Beschwerdefreie Allergie, vorvertragliche Anzeigepflicht? (Private Krankenversicherungen)
Maria K., Sonntag, 28.02.2016, 23:28 (vor 3190 Tagen)
Hallo zusammen,
ich möchte mich bei einer großen privaten Krankenkasse versichern.
Bei dem Ausfüllen des Formulars ist mir aufgefallen, dass die PKV danach fragt, ob in den letzten 3 Jahren Beschwerden oder Krankheiten (...) irgendwelcher Art bestanden.
Während dieser Zeit habe ich eine Immunisierung für meinen Heuschnupfen gemacht, das werde ich entsprechend angeben.
Einen Allergietest habe ich ca. vor 6-7 Jahren gemacht. Mir ist eingefallen, dass dort auch noch eine weitere Allergie festgestellt wurde (Hausstaubmilben). Ich habe aber keine Einschränkungen und lebe absolut beschwerdefrei. Daher habe ich das auch nie wieder prüfen lassen.
Muss ich die Hausstaubmilben-Allergie trotzdem angeben? Ich will natürlich nichts im Antrag verschweigen, aber da ich m.M.n. beschwerdefrei bin, sehe ich keine Notwendigkeit, dies anzugeben.
Würde mich sehr über eine kompetente Antwort freuen.
Beschwerdefreie Allergie, vorvertragliche Anzeigepflicht?
derKVProfi , Montag, 29.02.2016, 13:15 (vor 3189 Tagen) @ Maria K.
Beantworten Sie die Fragen, die in Textform gestellt werden, einfach wahrheitsgemäß! ...
Desensibilisierung war im gefragten Zeitraum, Zustand vor und nach Desensibilisierung.
Da kommt ggf. sogar noch eine Nachfrage in Form eines umfassenden Fragenkataloges!
Haustaubmilbenallergie ohne Beschwerden? Keine Behandlung? Sicher auch nicht als Dauerdiagnose in den Patientenakten? Dann muss man das nicht angeben, weil es ja gar nicht da ist!
Besorgen Sie sich mal lieber die Auskünfte der GKV, der kassenärztlichen Vereinigung und der Ärzte, die sich aufgesucht hatten!
Ach ja: es ist eine private Krankenversicherung, weil private Krankenkassen gibt es nicht!
--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50
https://derkvprofi.de/impressum/
Beschwerdefreie Allergie, vorvertragliche Anzeigepflicht?
Maria K., Dienstag, 01.03.2016, 16:58 (vor 3188 Tagen) @ derKVProfi
Beantworten Sie die Fragen, die in Textform gestellt werden, einfach wahrheitsgemäß! ...
Desensibilisierung war im gefragten Zeitraum, Zustand vor und nach Desensibilisierung.
Da kommt ggf. sogar noch eine Nachfrage in Form eines umfassenden Fragenkataloges!
Haustaubmilbenallergie ohne Beschwerden? Keine Behandlung? Sicher auch nicht als Dauerdiagnose in den Patientenakten? Dann muss man das nicht angeben, weil es ja gar nicht da ist!
Besorgen Sie sich mal lieber die Auskünfte der GKV, der kassenärztlichen Vereinigung und der Ärzte, die sich aufgesucht hatten!
Ach ja: es ist eine private Krankenversicherung, weil private Krankenkassen gibt es nicht!
Hallo Herr Müller,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Es wurde mal eine Hausstaubmilbenallergie festgestellt, aber nicht behandelt. Zu dem gleichen Zeitpunkt (also vor ca. 6-7 Jahren) habe ich Allergiker-Bettwäsche über die GKV bezogen. Allerdings kann ich nicht sagen, für welche Allergie.
Inwiefern eine Dauerdiagnose ausgestellt wurde, weiß ich nicht. Zudem bin ich aufgrund häufiger Umzüge ohnehin nicht sicher, bei welchem Arzt dies überhaupt durchgeführt wurde. Aber die Frage in dem Formular zielt ja auch nicht darauf ab, ob etwas "dauerhaftes" attestiert wurde, sondern auf Beschwerden innerhalb der letzten 3 Jahre.
