Nottarif beenden in der Insolvenz (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 09.12.2015, 10:18 (vor 3271 Tagen) @ Opfer

1. Sie haben doch einen Insolvenzverwalter, oder?

2. die Antwort steht in § 193 Abs. 9 VVG

3. sie sind solange im Notlagentarif, bis das erfüllt ist!

4. das erfüllt, wenn Insolvenzverfahren beendet und die Entschuldung umgesetzt!

5. einen Gläubiger bevorzugt zu bedienen würde ich Ihnen auch nicht empfehlen!

Sie könnten jemanden beauftragen, mit dem Versicherer zu verhandeln oder sie probieren ihr Glück alleine, dann aber bitte in Abstimmung mit dem Inso-Verwalter ...

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