Widerspruch zurückziehen oder nicht? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo!
Vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen?
Als Selbstständiger in der BRD GmbH bezahle ich (für meine Begriffe) zu hohe KV-Beiträge. Wollte gerne etwas gegen die Abzocke unternehmen. Bin im Netz auf Info gestoßen, daß ich ein Widerspruch einreichen und mich auf den Gerichtsbeschluß Az S19 KR873/09 von 2010 berufen soll, was ich auch tat.
Die IKK hat geantwortet, daß ein neuer Gerichtbeschluß B 12 KR 20/11 R von 2012 den alten aufgehoben hat. Sie wollen jetzt, daß ich meinen Widerspruch zurückziehe.
Weil ich auf diesem Gebiet voll Laie bin, ersuche ich Eure Hilfe.
Was soll ich jetzt oder überhaupt tun?
Widerspruch zurückziehen oder nicht?
Was ist eine BRD GmbH?
Widerspruch zurückziehen oder nicht?
Hallo,
ja, was ist eine BRD GmbH und was verstehst du unter "Abzocke" - vielleicht die Tatsache, dass dich deine Krankenkasse als hauptberuflich Selbständigen eingestuft hat ?.
Es wäre sinnvoll den genauen Sachverhalt zu schildern - mit AZ. von Urteilen kommen wir so nicht weiter oder meinst du, wir sollten und erst mal in die Urteile einlesen ?.
Gruss
Czauderna
Widerspruch zurückziehen oder nicht?
Du kennst die Urteile nicht?
OK, kann passieren.
Kleines Einmaleins und dann bei der Lage sogar einfach ...
Was soll uns ein Urteil des Sozialgericht München aus 2010 sagen, wenn es eines vom BSG aus 2012 gibt?
Ganz einfach ... SG ist fast nix und BSG höchstrichterlich!
Ob ich jemanden helfen will, der von der BRD-GmbH schwadroniert, die Frage kann ich auch beantworten ... Nein!
--
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Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
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Widerspruch zurückziehen oder nicht?
Hallo Thorulf,
nee, anhand eines AZ. kenne ich eigentlich kein Urteil - wahrscheinlich kenne ich den Inhalt des Urteils wieder, wenn ich es lese.
Was ich sagen wollte, warum müssen wir erst uns die Unterlagen zusammensuchen um dann eine Antwort geben zu können. wenn du nur anhand des AZ. sofort weißt um was es geht in einem Urteil, dann steigt mein Respekt vor dir noch weiter als er es ohnehin schon ist.
Gruss
Guenter
Widerspruch zurückziehen oder nicht?
Ja, beide AZ waren sofort präsent im Tenor .... das vom SG muss man aber eigentlich nicht weiter beachten, denn es ist definitiv Mindermeinung und Einzelfall ...
Es war aber damals sehr auffallend ...
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