Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo zusammen,
Habe da ein Problem mit der DAK.
Kurz zu meiner Situation:
Hatte bis Februar dieses Jahres keine KV und das seit 2010. (war Freiberufler und konnte irgendwann die Beiträge nicht mehr zahlen)
Habe Ende Februar dieses Jahres eine Antrag zu Wiederversicherung gestellt.
Die KV schrieb mir ich, sie benötigten den "aktuellen" Einkommensteuerbescheid, den ich nicht mehr zu Verfügung hatte und nochmals neu ausfüllte (also für 2014) und 4 Wochen später vom FA erhielt und der DAK sofort zuschickte...
Danach hörte ich 6 Wochen lang garnichts von der DAK. Dann kam ein Schreiben in dem gefordert wurde nun doch die "Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre" ! vorzulegen !
;(
Also schickte ich denen auch den SB von 2013 zu und wartete wieder wochenlang, nachdem ich dort anrief, taten die recht überrascht, Missverständnis, andere Mitarbeiter sei Schuld wegen Verzögerung ...
Meine Frage ob jetzt endlich Versicherungsschutz bestehen würde, wurde verneint (das war Mitte Mai), das hab ich auch schriftlich.
Im Mai war ich also noch nicht Krankenversichert !
Ende Juli bekam ich dann ein Schreiben mit der Auflistung meiner Beitragsschulden und dem Hinweis jetzt Versicherungsschutz zu genießen.
So und jetzt wird's wirklich seltsam. Die Jahre VOR Antragsstellung also von ca. Ende 2010 bis Februar 2015, als ich unversichert war, werden mit ca. durchschnittl. 44 EURO berechnet. Soweit sogut.
Allerdings wird bereits ab Februar der volle "normale" Monatsbeitrag von 240 Euro berechnet, obwohl im Februar, März, April, Mai, Juni kein Versicherungschutz bestand !
Versicherungschutz wurde erst im Juli wiederhergestellt !
Wie kann ein Monat ohne Versicherungsschutz einmal mit 44 und einmal mit 240 Euro berechnet werden ? Ist das Rechtens ?
Auf telef. Nachfrage wurde die Mitarbeiterin recht pampig, sagte ich solle ihr dankbar sein für die Senkung der ausstehenden Beiträge auf 44 Euro, und dass die 240 Euro Monatsbeitrag bereits ab Monat der Antragsstellung ! fällig seien, das hätte angeblich nichts mit tatsächlichem Versicherungsschutz zu tun.
Als ich die Dame darauf nochmal hinwies, dass der Vers.Schutz erst im Juli wieder aktiv wurde, sagte Sie, dass sei ja auch nur meine Schuld gewesen mit der Verzögerung ... Als ich Sie darauf hinwies, dass die DAK die Hauptschuld an dieser monatelangen Verzögerung trüge, Stichwort Falschauskunft Steuerbescheide und wochenlanges nicht Melden, sagte Sie mir allen Ernstes, da könne Sie nichts dafür, dass sei die Schuld einer Kollegin gewesen ...
Und Widerspruch würde eh nichts bringen, das könne ich mir sparen ...
Besuche morgen jetzt persönlich die DAK Aussenstelle, hab genug von telefonischen Auskünften.
Meine Fragen:
Sind diese in meinen Augen willkürlichen Beitragsfestsetzungen so in Ordnung ?
Ist es Rechtens in Monaten in denen kein Versicherungsschutz bestand einmal 44 und dann aber 240 Euro zu verlangen ?
Da ich jetzt ALG II Empfänger bin, kann ich die mom ausstehenden 3000 Euro nur per Ratenzahlung stemmen ...
Hab jetzt ohne Rücksprache zu meiner finanziellen Situation auch noch eine Rate von 130 Euro pro Monat "vorgeschlagen" bekommen inkl. Drohung, dass der Versicherungsschutz sofort entfällt, bei Ausbleiben (zuerst würde der gesamte ausstehende Betrag sofort fällig), was ich natürlich nicht zahlen kann. Müssen die auf meine finanzielle Situation Rücksicht nehmen und sagen wir eine Monatsrate von 50 Euro akzeptieren ?
Wäre dankbar für Hilfe !
Gruss KM.
Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz?
ob die Beitragsfestsetzung so in Ordnung ist? kann man ohne deine Einkommmensteuerbescheide so nicht sagen...
aber grundsätzlich: "nicht krankenversichert" geht seit einigen Jahren nicht mehr - der Gesetzgeber hat dem einen Riegel vorgeschoben.
Näheres zu dieser Regelung kannst du hier nachlesen.
Die Beiträge werden grundsätzlich nach deinem Einkommen berechnet. Vor der Antragsstellung musst du geringere Beiträge zahlen als nach der Antragstellung - auch das ist richtig.
Vorschlag: bitte deine Krankenkasse schriftich um Erläuterungen zur Beitragsberechnung, so dass du sie nachvollziehen kannst. Also von welchem Einkommen und mit welchem Beitragssatz die Beiträge von wann bis wann berechnet wurden und wieso das so ist.
Vielleicht kannst du die Beitragshöhe dann besser nachvollziehen.
Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz?
Hi, danke erstmal für die Antwort. :)
Nun, beide ESBescheide (2013 2014) weisen 0 Euro Einkommensteuer aus, weil ich unter glaub 8500 Euro im Jahr verdient habe (deswegen ja auch kein Geld über für KK).
Je mehr ich lese, umso verwirrender wird alles.
Gesetzlich existiert sowas wie eine Versicherungslücke garnicht wegen permanenter Versicherungspflicht.
Auf der anderen Seite wahr ich definitiv NICHT Krankenversichert über Jahre !
Und jetzt kommt die DAK und fordert dann auch noch Beiträge über 4 Jahre, obwohl ich nicht versichert war (also ja gar keine Leistungen in Anspruch nehmen konnte) was ja allerdings gesetzlich unmöglich ist.
Und dann noch die Sache mit einmal 44 und 240 Euro pro Monat ohne KV ...
Gruss.
Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz?
Hallo,
die 44,00 € erklären sich wie folgt. Du hast dich im Februar bei der Kasse gemeldet - dort wurde festgestellt, dass du rückwirkend versichert werden musst - klar wart, dass du bis zur Meldung bei der Kasse keine Leistung in Anspruch genommen hast bzw. nehmen konntest, deshalb dieser Beitrag von 44,00 €, der meines Wissens nach auch für Anwartschaftsversicherungen erhoben wird. Ab dem Meldetag konntest du zum Arzt gehen, von daher nun der erhöhte Beitrag. Jetzt kommen wir zur Frage, warum konntest du nicht direkt im Februar, also nachdem du deinen Antrag auf Versicherung abgegeben hattest nicht direkt zum Arzt gehen ?.
Und genau hier steige ich wieder aus - du weißt warum.
Gruss
Czauderna
Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz?
Danke für deine Antwort, wir verstehen uns ...
Werde nun ein Schreiben aufsetzen inkl. Kopie des Schreibens vom Mai, dass ich da noch nicht versichert war und mit folgendem argumentieren :
§ 76 SGB IV:
§ 76 Erhebung der Einnahmen
(1) Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben.
(2) Der Versicherungsträger darf Ansprüche nur
3. erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beiträge erstattet oder angerechnet werden.
Danke und Gruss.