Kulanzmerkmale in Versicherungsbedingungen (Private Krankenversicherungen)
Als Debeka-Versicherter findet sich in meinem Tarif folgender Passus:
2. Für Leistungen, die nicht der GOÄ oder der GOZ entsprechen,
kann der Versicherer freiwillige Leistungen erbringen.
Ich interpretiere das als: "Wenn wir kulant sein wollen, können wir die entsprechenden Leistungen erbringen, haben aber keinerlei Verpflichtung". Da stellt sich natürlich die Frage: ist es der Versicherung verboten, Leistungen auf Kulanz zu erstatten, für die sich in den Versicherungsbedingungen kein entsprechender Passus findet? (strafrechtlich oder zivilrechtliche Ansprüche?)
Zudem: Falls hier jemand tiefergehendes Wissen hat, so würde ich gerne wissen, wie sich Versicherer im Allgemeinen verhalten. Gibt es hier große Ähnlichkeiten (z.B. fast immer Kulanz in lebensbedrohlichen Fällen) oder sind die Versicherer dort äußerst unterschiedlich?
@KVProfi: Wenn du hier dein Wissen nicht preisgeben möchtest, habe ich dafür vollstes Verständnis. ;)