Mutter in der GKV, Vater in der PKV - wie beide in die GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Montag, 16.11.2015, 12:01 (vor 3294 Tagen) @ derKVProfi

Sie irren. Krankenkassen sind - im Gegensatz zu Versicherungsberatern - niccht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet zur Beratung. Und das schließt ausdrücklich auch die Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten mit ein. Es dabei darum, dem Ratsuchenden aufgrund der Rechtslage und des relevanten Sachverhalts aufzuzeigen, durch welche Handlungen er Rechte verwirklichen kann.

Können Sie übrigens in jedem einschlägigen Kommentar nachlesen - § 14 Sgb IV. Ode


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