automatische Einstufung in Beitragsklasse 801 (Gesetzliche Krankenkassen)

hallo123, Donnerstag, 02.06.2016, 15:26 (vor 3095 Tagen)

Hallo an alle im Forum,

ich hab ein Problem und vielleicht hatte das auch schon mal jemand und eine Lösung dafür gefunden:

Mein Bruder hat wegen einer psychischen Erkrankung seit zwei Jahren nicht mehr gearbeitet. Er hat sich eingeigelt und ist seinen Verpflichtungen dem Arbeitsamt gegenüber nicht nachgekommen. Deswegen wurde ihm nach einem halben Jahr ALG1 gestrichen. Da er überfordert war (und uns bis vor kurzem vorgespielt hat, er hätte Arbeit und alles wäre in Ordnung) hat er sich um nichts gekümmert. So war irgendwann sein Konto nicht mehr gedeckt und hat die Beiträge bei der Barmer nicht mehr gezahlt. Die haben ihm über einen längeren Zeitraum hinweg etliche Schreiben geschickt, auf die er nicht geantwortet hat.
So hat er Schulden bei der GKV aufgebaut.

Mein Problem ist:
Irgendwann in diesem Zeitraum hat die Barmer verfügt, dass er in
Beitragsklasse 801 eingestuft wird, nachdem seine Mitgliedschaft als freiwillig weiter geführt wurde. Da ihm ab da ein monatlicher Beitrag von etwa 696,60€ (vorher waren es um die 40€, da er Angestellter im Handwerk war) angerechnet wurde, sind seine Schulden dramatisch gewachsen. Und die wachsen jeden Monat rasend schnell weiter.

Mein Frage ist:
Darf die Barmer jemanden in die Beitragsklasse 801 einstufen, weil er seiner Mitteilungspflicht/Beitragszahlung nicht nachkommt? Der Mitarbeiter der Barmer sagte mir das so, aber das kommt mir sehr spanisch vor.

Ich versuche an allen Ecken und Enden Hilfe und Informationen zu kriegen, deshalb hoffe ich auf eine schnelle Antwort.

MfG ans Forum

automatische Einstufung in Beitragsklasse 801

GKVler, Freitag, 03.06.2016, 16:52 (vor 3094 Tagen) @ hallo123

ja - der entsprechende Paragraf § 240 SGB V sagt folgendes aus: "sofern und solange Mitglieder Nachweise über die beitragspflichtigen Einnahmen auf Verlangen der Krankenkasse nicht vorlegen, gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag der dreißigste Teil der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze"

das bedeutet für euch: zunächst so schnell wie möglich Einkommensnachweise beischaffen - und dann bei der Barmer nachhören, wann genau und wie häufig sie die Einkommensanfragen versandt hat. Vielleicht war dein Bruder zu diesem Zeitpunkt nachweislich krank und ihr könnt so eine Herabsetzung der Beiträge erreichen.

Viel Erfolg!

automatische Einstufung in Beitragsklasse 801

RHW, Freitag, 03.06.2016, 20:48 (vor 3094 Tagen) @ hallo123

Hallo hallo123,

die Einstufung in die höchste Beitragsklasse ist nach § 240 SGB V korrekt.

Innerhalb eines Monats nach diesem Bescheid kann man auch noch rückwirkend dagegen Widerspruch einlegen. Also möglichst schnell klären, von wann dieser Bescheid (nicht die Androhung!) ist.

Für die Zukunft kann man auch jeden Fall eine niedrigere Einstufung erreichen. Wichtig ist, dass der betreffende seine Einnahmeverhältnisse darlegt (auf den Formularen der Krankenkasse oder persönlich mit Nachweisen zur Krankenkasse gehen. Ggf. kann er auch die kostenlose Familienversicherung bei Angehörigen wechseln (ggf. auch rückwirkend): § 10 SGB V

Gruß
RHW

automatische Einstufung in Beitragsklasse 801

hallo123, Sonntag, 05.06.2016, 19:04 (vor 3092 Tagen) @ GKVler

Hallo GKVler,

danke für die schnelle Antwort. Ich werd morgen gleich mal loslegen.

automatische Einstufung in Beitragsklasse 801

hallo123, Sonntag, 05.06.2016, 19:04 (vor 3092 Tagen) @ RHW

Hallo RHW,

danke für die schnelle Antwort. Ich werd morgen gleich mal loslegen.

automatische Einstufung in Beitragsklasse 801

RHW, Sonntag, 05.06.2016, 20:09 (vor 3092 Tagen) @ hallo123

Wenn man Unterlagen abgeschickt, kann es sehr wichtig sein/werden, einen Beleg aufzubewahren, dass die Unterlagen beim Empfänger tatsächlich angekommen sind.

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