PKV Öffnungsaktion mit Beihilfeergänzung möglich? (Private Krankenversicherungen)

Gebirgshund, Mittwoch, 16.12.2015, 22:11 (vor 3263 Tagen)

Liebe Forenmitglieder!
Ich erbitte Hilfe bei folgendem Anliegen:

Ich werde zum 1.2 erstmalig verbeamtet (aP).
46 Jahre, 3 Kinder, bislang GKV, diverse Vorerkrankungen

Beihilfe Landesbeamter Hessen

Ich beabsichtige, mich und die Kinder in der PKV zu versichern mit Hilfe der Öffnungsklausel.

Wichtig ist mir, dass der Kostenanteil an Zahnersatz/Laborkosten etc., den die Beihilfe nicht abdeckt, von der PKV übernommen wird. Ausserdem sollten kieferorthopädische Leistungen für die Kinder eingeschlossen sein.

Der Vertrag sollte einen offenen Hilfsmittelkatalog haben.
Die Beihilfe leistet gegen Zuzahlung Zweibettzimmer und Chefarzt, womit beides über die Öffnungsaktion bei der PKv versichert werden kann, richtig?

Wichtig ist mir ausserdem, dass es Leistungen für stationäre Rehamaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen gibt.

Brille ist mir wurscht.

Wer kann mir ein Unternehmen empfehlen? Laut Finanztest soll die HUK gut sein.

Besten Dank vorab!

PKV Öffnungsaktion mit Beihilfeergänzung möglich?

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 17.12.2015, 12:08 (vor 3263 Tagen) @ Gebirgshund

Selbstverständlich kann es auch möglich sein im Rahmen der Öffnungsaktion auch einen Beihilfeergänzungstarif zu bekommen. KANN, nicht MUSS und regelmäßig wenn nicht mit der 30% Begrenzung.

Finanztest ist kein Medium für die Auswahl einer PKV. HUK-Coburg und Concordia sind aus objektiven Gründen (Bedingungen) nicht zu empfehlen!

Ihre Vorgaben sind nett und die kann man auch so prüfen um dann Versicherer auszuwählen, aber sie sind vor allem unvollständig und zeugen von einer nur rudimentären Kenntnis, welche Leistungen wirklich relevant sind!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

PKV Öffnungsaktion mit Beihilfeergänzung möglich?

Gebirgshund, Donnerstag, 17.12.2015, 12:33 (vor 3263 Tagen) @ Gebirgshund

Das haben Sie aber schön geschrieben, Herr Müller. Vor allem das Wörtchen rudimentär ist nett. Ich habe genau das geschrieben, was ich mir vorstelle. Was ich nicht erwähnt habe, brauche ich nicht.

Ich finde Finanztest jetzt nicht so übel als Informationsquelle -und das Angebot der HUK ebenfalls nicht, nachdem ich mich heute durch den Tarifdschnungel gekämpft habe. Natürlich hängt es immer davon ab, was man versichert haben möchte.
Bei mir ist das auf jeden Fall die Restlücke der Beihilfe in bezug auf Zahnersatz und Laborkosten, weil die Hessen die Beihilfe auf 60 Prozent des Rechnungsbetrages deckeln. Diese lückt schließt zum Beispiel der BG Zusatztarif der Debeka, der mir soeben ohne jeglichen Risikozuschlag angeboten wurde.

Als zweites sind mir Leistungen für einen Reha-Aufenthalt wichtig.

Nicht gefunden habe ich bislang einen Versicherer, der über die GOÄ und GOZ leistet, außer der Inter, und die haben dafür andere Pferdefüße.
Geschlossener oder offener Hilfsmittelkatalog, Brille: brauch ich alles nicht.

Grüße!

PS: Alternativ kann ich als Beamter auch in der GKV bleiben, zahle aber dann, wenn ich richtig gerechnet habe, den fast identischen Beitrag. Selbst der rudimentärste PKV Vertrag dürfte leistungsmäßig über dem GKV Niveau liegen - bis auf die Leistungen für Reha und AHB. Und Zahnarztleistungen. Da habe ich eine gute Zusatzversicherung zur GKV. Deshalb ist mir auch nur das wichtig. Wenn ich diese beiden Vorteile zur PKV retten kann, ist für mich die PKV interessant, weil sie eben noch ein paar Benefits dazu bietet, wie etwa Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer.
Ansonsten ist mir der ganze Privatkram schnurzpiepsegal.

