Rechnungen sammeln und dann Einreichen (wegen BER) (Private Krankenversicherungen)
Prost Mahlzeit!
Ich bin bei der SIGNAL Iduna in einer PKV und bekomme bei nicht-Einreichung meiner Arztrechnung insgesamt drei Monatsbeiträge zurückerstattet. Mein Berater sagte mir mal, ich könne die Arztrechnung in bis zu drei Jahren nachreichen. Könnt ihr mir sagen, inwiefern das sich auf meine Beitragsrückerstattung (BER) auswirkt?
Beispiel:
Im ersten Jahr habe ich Arztrechnungen von Insgesamt 800 € welche ich nicht eingereicht habe, also bekomme ich drei volle Monatsbeiträge (~ 1500 EUR). Im zweiten Jahr habe ich erneut eine Arztrechnung von 800 € - also reiche im zweiten Jahr beide Rechnungen von insgesamt 1600 € ein welche ich erstattet bekomme, heißt aber auch das ich auf die 1500 € Rückerstattung verzichte.
Bin ich mit meinem Gedankengang auf dem richtigen Weg? Denn nach diesem System würde ich meine Arztrechnungen einfach sammeln und nach drei Jahren einrechen.
Rechnungen sammeln und dann Einreichen (wegen BER)
Prost Mahlzeit!
Ich bin bei der SIGNAL Iduna in einer PKV und bekomme bei nicht-Einreichung meiner Arztrechnung insgesamt drei Monatsbeiträge zurückerstattet. Mein Berater sagte mir mal, ich könne die Arztrechnung in bis zu drei Jahren nachreichen. Könnt ihr mir sagen, inwiefern das sich auf meine Beitragsrückerstattung (BER) auswirkt?
Es gilt in der Regel der Zeitpunkt der Behandlung oder das Auftragsdatum- oder Rechnungsdrum bei Hilfsmitteln. Näheres steht in deinem Vertrag.
Heißt also: du kassierst für Jahr 1 die BRE, und reichst in Jahr 2 (oder in Jahr 3) Rechnungen ein für Behandlungen, die im Jahr 1 stattgefunden haben -> du kriegst die BRE wieder entzogen (vermutlich).
Rechnungen sammeln und dann Einreichen (wegen BER)
Hallo Korschan,
wenn sich die BRE nicht mit den Jahren erhöht, was oft der Fall ist, brauchst Du ja nicht drei Jahre warten, sondern nur bis alle Rechnungen eines Jahres angefallen sind. Jedes Jahr zählt ja für sich.
Komplizierter wirds, wenn die Leistungen nach mehreren leistungsfreien Jahren höher werden (also nach 2 Jahren, 3,5 Monatsbeiträge, nach 3 jahren 4 MB bezahlt werden). Da sollte man die vielleicht länger sammeln.
Zu beachten ist auch: Einige Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen sind in vielen Tarifen nicht BRE-schädlich. Die kann man dann immer einreichen. Bitte aber vorher da in Deinen Unterlagen nachschauen, welche das sind.
Rechnungen sammeln und dann Einreichen (wegen BER)
Es gilt in der Regel ..... oder das Auftragsdatum- oder Rechnungsdrum bei Hilfsmitteln.
FALSCH ...-
-> du kriegst die BRE wieder entzogen (vermutlich).
Falsch!! ... es wird verrechnet ... entzogen ... einfach mal bitte NIX sagen, danke!
--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50
https://derkvprofi.de/impressum/
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Es gilt in der Regel ..... oder das Auftragsdatum- oder Rechnungsdrum bei Hilfsmitteln.
FALSCH ...-
Stimmt, mein Fehler.
-> du kriegst die BRE wieder entzogen (vermutlich).Falsch!! ... es wird verrechnet ... entzogen ... einfach mal bitte NIX sagen, danke!
Nö, es kann auch entzogen werden. Oder zurückgefordert. Oder wie auch immer man es nennen will. Nämlich dann, wenn die BRE höher war als der Erstattungsbetrag durch die eingereichten Rechnungen.
Rechnungen sammeln und dann Einreichen (wegen BER)
Nö, es kann auch entzogen werden. Oder zurückgefordert. Oder wie auch immer man es nennen will. Nämlich dann, wenn die BRE höher war als der Erstattungsbetrag durch die eingereichten Rechnungen.
Dann dürfte der Versicherer (in diesem konkreten Fall) die Erstattung nicht auskehren und die Belege zurücksenden - es sei Du bestehst ausdrücklich und in Kenntnis darauf ... Treu und Glauben, etc. .....
--
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Rechnungen sammeln und dann Einreichen (wegen BER)
Nö, es kann auch entzogen werden. Oder zurückgefordert. Oder wie auch immer man es nennen will. Nämlich dann, wenn die BRE höher war als der Erstattungsbetrag durch die eingereichten Rechnungen.
Dann dürfte der Versicherer (in diesem konkreten Fall) die Erstattung nicht auskehren und die Belege zurücksenden
Ist das so? Der Versicherer kennt ja meine Gründe nicht, z.B. steuerlicher Art. Ist dann natürlich trotzdem nett, wenn er nachfragt, aber ob da schon der Treu und Glauben Paragraph ins Spiel kommt...
Rechnungen sammeln und dann Einreichen (wegen BER)
Bei den Versicherer arbeiten Computer und keine Menschen ...
