Tarifwahl (Private Krankenversicherungen)

Hansi @, Bayern, Mittwoch, 07.10.2015, 22:35 (vor 3333 Tagen)

Hallo zusammen! Eigentlich habe ich zwei Fragen/Probleme:

1. Ich stehe vor dem Problem mich Privat versichern zu müssen:
Ich war während dem Studium über meinen Vater privat versichert und wollte mich bei Arbeitsbeginn (als Assistenzarzt) gesetztlich versichern. Die nun eigetretene Problematik ist, dass mein Arbeitgeber angegeben hat ich würde im ersten Arbeitsjahr (mit Diensten) über die Beitragsbemessungsgrenze kommen. Mein Grundgehalt (nach Tarifvertrag) liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze. Nun wurde mir die Aufnahme in die GKV verweigert...ich könne nur wechseln, falls ich insgesamt unter die Beitragsbemessungsgrenze falle.
Zählt denn das Kalenderjahr oder das Arbeitsjahr (wie vom Arbeitgeber angegeben) als Referenz für die Beitragsbemessungsgrenze? Habe ich hier rechtlich doch noch Wechselmöglichkeiten?

2. Falls kein Wechsel in die GKV möglich ist habe ich jetzt (27Jahre) die Möglichkeit in meinen alten Bisextarifen zu bleiben, oder direkt in den (ca. 170€ teureren) unisextarif zu wechseln. Es handelt sich um die Tarife Ärzte Best 100 (MB100)(unisex) bzw. 761 (bisex)bei der Allianz. Mein Allianzberater rät mir dringenst davon ab in dem Bisex-Tarif zu bleiben, da ich sonst bei Versicherungswechsel auf meine Altersrückstellungen verzichten müsste. Stimmt das? Kann ich nicht im Verlauf in einen Unisex Tarif wechseln und danach inkl. Altersrückstellung in eine andere Versicherung?

3. Mir wurde gesagt ich könne im Verlauf (dh bei Selbständigkeit oder im Alter) zu jeder Zeit in einen billigeren Tarif mit weniger Leistungen bzw. höherem Selbstbehalt wechseln. Stimmt das wirklich so?

Wäre nett wenn jmd Licht ins dunkel bringen könnte! Vielen Dank!

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derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 08.10.2015, 09:53 (vor 3333 Tagen) @ Hansi

Moin, da wurde jetzt aber schon viel Verunsicherung betrieben, gell.

Jahresarbeitsentgeltgrenze: es gilt immer das Einkommen der nächsten 12 Monate, wenn eine SV-Meldung erfolgt.

Dann müsste auf der basis Ihrer Darstellung, vorbehaltlich eines detaillierten curriculum vitae, § 9 Abs. 1 Nr. 3 SGB V greifen, und dann haben Sie ein Zugangsrecht zur GKV.

Sie4 müssen nicht in Unisex Wechseln und seine PKV wechselt man sowieso nicht ... man bleibt, wo man ist.

Man nimmt auch nicht seine Alterungsrückstellung mit, weil man gar keine hat, sondern man nimmt den Übertragungswert mit. Das gilt für alle Tarife der Neuen-Welt, als Abschlüsse in Bisex nach dem 01.01.2009 ..

Aktimed Ärzte ist neue Welt und zumindest ab dem Termin, in den Sie den gemacht haben, gilt Übertragungswert wird gebildet.

Zuletzt: Das Tarifwechselrecht ist in § 204 VVG geregelt und gilt ... ein Antrag auf den Wechsel des Tarifs muss angenommen werden ... es gibt aber eben ggf. Mehrleistung und damit Zuschläge oder Verzicht darauf.

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GKVler, Donnerstag, 08.10.2015, 19:40 (vor 3332 Tagen) @ Hansi

für die Entscheidung Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit gilt nicht die Beitragsbemessungsgrenze, sondern die Jahresarbeitsentgeltgrenze
(2015: 54.900 Euro).

Versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, wer ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt oberhalb dieser Grenze hat. Mehr zu der Berechnung kannst du z. B. hier oder hier nachlesen.

