Beihilfeergänzungstarif bei Schwerbeschädigung (Gesetzliche Krankenkassen)

Jason, Samstag, 10.10.2015, 22:38 (vor 3336 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe eine sehr wichtige Frage, die meine Familie in diesen Tagen ziemlich umtreibt. Ich hoffe, jemand hier kann mir weiterhelfen.

Folgende Situation:
Meine Mutter, verbeamtete Lehrerin, ist seit 1996 in einer PKV (DKV), mit 50% Beihilfe. Sie hat es damals versäumt, einen Beihilfeergänzungstarif abzuschließen.
In letzter Zeit häufen sich nun die Arztbesuche und damit die Rechnungen. Da die Ärzte meist privat abrechnen (wegen DKV), die Beihilfe ja aber nach GKV abrechnet, bleiben wir immer auf Kosten sitzen.
Jegliche Bemühungen, noch einen Beihilfeergänzungstarif zu erlangen, waren aussichtslos, da meine Mutter einen Schwerbeschädigtenausweis hat (seit 1994).

Wir haben nun große Angst bzgl zukünftiger horrender Arztkosten, gerade im Alter.

Gibt es irgendwelche Auswege aus dieser Problematik?


Ich bin für Hilfe unendlich dankbar.


Viele Grüßen,
Jason

Beihilfeergänzungstarif bei Schwerbeschädigung

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 11.10.2015, 13:18 (vor 3335 Tagen) @ Jason

An der Fragestellung stimmt etwas nicht ...

Die Beihilfe erstattet Arztrechnungen nach GOÄ, also anlog der Erstattung durch die PKV.

Die Beihilfe erstattet mitnichten analog GKV.

Welche Beihilfeverordnung ist es denn?

Welche konkreten Tarife sind bei der DKV versichert?

Um welche Therapieformen geht es? Sind wir noch im Bereich Schulmedizin oder reden wir über Komplementärmedizin?

Kann es sein, dass es um Überschreitung der Regelhöchstsätze oder der Höchstsätze der GOÄ geht, also möglicherweise auch um Honorarvereinbarungen?

Kann es sein, dass Ihre Mutter den Behandlern nicht gesagt hat, dass Sie beihilfeberechtigt ist? In der Regel stellen die Ärzte den im System mit B gekennzeichnet Personen Rechnungen aus, die den Anforderungen der Beihilfestellen entsprechen.

Ein Beihilfeergänzungstarif gleicht "eigentlich" Themen wie Zahnersatz, Heilpraktiker, etc. aus, bei dem die Beihilfe tatsächlich kürzt.

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