PKV Öffnungsaktion mit Beihilfeergänzung möglich?

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 18.12.2015, 12:27 (vor 3262 Tagen) @ Gebirgshund

Sie haben rudimentäre Vorstellungen, von dem, was wichtig sein wird.

"Wichtig ist mir, dass der Kostenanteil an Zahnersatz/Laborkosten etc., den die Beihilfe nicht abdeckt, von der PKV übernommen wird. Ausserdem sollten kieferorthopädische Leistungen für die Kinder eingeschlossen sein.

Der Vertrag sollte einen offenen Hilfsmittelkatalog haben.
Die Beihilfe leistet gegen Zuzahlung Zweibettzimmer und Chefarzt, womit beides über die Öffnungsaktion bei der PKv versichert werden kann, richtig?

Wichtig ist mir ausserdem, dass es Leistungen für stationäre Rehamaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen gibt."

DAS DIE BRILLE UNWICHTIG IST, IST RICHTIG.

Hilfsmittelkatalog ... sie haben den der HUK nicht gelesen oder nicht verstanden!

Zahnersatz soll wichtig sein? Ich bitte Sie! Das ist eine Frage des individuellen Anspruchs und man kann auf Bleck kauen!

Wahlleistung Krankenhaus geht über Öffnung, wenn es in der Beihilfe an sich angelegt ist. In Hessen ist das der Fall!

Reha und AHB sind natürlich auch wichtig, aber ein Thema, das oft falsch verstanden wird, wenn die fachlichen Grundlagen fehlen.

Es gibt selbstverständlich Versicherer, die über den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ leisten, aber für den teil, der die Beihilfe dann betrifft, eigentlich nur in Tarifen, die im Rahmen der Öffnung nicht angeboten werden. Ob Sie die außerhalb der Öffnung ggf. bekommen, ist dann eine ganz andere Frage!

Sie haben eine Vielzahl von relevanten Leistungspunkten übersehen und statt etwas Geld für eine kompetente Versicherungsberatung durch einen Versicherungsberater zu investieren, versuchen Sie es alleine ....

ich wünsche Ihnen viel Glück und vor allem Ihnen und Ihrer Familie viel Gesundheit - sie werden es brauchen!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

PKV Öffnungsaktion mit Beihilfeergänzung möglich?

Gebirgshund, Freitag, 18.12.2015, 12:51 (vor 3262 Tagen) @ derKVProfi

Herr Müller, Sie brauchen vor allem bessere Manieren und einen Orthographiekurs.
Ich habe wenig Lust, Ihnen gegenüber mein vorhandenes oder fehlendes Fachwissen darzulegen. Nur so viel: Ich war 46 Jahre lang Kassenpatient und habe damit einige schwere Krankheiten überlebt, ohne dass ich durch die GKV Schaden erlitten hätte.
Pkv mache ich nur, weil sich der Arbeitgeber bei Beamten nicht an den Kosten beteiligt ( den Hinweis, dass die Beihilfe ggf Zahlungen leistet auch bei GKv Versicherten können Sie sich sparen)
Dass ich Anspruch auf Wahlleistungen Chefarzt und Zweibettzimmer habe, ist mir bekannt - ich bin des Lesens mächtig, das steht in den Klauseln der Öffnungsaktion => beihilfekonforme Verträge.

Wenn Sie richtig lesen würden, hätten Sie gestgestellt, dass ich in meinem zweiten Post geschrieben habe, der offene Katalog für Hilfsmittel interessiert mich nicht.

Auf welchen Beißerchen Sie kauen, ist mir egal. Dass mir Zahnersatz wichtig ist, ist meine individuelle Entscheidung.

Reha/AHB: auch hier agieren Sie mit der Ihnen wohl eigenen ganz besonderen Arroganz. Ich bin mit der Gesetzgebung bestens vertraut.

Bitte lieber Müller, sparen Sie sich Ihre Energie für andere Forenmitglieder. Selbst wenn Sie der einzige PKV Berater der Welt wären: Von Ihnen möchte ich nicht beraten werden.

PKV Öffnungsaktion mit Beihilfeergänzung möglich?

