Als Beamtin während Beurlaubung oder Elternzeit in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Marahara, Montag, 25.04.2016, 17:26 (vor 3136 Tagen)

Hallo,

ich frage mich, ob es als Beamtin in Elternzeit und anschließender Beurlaubung aus familiären Gründen möglich ist, in die Familienversicherung zum meinem Mann (GKV) zu wechseln und die PKV ruhen zu lassen?

Als Beamtin während Beurlaubung oder Elternzeit in GKV

ratte123, Montag, 25.04.2016, 20:41 (vor 3136 Tagen) @ Marahara

Hallo,
während der Elternzeit geht es nicht, (§ 10 Abs. 1 letzter Satz Sozialgesetzbuch 5 = Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.) bei einer sich evt. anschließenden Beurlaubung schon.

MfG
ratte1

Als Beamtin während Beurlaubung oder Elternzeit in GKV

Marahara, Montag, 25.04.2016, 21:16 (vor 3136 Tagen) @ ratte123

Das hört sich gut an. Wenn ich mich also anschließend beurlauben lasse, kann ich in die gesetzliche KV von meinem Mann wechseln?
Geht das dann, dass ich die PKV dann solange ruhen lasse, bis ich wieder arbeite?

LG

Als Beamtin während Beurlaubung oder Elternzeit in GKV

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 26.04.2016, 11:21 (vor 3135 Tagen) @ Marahara

Anwartschaft, es heißt Anwartschaft und nicht ruhen. Ruhen ist "Nichtzahlung und Rechtsfolge Notlagentarif".

Es gibt eine große und eine kleine Anwartschaft!

Auch die Pflegepflicht ggf. auf Anwartschaft stellen, wobei das muss man ggf. überdenken!

So wie Ratte sagte ... ab Ende Elternzeit und Beginn der normalen Beurlaubung, wenn alle anderen Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 SGB V erfüllt werden!

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Als Beamtin während Beurlaubung oder Elternzeit in GKV

JensK, Freitag, 29.04.2016, 01:46 (vor 3133 Tagen) @ derKVProfi

Anwartschaft, es heißt Anwartschaft und nicht ruhen. Ruhen ist "Nichtzahlung und Rechtsfolge Notlagentarif".

Bei der Debeka wird in den "Merkblättern" für die Versicherten auch vom Ruhen eines Vertrages gesprochen - und ein ruhender Tarif wird auch als solcher bezeichnet. Vielleicht kommt es daher. Das Ruhen entspricht aber aus meiner Sicht eigentlich einer Anwartschaft - warum die Debeka es Ruhen nennt, verstehe ich nicht. Vielleicht gibt es ja doch einen Unterschied?

Es gibt eine große und eine kleine Anwartschaft!

Da hab ich mich schon oftgefragt: in welchen Fällen ist die große Anwartschaft überhaupt sinnvoll? Mir fallen nicht viele ein. Ich meine: in der Theorie kann ich ja die Ersparnisse selbst zurücklegen und dadurch dann den später erhöhten Beitrag entsprechend wieder reduzieren. Unterschiede wären aus meiner Sicht: ich muss die Disziplin haben, das Geld zurückzulegen, es kann gepfändet werden, die Beitragsverringerung wird geringer sein, da die Versicherung auch mit Stornogewinnen kalkuliert und ich natürlich nicht (dafür bin ich flexibler und könnte das Geld bei Tod vererben). Hab ich noch etwas vergessen?

Als Beamtin während Beurlaubung oder Elternzeit in GKV

derKVProfi ⌂ @, Montag, 02.05.2016, 08:20 (vor 3129 Tagen) @ JensK

Die Debeka mag es so nennen, es ist aber eine Anwartschaft.

Relevant sind Gesetz und Fachliteratur und eben nicht Merkblätter der Debeka.

große oder kleine Anwartschaft haben jeweils gute Gründe. Ihre Argumentation ist nicht von der Hand zu weisen. Individuelle Beratung tut not.

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