam."
Das Urteil hat extrem viele Facetten und erschüttert die MB/KT im Mark!
Warum?
Hier wird nicht nur über § 4 Abs. 4 MB/KT geurteilt (UNWIKSAM), sondern es werden Hinweise zu den Problematiken § 4 Abs. 2 und 3 4 Abs. 3 gegeben.
Daraus lassen sich für eine Vielzahl von Fällen Angriffsflächen konstruieren, wenn und soweit die Versicherer "verrechnet", "herabgesetzt", "gekürzt" etc. haben ....
Wer betroffene Kunden der PKV kennt, deren Fälle in 2013 oder später eingetreten waren oder deren Verjährung gehemmt war, der sollte uns nun dringend ansprechen und mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragen.
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