RHW, Samstag, 19.12.2015, 20:00 (vor 3261 Tagen) @ Gebirgshund

Hallo Gebirgshund,

( den Hinweis, dass die Beihilfe ggf Zahlungen leistet auch bei GKv Versicherten können Sie sich sparen)


In Hessen gibt es die Besonderheit, dass die Beihilfe für GKV-versicherte Beamte auch für Leistungen, die mit der GKV direkt abgerechnet wurden, auf Antrag einen Zuschuss zahlt (maximal jeweils den Jahresbeitrag zur GKV). Ich bin mir nicht sicher, ob Sie mit Ihrem Klammervermerk diese Regelung gemeint haben.

Hier zwei Links, in denen die Wichtigkeit des Kleingedruckten der Verträge deutlich wird.

Klauseln in PKV-Verträgen

Beschwerden von PKV-Versicherten

Es tut mir leid, dass ich zur Ursprungsfrage nichts Konkretes sagen kann.

Gruß
RHW

PKV Öffnungsaktion mit Beihilfeergänzung möglich?

Gebirgshund, Sonntag, 20.12.2015, 13:07 (vor 3260 Tagen) @ RHW

Lieber/Liebe RHW!
Besten Dank für die Tipps. Wenn ich die Beihilfeverordnung richtig lese, leistet die Beihilfe in Hessen bei GKV Versicherten in Höhe des jeweiligen Beihilfemessungssatzes - unabhängig davon, ob man GVK Leistungen in Anspruch nimmt oder nicht. Werden GVK Leistungen in Anspruch genommen, dann verringert sich die Beihilfe um die Erstattung der GKV. So kenne ich das auch aus RLP. Das ist eine sinnvolle und gute Regelung, so profitieren GKV versicherte Beamte zumindest ein wenig über die Beihilfe von einem Arbeitgeberzuschuss.

Nachdem ich jetzt die Versicherungen, die in Frage kommen, verglichen habe im Hinblick auf die mir besonders wichtigen Leistungen, werde ich bei der HUK und der Debeka eine Probeantrag stellen - und hoffen, dass ich dort auch in dern Genuss der Ergänzungstarife kommen, die die Restkosten für die Labor- und Materialkosten bei Zahnersatz mit abdecken.

Dass die PKV Kosten in Privatkliniken nicht übernimmt, finde ich nicht so tragisch, ich bin seit Jahren Patientin in einer großen Uniklinik im süddeutschen Raum und fühle mich da bestens aufgehoben. Schön ist, dass ich künftig - sollte ein Klinikaufenthalt nötig sein - im Zweibettzimmer liege. Ob mich da jetzt der Chefarzt oder Assi behandelt, ehrlich gesagt, habe ich da keinen großen Unterschied gemerkt bislang. Der Grüß-August, der morgens zur Visite zum Händeschütteln kommt, damit er über die PKV schön abrechnen kann, bringt mir weniger, als ein bemühter Stationsarzt. Chefs sind nicht immer die besseren Mitarbeiter - das wissen wir ja alle :)
Grüße!
Gebirgshund

PKV Öffnungsaktion mit Beihilfeergänzung möglich?

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 20.12.2015, 14:16 (vor 3260 Tagen) @ Gebirgshund

Nun, das basiert ja alles auf Gegenseitigkeit ...

Ich nehme auch keine Mandanten, die sich öffentlich schon haben beraten lassen ... oder es versucht haben!

Sie können nicht lesen und nicht verstehen, denn Ihr Beitrag hat nun gar nichts mit meinem zu tun.

Sie haben immer noch nicht verstanden, was Sie nicht bedacht haben!

Und Benehmen ... sorry, da bin ich ja nicht alleine, sondern mit Ihnen in guter Gesellschaft!

Sie erwarten von Fachleuten entweder kostenlose Hilfestellung oder sie glauben das Laien Ihnen helfen können --- lächerlich!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

PKV Öffnungsaktion mit Beihilfeergänzung möglich?

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 20.12.2015, 14:19 (vor 3260 Tagen) @ Gebirgshund

Je mache ich Ihnen zu Folgen versuche, desto weniger kann ich ihnen folgen ...

Öffnungsaktion und Probeantrag ... ich bin gerade begeistert!

ich habe 30 Jahre lang nicht aufgepasst, oder?

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

PKV Öffnungsaktion mit Beihilfeergänzung möglich?

