GOZ 2120 Dentinadhäsiv mehrfachgeschichteter Zahnaufbau (Private Krankenversicherungen)
Die Debeka teilte mir mit, bei der beabsichtigten Zahnbrücke sei o.g. Position im Kostenvoranschlag nicht erstattungsfähig. Mein Zahnarzt verweist dagegen auf Urteil AG Charlottenburg vom 08.05.2014 Az. 205 C 13/12. Was stimmt denn nun?
GOZ 2120 Dentinadhäsiv mehrfachgeschichteter Zahnaufbau
1. im Zweifel nie die PKV, auch und vor allem nicht die Debeka!
2. ist das Urteil, wenn man es richtig liest, selbst erklärend.
3. ist für die rechtliche Beurteilung der GOZ u.a. die zuständige Zahnärztekammer (ZÄK) zuständig.
Sie wenden sich also nicht im Internet an ein Forum, sondern an einen Rechtsanwalt, einen Versicherungsberater (die sollten jeweils qualifiziert sein für das Thema PKV) oder wenden sich an die ZÄK!
--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50
https://derkvprofi.de/impressum/