Von PSKV zurück in normalen PKV-Tarif - Risikoprüfung? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
folgender Fall: Ich bin 22 Jahre alt und studiere im 3. Semester auf Lehramt, strebe also die Verbeamtung unmittelbar nach dem Studium an. Als "Beamtenkind" bin ich privat versichert mit 80% Beihilfe durch meinen Vater. Mit Vollendung des 25. Lebensjahres entfällt der Beihilfeanspruch bekanntlich und ich werde die Kosten für die PKV alleine tragen müssen.
Für gewöhnlich würde man ja mit 25 in den Studententarif PSKV wechseln und mit der Verbeamtung wieder zurück in den Regeltarif der PKV. Bei mir ist allerdings das Problem, dass ich an einer chronischen Krankheit leide. Während der Wechsel in den PSKV-Tarif nach §204 VVG also kein Problem darstellen würde, da es sich beim PSKV-Tarif um gleichartigen bzw. unterlegenen Versicherungsschutz handelt, dürfte es schwer werden, wieder in den Regeltarif zurückzuwechseln, da dieser ja PSKV überlegen ist und daher eine erneute Risikoprüfung fällig würde.
Wäre es angesichts dessen also klüger, für die Dauer meines Reststudiums ab 25 im (teuren) 100%-Regeltarif der PKV versichert zu bleiben? Oder gelten Regeltarif und PSKV-Tarif als gleichwertig und ich kann deshalb zwischen den beiden problemlos "switchen"?
Viele Grüße
Von PSKV zurück in normalen PKV-Tarif - Risikoprüfung?
Nun, aus PSKV in einen "NORMALEN" PKV Tarif zu wechseln ... schwierig.
PSKV bietn auch nur noch ganz weniger an.
I.d.r. gibt es auch die Möglichkeit "NORMALE" Tarife als Ausbildungstarife (ohne Bildung Alterungsrückstellung bis maximal 34. Lebensjahr) zu bekommen. Also nach Art der Schadenversicherung kalkuliert!
Entfall Beihilfe in drei Jahren ist nicht § 1204 VVG sondern § 199 VVG!
Ob Ende Studium bedeutet, dass man weiterhin PKV versichert sein kann, sei dahin gestellt!
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