Gebirgshund, Sonntag, 20.12.2015, 14:54 (vor 3260 Tagen) @ derKVProfi

Kann man irgendwie Leute auf seinem Profil hier sperren? Herr Müller hat immer noch nicht verstanden, dass ich suf seine Kommentare und "Beratung" keinen Wert lege...Von Herrn Müller erwarte ich nämlich einzig und allein, dass er mich mit seinen Beiträgen verschont

PKV Öffnungsaktion mit Beihilfeergänzung möglich?

Gebirgshund, Sonntag, 20.12.2015, 14:58 (vor 3260 Tagen) @ derKVProfi

Sie sollen/müssen mir gar nicht folgen - wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Scheint aber nicht zu Ihren Stärken zu gehören. Bitte Admin, kann man den Stalker blockieren?

Beiträge sperren

admin ⌂ @, Braunschweig, Sonntag, 20.12.2015, 15:48 (vor 3260 Tagen) @ Gebirgshund

Guten Tag,

das Sperren von einzelnen Kommentaren und Teilnehmern ist in diesem offenen Forum nicht möglich. Im Interesse der anderen Forumsteilnehmern bitte wir, in diesem Threat nun zum eigentlichen Topic zurückzukommen, ansonsten werden die Diskussion schließen.

Danke, d. Red.

Beiträge sperren

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 20.12.2015, 19:09 (vor 3260 Tagen) @ admin

Ich werde dem Wunsch selbst verständlich nach kommen, auch wenn ich nicht weiß, warum meine sachlichen Hinweise in der Form zurück gewiesen werden.

Beleidigungen wie die Aussage zu einfachen Tippfehlern, lassen wir dabei ganz außen vor ...

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

PKV Öffnungsaktion mit Beihilfeergänzung möglich?

RHW, Sonntag, 20.12.2015, 19:16 (vor 3260 Tagen) @ Gebirgshund

Hallo Gebirgshund,

die Beihilferegelungen für GKV-versicherte Beamte sind in RLP und Hessen sehr unterschiedlich.

In Hessen erhält man auch einen Zuschuss von der Beihilfe, wenn die GKV bereits 100% der Kosten bezahlt hat (also die Leistungen direkt über die Versichertenkarte abgerechnet wurden).

Beihilfeverordnung Hessen
-> Suchbegriff "Sachleistung"
Zuzahlungen werden von der Beihilfe nicht erstattet.

Gruß
RHW

Beiträge sperren

Gebirgshund, Montag, 21.12.2015, 09:27 (vor 3259 Tagen) @ derKVProfi

Lieber Herr Müller, Sie mögen ein ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet der PKV/GKV sein- und ich habe mit Interesse mehrere Publikationen von Ihnen zu diesem Themenbereich gelesen - unter anderem, warum Sie die Debeka nicht empfehlen und warum der Test von Finanztest kritisch zu hinterfragen ist.
ABER: Auf meinen Thread hin kam von Ihnen kein einziger sachlicher Hinweis, sondern Ihre Äußerungen dienten lediglich dazu, den Threaderöffner als unwissend darzustellen - mit dem Verweis darauf, man solle doch bitte Geld für ordentliche Beratung in die Hand nehmen. Bei Ihnen natürlich nicht, weil sie ja niemanden beraten, der sich schon in einem solchen Forum Hilfe sucht (wie Sie auch gepostet haben). So gewinnt man keine Kunden.

So: Und nun weiter zum THEMA. Ich danke RHW für den SACHLICHEN Hinweis in Bezug auf die Beihilferegelung in Hessen. Ich überlege auch noch immer, ob der Wechsel zur PKV für mich überhaupt sinnvoll ist, da mir Reha-Leistungen sehr wichtig sind und ich bislang mit den GKV Leistungen und den Leistungen der Rentenversicherung gut leben konnte, in der ich mich auch freiwillig weiter versichern kann als Beamter. Unter dem Strich würde mich die GKV aber deutlich teurer kommen als die PKV, was wiederum für die PKV spricht. Die ersparten Versicherungsbeiträge ergeben über drei Jahre (Reha-Anspruch über die RV habe ich etwa in diesem Zeitraum) in etwa die Kosten einer solchen Maßnahme, da zum Beispiel die HUK bei einer stationären Reha nach Genehmigung und Bewilligung der Beihilfe für die ärztlichen Leistungen aufkommt.

Vielleicht kann mir aber noch jemand bei folgender Frage helfen: Die HUK leistet wohl auch bei Klinikaufenthalten in gemischten Anstalten, also Krankenhäusern, die sowohl Rehaleistungen anbieten, als auch eine Krankenhauszulassung haben. Ist dem so? Habe ich das richtig verstanden?