1) Ist es korrekt, dass die PKV nur Unterlagen der GKV erhält, die mit einer Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurden? Ist ein solcher Allergikertest denn überhaupt irgendwo abgespeichert, sodass die PKV Zugriff darauf hätte?
2) Ich habe im Internet gelesen, dass es für Basistarife keine Zuschläge geben darf und auch eine Ablehnung seitens der PKV nicht möglich wäre (ich bin 32 Jahre alt). Insofern würde sich für mich dann kein Nachteil ergeben, wenn ich einen Basistarif wähle und Allergien angebe, obwohl diese vor 6-7 Jahren attestiert worden?
Herzlichen Dank vorab.
Beschwerdefreie Allergie, vorvertragliche Anzeigepflicht?
JensK, Dienstag, 01.03.2016, 23:55 (vor 3188 Tagen) @ Maria K.
(...) Allerdings kann ich nicht sagen, für welche Allergie.
Inwiefern eine Dauerdiagnose ausgestellt wurde, weiß ich nicht. Zudem bin ich aufgrund häufiger Umzüge ohnehin nicht sicher, bei welchem Arzt dies überhaupt durchgeführt wurde. (...)
Insofern würde sich für mich dann kein Nachteil ergeben, wenn ich einen Basistarif wähle (...)
Ihre Antwort zeigt leider ganz eindeutig, dass Sie die Komplexität und die Risiken des Abschlusses eines PKV Vertrags nicht annährend verstehen. Ich empfehle Ihnen dringend die professionelle Beratung eines seriösen Versicherungsmaklers oder Versicherungsberaters in Anspruch zu nehmen - jeweils spezialisiert auf den Bereich PKV!
Dies kostet ggf. Geld, welches aber für eine neutrale und detaillierte Beratung mehr als gut investiert ist. Bitte vergleichen Sie den Eintritt in eine PKV ungefähr mit einem Hauskauf, um eine grobe Vorstellung der Bedeutung für ihr Leben zu bekommen. Ein Forum wird weder für einen Hauskauf noch für einen PKV Vertrag ausreichend sein, es sei denn sie sind bereit mindestens mehrere Wochen zu investieren, um sich mit der Thematik vertraut zu machen.
Zusammengefasst: PKV ist wie Hauskauf. Entweder lernen, dann muss man nichts zahlen. Oder zahlen, dann muss man nicht lernen.
Beschwerdefreie Allergie, vorvertragliche Anzeigepflicht?
derKVProfi , Mittwoch, 02.03.2016, 19:00 (vor 3187 Tagen) @ Maria K.
Maria, was willst Du denn im Basistarif ??
Die Nachteile der PKV und der GKV unter Ausschluss sämtlicher Vorteile beider Systeme ...
Bitte ... das ist Unfug.....
Die PKV bekommt jede Menge Unterlagen und Du wirst die im Zweifel alle besorgen und liefern, weil sonst besteht Leistungsfreiheit!!!
Die KV hat alles und jeder Arzt noch mehr ...
Die Patientenakten Deiner Ärzte musst Du schon vorher mal durchsehen ...
So, wie es ein anderer sagt: das ist schon eine wesentliche Herausforderung und hat eine Dimension im Sinne von "ruiniere Dein Leben"!
Lass Dich bitte beraten und begleiten, von jemanden der das WIRKLICH kann!
--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50
https://derkvprofi.de/impressum/
Beschwerdefreie Allergie, vorvertragliche Anzeigepflicht?
Maria K., Donnerstag, 03.03.2016, 09:39 (vor 3186 Tagen) @ derKVProfi
Maria, was willst Du denn im Basistarif ??
Die Nachteile der PKV und der GKV unter Ausschluss sämtlicher Vorteile beider Systeme ...
Bitte ... das ist Unfug.....
Die PKV bekommt jede Menge Unterlagen und Du wirst die im Zweifel alle besorgen und liefern, weil sonst besteht Leistungsfreiheit!!!
Die KV hat alles und jeder Arzt noch mehr ...
Die Patientenakten Deiner Ärzte musst Du schon vorher mal durchsehen ...
So, wie es ein anderer sagt: das ist schon eine wesentliche Herausforderung und hat eine Dimension im Sinne von "ruiniere Dein Leben"!
Lass Dich bitte beraten und begleiten, von jemanden der das WIRKLICH kann!
