Debeka Tarif N/NC "Nach GOZ besonders berechenbare Kosten" (Private Krankenversicherungen)

romkatzi, Freitag, 08.01.2016, 17:08 (vor 3240 Tagen) @ JensK

Hi Jens,

Das sind Die Kosten, die neben dem zahnärztlichen Honorar anfallen. Also was der Zahnarzt z. B. im Zahnlabor bestellt oder vorhalten muss.

Darunter fallen z. B. Die Kosten für die Implantate (also jetzt für das Werkstück selbst), Kronen, Brücken, Modelle, Verblendungen, Edelmetall wie Gold und ähnliches.

Bei Zahnersatz macht das leicht die Hälfte der Kosten aus. Anders als beim Honorar mit der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gibt es da aber keine festgelegten Beträge. Sondern sie müssen nach § 9 GOZ "angemessen" sein. Wahrscheinlich gibts deshalb da auch nur 90%.


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