Beiträge sperren

RHW, Montag, 21.12.2015, 09:59 (vor 3259 Tagen) @ Gebirgshund

Hallo Gebirgshund,

zu der konkreten Frage kann ich leider nichts sagen.

Rehaleistungen der Rentenversicherung erhält man ab Tag der Verbeamtung nicht mehr! Der Beihilfeanspruch ist für die RV per Gesetz ein absolutes Ausschlusskriterium. In der GKV gibt es durch die Verbeamtung keine Änderungen der Leistungen (Ausnahme: Wegfall des nicht mehr benötigten Krankengeldes).

Beim Vergleich von GKV und PKV sollte man ggf. auch diese Punkte beachten:

- geringere Einnahmen ab Pensionierung bzw. Frühpensionierung
- geringere Einnahmen bei Teilzeitarbeit
- ggf. Beiträge für Kinder bzw. Stiefkinder
- nicht berufstätige Ehegatten/Ehefrau zahlen in der GKV ggf. Beiträge nach der Hälfte der Bruttoeinnahmen des PKV-Ehegatten/Ehemann
- Sabbatjahr des Beamten
- späteres Studium bzw. Zweitstudium des Beamten bei unbezahlter Beurlaubung

Die Entscheidung GKV - PKV ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf.

Gruß
RHW

Beiträge sperren

Gebirgshund, Montag, 21.12.2015, 10:16 (vor 3259 Tagen) @ RHW

Vielen Dank für die weiteren Hinweise, RHW.

Die geringeren Einnahmen bei der Pensionierung habe ich auch bereits durchgespielt, wobei dann ja ein Wechsel in den Basistarif möglich wäre, der preislich ähnlich liegt wie der GKV Beitrag, richtig? Natürlich dann wiederum nur mit Leistungsniveau der GKV.

Teilzeitarbeit scheidet aus. Frühpensionierung hoffentlich auch. Da denke ich einfach: Man kann im Leben nicht jedes Risiko absichern. Ehegatte fällt weg, dafür sind in den kommenden Jahren noch drei Kinder mitversichert, eines davon ist allerdings schon im Studium und fällt irgendwann aus der Altersgrenze.

Nochmal studieren werde ich nicht - das jetzige und bereits zweite war schon eine Herausforderung :)


Zum Sabbatjahr aber eine Rückfrage: Wirkt sich dieses auf die PKV aus? Das habe ich nämlich vor, wobei ich den Einkommensabschlag von 25 Prozent über fünf Jahre einkalkuliert habe. Das ist finanzierbar auch mit PKV Beitrag, der, wie gesagt, günstiger ist als die PKV.

Beiträge sperren

Czauderna, Montag, 21.12.2015, 13:52 (vor 3259 Tagen) @ Gebirgshund

Hallo,
ich bin Mitarbeiter einer Krankenkasse und mein Dienstsutz war in den letzten e48 Jahren immer in Hessen. Meiner Erfahrung nach waren und sind es immer die Beamten mit Familienanhang, die, wenn sie einmal in der GKV versichert waren, auch dort geblieben sind - um mal einen %-Satz zu nennen - von denen, die mir beruflich begegnet sind schätze ich ca. 70%, die nicht den Weg in die PKV gegangen sind. Deshalb war aber weiterhin die Beihilfe möglich - war hatten spezielle Bescheinigungen, für Ärzte,Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer, auf den die mit der Kasse abgerechnet Leistungen aufgeführt wurden - wir haben diese Bescheinigungen dann mit den entsprechenden Beträgen vervollständigt und der Versicherte hat das alles bei der Beihilfestelle eingereicht und dafür Beihilfe erhalten. Ein kleiner Haken bei der Sache ist allerdings - damit sich das mit der Beihilfe auch rechnet, also Beihilfe im Wert von 50% des Jahresbeitrages, muss entsprechend oft eine Leistung in Anspruch genommen werden.
Vielleicht in diesem Zusammenhang noch eine interessante Kleinigkeit - ich kenne auch einige hauptberuflich bei der PKV tätige Berater, die mit ihren Familien in der GKV versichert sind, aber das nur wirklich nebenbei.
Gruss
Czauderna

Beiträge sperren

Gebirgshund, Montag, 21.12.2015, 14:45 (vor 3259 Tagen) @ Czauderna

Die GKV wäre meine Option, wäre sie nicht deutlich teurer als die Pkv. Da es auch den Basistarif gibt, ist der Wechsel
in die Pkv auch nicht mehr so risikobehaftet, oder? Meine Kinder sind schon relativ groß, die werden nicht mehr so lange über mich versichert sein.