Ahja, also lasse ich mich von jemandem beraten, der Ahnung von der CRAFT hat!!!1, wie Til Schweiger sagen würde!!!1!11....
Thorulf,
danke für die Unberücksichtigung meiner Fragen, die Du trotz der Nummerierung offensichtlich überlesen hast.
Mittlerweile habe ich auch rausgefunden, dass der Basistarif für mich nicht in Frage kommt. Das hätte man garantiert auch in einem Satz sachlich argumentieren können.
Ich habe Interesse an einem Start-Tarif einer PKV und arbeite mit einem Versicherungsmakler zusammen. Wie auch schon zuvor erwähnt, geht es mir eben darum, "mein Leben nicht zu ruinieren".
Meine einzigen beiden Fragen sind:
1) Vor 6-7 Jahren wurde mal eine Hausstaubmilbenallergie diagnostiziert. Da ich keine Beschwerden habe oder sie zumindest nicht spüre, wollte ich wissen, ob ich diese Allergie tatsächlich nicht angeben muss. Mein Versicherungsmakler, den ich als sehr kompetent einschätze, hat mir gesagt, dass dies nicht angegeben werden müsse.
Ich hatte gehofft in diesem Forum jemanden zu finden, der dies objektiv ohne Interesse am Abschluss des Vertrags einschätzen kann.
2) Sofern es angegeben werden sollte, mit welchen Zuschlägen könnte man hier rechnen?
Danke.
Beschwerdefreie Allergie, vorvertragliche Anzeigepflicht?
derKVProfi , Freitag, 04.03.2016, 19:06 (vor 3185 Tagen) @ Maria K.
Ahja, also lasse ich mich von jemandem beraten, der Ahnung von der CRAFT hat!!!1, wie Til Schweiger sagen würde!!!1!11....
Nein, von jemanden, der Ahnung hat!
Thorulf,danke für die Unberücksichtigung meiner Fragen, die Du trotz der Nummerierung offensichtlich überlesen hast.
Nun, Antworten kosten ggf. auch Geld, aber eigentlich habe ich die sehr wohl beantwortet.
Mittlerweile habe ich auch rausgefunden, dass der Basistarif für mich nicht in Frage kommt. Das hätte man garantiert auch in einem Satz sachlich argumentieren können.
Du sagtest Basistarif! Wenn Du Basistarif sagst, dann reden wir über den Basistarif. Das ist ein definiertes Produkt!
Ich habe Interesse an einem Start-Tarif einer PKV und arbeite mit einem Versicherungsmakler zusammen. Wie auch schon zuvor erwähnt, geht es mir eben darum, "mein Leben nicht zu ruinieren".
Nun, wenn Du einen VersicherungsMAKLER mandatiert hast, dann lass ihn die Arbeit machen!
Start-Tarif ... ich bin entsetzt ... bitte von Start-Tarifen und "preiswerten (BILLIG) Produkten" die Finger lassen.
Meine einzigen beiden Fragen sind:1) Vor 6-7 Jahren wurde mal eine Hausstaubmilbenallergie diagnostiziert. Da ich keine Beschwerden habe oder sie zumindest nicht spüre, wollte ich wissen, ob ich diese Allergie tatsächlich nicht angeben muss. Mein Versicherungsmakler, den ich als sehr kompetent einschätze, hat mir gesagt, dass dies nicht angegeben werden müsse.
Diese Frage wurde von mir beantwortet. Es gibt Patientenakten. Die sind anzufordern und einzusehen. Es gibt eine kassenärztliche Vereinigung, eine GKV und viele andere stellen, wo Daten sein können!
Ich hatte gehofft in diesem Forum jemanden zu finden, der dies objektiv ohne Interesse am Abschluss des Vertrags einschätzen kann.
Ich schließe keine Verträge ab, sondern berate gegen Entgelt Menschen. Abschlüsse sind nicht meine Welt. ich bin ja auch VersicherungsBERATER!
2) Sofern es angegeben werden sollte, mit welchen Zuschlägen könnte man hier rechnen?
Nun, das ist eine Frage von Fakten, Ausschreibung und Verhandlung!
--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50
https://derkvprofi.de/impressum/