Wenn Sie trotz des finanziellen Nachteils die Erstattung fordern, dann wird der Versicherer die ausgekehrte BRE anteilig zurück buchen und den Betrag aus Leistung umbuchen und den Rest (Differenz) zurückfordern.
Aber nur, wenn Sie ganz massiv werden. Gründe kann es dafür, auch steuerlich, nicht geben! ich weiß nicht wie Sie sich da die Welt schön rechnen, aber BEG und KVBEVO kann ich schon vorwärts, rückwärts und auswendig ... und denken Sie bitte im an die Liquiditätsrechnung, die auch noch eine rolle spielt ...
Aber natürlich ist rein hypothetisch ein Fall möglich, wo man da noch ein paar Eurocent optimieren könnte ... meine Lebenszeit wäre mir zu kostbar!
Nun aber der wesentliche Punkt: die PKV wird sich mit Händen und Füßen wehren, denn BRE ist besser als Leistung. Das haben eben die Menschen nur nicht verstanden. Es gibt sogar BRE Optimierer, die am 28.02. d.J. die Maschine über den Bestand laufen lassen um Leistung auf BRE umzubuchen ... und die Maschinen laufen um so unnachgiebiger, je höher der auslösende Faktor Richtung Schwellwert geht.
Die Debeka schafft es seit Jahren so immer ein bis zwei BAP hinter dem markt zu sein! Das ist für die Kunden gut, aber die Ente wird jedes Jahr hinten fetter. Wenn der Damm nämlich einmal bricht, und er bricht, denn die Debeka ist im AUZ unter 3,5% (eine PKV ist im AUZ noch über 3,5, und das ist nicht die Debeka sondern die APKV) und Solvencyx II lacht, dann haut das ganz massiv in BAP durch ... aber es wird im Neugeschäft nur auf das normale Niveau hoch gehen - im Bestand wirkt sich das dann aber sehr deutlich in gefühlten Prozent aus.
--
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Bei den Versicherer arbeiten Computer und keine Menschen ...
Wenn Sie trotz des finanziellen Nachteils die Erstattung fordern, dann wird der Versicherer die ausgekehrte BRE anteilig zurück buchen und den Betrag aus Leistung umbuchen und den Rest (Differenz) zurückfordern.
Aber nur, wenn Sie ganz massiv werden. Gründe kann es dafür, auch steuerlich, nicht geben! ich weiß nicht wie Sie sich da die Welt schön rechnen
Wenn ich beispielsweise mit den Leistungen sehr dicht an die BRE herankomme - die BRE wird meines Wissens zu 100% versteuert (obwohl wahrscheinlich ~80% richtig wäre, da ja auch nur ~80% der PKV Beiträge geltend gemacht werden können), die Leistungen aber nicht. Mag aber auch sein, dass ich mich hier irre - für mich sind Versicherungen nur Hobby, darum freue ich mich auch immer, von Ihnen noch zu lernen, insbesondere auch durch Ihre letzten Absätze - auch wenn der Ton manchmal etwas harsch ist. ;)
Rechnungen sammeln und dann Einreichen (wegen BER)
Wenn ich beispielsweise mit den Leistungen sehr dicht an die BRE herankomme - die BRE wird meines Wissens zu 100% versteuert (obwohl wahrscheinlich ~80% richtig wäre, da ja auch nur ~80% der PKV Beiträge geltend gemacht werden können), die Leistungen aber nicht. Mag aber auch sein, dass ich mich hier irre - für mich sind Versicherungen nur Hobby, darum freue ich mich auch immer, von Ihnen noch zu lernen, insbesondere auch durch Ihre letzten Absätze - auch wenn der Ton manchmal etwas harsch ist. ;)
Das ist falsch ...
Es geht exakt nach KVBEVO ...
Welcher Tarif, also ambulant, etc.
Dann exakter Faktor für diesen bereich...
Z. B. Text Alte oldenburger:
"In welcher Höhe und wann sind Beitragsrückerstattungen (BRE) steuerlich zu berücksichtigen?
Die Beitragsrückerstattung mindert in dem Jahr wo sie ausgezahlt wird, die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Die BRE für das Jahr 2014, die im Dezember des Jahres 2015 ausgezahlt wurde, ist von den steuerlich abzugsfähigen Beiträgen für das Jahr 2015 abzuziehen. Entsprechend ist die BRE für das Jahr 2015, die voraussichtlich im Dezember 2016 ausgezahlt wird, von den steuerlich abzugsfähigen Beiträgen für das Jahr 2016 abzuziehen.
Jedoch wird nur der Anteil der BRE abgezogen, der aufgrund einer Basisabsicherung gezahlt wurde. Die BRE bei der Alte Oldenburger berechnet sich vom ambulanten Voll- oder Restkostentarif. Die Beiträge dieser Tarife sind zu 97% steuerlich abzugsfähig. Somit werden 97% der ausgezahlten BRE von den steuerlichen Vorsorgeaufwendungen abgezogen.
Wir als privates Krankenversicherungsunternehmen sind verpflichtet, der Finanzverwaltung neben den Beiträgen des Kalenderjahres auch die an den Versicherungsnehmer ausgezahlte Beitragsrückerstattung zu melden, so dass die BRE auf der Bescheinigung der übermittelten Daten zu finden ist."
Google und copy&paste ....Wissen ist einfach ... dehalb müsst Ihr eigentlich zahlen!
Und deswegen gibt es nur diesen Teaser, denn KVBEVO kann man optimieren und tunen ...
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