Beiträge sperren

RHW, Montag, 21.12.2015, 16:10 (vor 3259 Tagen) @ Gebirgshund

Hallo Gebirgshund,

der Basistarif entspricht bei (fast?) allen PKV-Unternehmen dem Höchstbeitrag in der GKV - also berechnet aus aktuell 4125 Euro monatlichen Einnahmen. Ohne Beihilfe liegt dieser Wert aktuell zwischen 600 und 650 Euro monatlich - zuzüglich Pflegeversicherungsbeitrag.

Wenn im Sabbatjahr keine Bezüge gezahlt werden:
Im Sabbatjahr besteht dann kein Beihilfeanspruch. Daher steigert sich der PKV-Beitrag im Sabbatjahr entsprechend.

Wenn im Sabbatjahr Bezüge gezahlt werden:
Dann besteht weiterhin ein Beihilfeanspruch. Es ergibt sich dadurch keine Änderung der PKV-Beiträge.

Es kann schwierig sein, im Baistarif Behandler zu finden, die zu den verringerten Vergütungssätzen behandeln.

Basistarif

BMG: Basistarif

Im Übrigen kann ein späterer Wechsel aus dem Basistarif in einen normalen PKV-Tarif schwierig bis unmöglich sein.

Wenn Kinder aus der Beihilfe fallen, kann der Beihilfesatz des Beamten ggf. sinken und der PKV-Beitrag entsprechend steigen. Diese Regelung ggf. beim Vergleich der PKV- und GKV-Beiträge berücksichtigen.

Gruß
RHW

Beiträge sperren

Gebirgshund, Montag, 21.12.2015, 16:53 (vor 3259 Tagen) @ RHW

Vielen Dank für die Infos RHW!
Mit all diesen Informationen wird für mich dann doch ein Verbleib der GKV immer interessanter.
Beim Sabbatjahr würde ich weiter Bezüge erhalten, das ist nicht das Problem. Aber ein Wechsel in den Basistarif im Pensionsalter scheint in Anbetracht der Dinge, die in den Artikeln zu den Links angesprochen werden, nicht so ratsam.

Und einen Vorteil hat immerhin auch die GKV: Man wird nicht übertherapiert, weil es dafür - anders als in der PKV - keine finanziellen Anreize gibt.

Angebote sondiert

Gebirgshund, Dienstag, 22.12.2015, 12:07 (vor 3258 Tagen) @ Gebirgshund

Nachdem ich mich nun mehrere Tage durch den Tarifdschungel gekämpft habe, erscheint mir das Angebto der Signal Iduna als das für mich best geeigneste - sollte ich zur PKV wechseln.

Die Signal bietet über die Öffnugnsaktion den Komforttarif an.

Die Frage: hat jemand mit dem Unternehmen Erfahrungen gemacht? Empfehlenswert?

Angebote sondiert

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 26.12.2015, 13:58 (vor 3254 Tagen) @ Gebirgshund

Irrtlichternd Teil II

1. was nutzen Erfahrungen?

2. was macht man, wenn sich Verhalten des Versicherers verändert?

3. es gibt ein Vertragswerk - das wird der Versicherer einhalten, ggf. kann man bei Streitigkeiten vor Gericht gehen!

4. es gibt einen Beitrag, und der wird regelmäßig falsch sein! Weil richtig ist er eigentlich nie, außer bei großen alten Beamtenkollektiven ohne BarBRE Tricksereien (Barmenia, DKV, DBV alte Tarife, Signal alte Tarife) und wenn er davon abweicht, dann sollte man Fragen "warum" und "geht das nachhaltig"?

Mich schüttelt es, wenn ich die Ergebnisse der eigenen Laienrecherche hier sehe ...

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

Angebote sondiert

gebirgshunds @, Samstag, 26.12.2015, 14:11 (vor 3254 Tagen) @ derKVProfi

Frohe Weihnachten, Herr Müller

Angebote sondiert

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 26.12.2015, 17:58 (vor 3254 Tagen) @ gebirgshunds

Ihnen auch eine frohe Weihnacht!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum