Wechsel in die GKV (Private Krankenversicherungen)
zunächst mal zu dir:
wenn du ins Angestelltenverhältnis wechselst und ein Entgelt von mehr als 450 € und weniger als 4.687,50 € bekommst wirst du versicherungspflichtig - d. h. du kannst zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Du musst dir dann eine Krankenkasse aussuchen - wenn du dich mit der in Verbindung setzt, sollte sie sich um alles weitere kümmern.
und nun zu deinen Kindern: ob die wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse können oder nicht, hängt vom Einkommen deines Mannes ab. Wie hoch ist das denn das Einkommen deines Mannes (jährlich, ohne Familienzuschläge, dafür aber das komplette Einkommen - d. h. inkl. Zinsen, Mieten, Pachten etc.)?
zur Beihilfe kann ich dir leider nix sagen....
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- Wechsel in die GKV -
Katha,
24.03.2016, 18:33
- Wechsel in die GKV -
GKVler,
26.03.2016, 14:31
- Wechsel in die GKV - derKVProfi, 29.03.2016, 10:25
- Wechsel in die GKV -
GKVler,
26.03.2016, 14:31