Zu den Bereitschaftsdiensten:
Bereitschaftsdienstvergütungen gehören zu den mit hinreichender Sicherheit in den nächsten 12 Monaten zu erwartenden Einnahmen aus einer Beschäftigung. Dies gilt allerding nur, wenn bereits im Vorfeld zum Zeitpunkt der Prüfung feststeht, dass diese Bereitschaftsdienste tatsächlich geleistet werden müssen. Schwankt die Höhe der Bereitschaftsdienst- vergütungen von Monat zu Monat, ist deren Höhe für die Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zu schätzen.

Es zählt das Kalenderjahr - aber wenn du nicht im ganzen Kalenderjahr beschäftigt bist, wird der anteilige Betrag für das Teiljahr berechnet.

Die Aussage vom KV-Profi gilt nur dann, wenn du Berufsanfänger bist - mehr kannst du z. B. hier nachlesen.

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Hansi @, Donnerstag, 08.10.2015, 21:29 (vor 3332 Tagen) @ Hansi

Hi! Danke für die Antworten erstmal.
Ja ich bin Berufsanfänger, dh. detailiert:

Beihilfe + Privat bei meinem Vater bis Beginn des Studiums und während des Studiums. Dann ab 25 während des restlichen Studiums weiter Privat. Berufsstart zum 01.06. Dh abgesehen von studentischen Nebenjobs und FSJ habe ich noch nicht gearbeitet...

Verstehe nur nicht warum die mir das bei der TK nicht gesagt haben. Das wäre ja eigentlich in deren eigenem Interesse gewesen.

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derKVProfi ⌂ @, Freitag, 09.10.2015, 12:32 (vor 3332 Tagen) @ Hansi

Hi! Danke für die Antworten erstmal.
Ja ich bin Berufsanfänger, dh. detailiert:

Beihilfe + Privat bei meinem Vater bis Beginn des Studiums und während des Studiums. Dann ab 25 während des restlichen Studiums weiter Privat. Berufsstart zum 01.06. Dh abgesehen von studentischen Nebenjobs und FSJ habe ich noch nicht gearbeitet...

Dann kannst Du Mitglied der GKV werden, auch wenn Du ab Beginn Versicherungsfrei bist, was ja Dein AG scheinbar schon so festgelegt hat!

Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 1 Nr. 3 wie bereits geschrieben.

Das stand eigentlich schon im Ausgangspost und menschen, die antizipieren können, haben das auch so verstanden.


Verstehe nur nicht warum die mir das bei der TK nicht gesagt haben. Das wäre ja eigentlich in deren eigenem Interesse gewesen.

Dann fahre da noch einmal hin und versuche es nun mit dem Paragrahen.

Oder beauftrage kostenpflichtig menschen, die so etwas können.

Das ist ja der Grund, weshalb es solche Menschen wie mich gibt. bei den Krankenkassen und auch den PKV-Versicherern arbeiten scheinbar im zunehmenden Maße nur noch Menschen, die nicht wirklich wissen, was sie da tun ...

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Amateur, Freitag, 09.10.2015, 13:28 (vor 3332 Tagen) @ derKVProfi

Und jetzt bitte alle einmal verneigen vor dem allwissenden KVProfi.

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derKVProfi ⌂ @, Freitag, 09.10.2015, 17:09 (vor 3331 Tagen) @ Amateur

Und jetzt bitte alle einmal verneigen vor dem allwissenden KVProfi.

Und bitte täglich ....

Sorry, aber wer sein Handwerk kann und das Antizipieren beherrscht, der hatte bei der ersten Beschreibung bereits alle Fäden in der Hand.

Was war der fachliche Mehrwert des Herrn Amateur hier und bisher?

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GKVler, Freitag, 09.10.2015, 18:45 (vor 3331 Tagen) @ derKVProfi


Oder beauftrage kostenpflichtig menschen, die so etwas können.

ich würde sagen, dass Geld kann er sich in dem Fall sparen...

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Yipselys, Samstag, 10.10.2015, 00:26 (vor 3331 Tagen) @ GKVler

Richtig bemerkt! Das Geld kann man sich in den meisten Fällen sparen wenn man sich entsprechend informiert.
Auch wenn ich in diesem Tread mit Ausnahme der letzen vorletzten Bemerkung von Profi- diemal wirkliche Unterstützung
gegeben wurde und es nicht vordergründig um Neugeschäftgewinnung gegangen ist und die essentiellen Antworten zurückgehalten wurden wie sonst üblich.
Weiter so....

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derKVProfi ⌂ @, Samstag, 10.10.2015, 12:31 (vor 3331 Tagen) @ Yipselys

Ja, da sind Sie wieder die Trolle, die ungestraft Lügen dürfen ...

Ich gebe immer und grundsätzlich fachliche Hinweise und zwar hier kostenfrei.... man muss aber auch lesen können.

Laien können sich mit Hilfe der Meinung von Laien nicht selber helfen.

Das selbst Personalabteilungen und Krankenkassen falsche Auskünfte geben, ist hier doch dokumentiert.

Und ich bin als Unternehmer immer auch in einer Situation, in der ich durc h mein KnowHow Kunden gewinne ... ;-)

es gibt menschen, denen professionelle Hilfe wichtig ist und die dafür auch Geld ausgeben und anschließend für das Ergebnis dankbar sind.

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GKVler, Samstag, 10.10.2015, 13:04 (vor 3331 Tagen) @ derKVProfi

Ja, da sind Sie wieder die Trolle, die ungestraft Lügen dürfen ...

wer lügt hier wo genau?


Ich gebe immer und grundsätzlich fachliche Hinweise und zwar hier kostenfrei.... man muss aber auch lesen können.

das ist Ihre Meinung - und schuld sie wie gewöhnlich immer die anderen...

Laien können sich mit Hilfe der Meinung von Laien nicht selber helfen.

würd ich so nicht unterschreiben - davon abgesehen sind Sie in diesem Forum zwar der einzige selbsternannte "Profi" - aber nicht der der einzige, der professionell berät.

Das selbst Personalabteilungen und Krankenkassen falsche Auskünfte geben, ist hier doch dokumentiert.

wo sehen Sie das dokumentiert?
Es gehört nicht zu den Aufgaben einer Personalabteilung, zu entscheiden, ob jemand den Anspruch auf eine freiwillige Krankenversicherung hat. Und ob die Aussage der Krankenkasse tatsächlich falsch war, können wir nicht entscheiden, da uns Informationen fehlen - wir kennen weder die genaue Frage, die gestellt wurde nocht die Antwort der Kasse.


Und ich bin als Unternehmer immer auch in einer Situation, in der ich durc h mein KnowHow Kunden gewinne ... ;-)

nun ja - sind Sie tatsächlich Unternehmer oder Angestellter?


es gibt menschen, denen professionelle Hilfe wichtig ist und die dafür auch Geld ausgeben und anschließend für das Ergebnis dankbar sind.

ja - die gibt es. Aber ich denke, die wenden sich nicht an ein kostenloses, anonymes Forum. Wenn jemand hier Fragen stellt, besteht wohl eher Interesse an kostenlosen Antworten....

dieser Beitrag ist leider wieder das übliche für den "KVProfi" - unfreundliche, polemische, unsachliche Rumpöbeleien :-( :-( :-(

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derKVProfi ⌂ @, Samstag, 10.10.2015, 16:33 (vor 3330 Tagen) @ GKVler

1. immer der anonyme Troll, der sich angesprochen fühlt!

2. immer der Pseudo Experte, der das wiederholt, was andere bereits gesagt haben und damit ... lassen wir es ..

3. wer lesen kann, und das auch noch versteht, was andere schreiben, der ist im Vorteil ...

Die Anderen sind nie Schuld, weil Dummheit und Ignoranz sind nicht zu entschuldigen ...

Ein hoch auf die Anonyme Welt des Internets, in dem sich Blinde gegenseitig den Weg zeigen ;-)

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GKVler, Sonntag, 11.10.2015, 12:12 (vor 3330 Tagen) @ derKVProfi

wer sind Sie - der Pseudo-Experte oder der Blinde?

oder einfach jemand, der sich nicht an die Gegebenheiten anpassen kann und daher immer wieder gegen anonyme User pöbelt, sich aber sehr gerne in anonymen Foren tummelt?

das scheint mir etwa so zu sein, wie in eine Kirche zu gehen und sich über religiöse Symbole zu echauffieren, in eine Disko zu gehen und sich über die Lautstärke zu beschweren oder sich in einer Sauna lautstark aufzuregen, weil die Menschen unbekleidet sind. Oder meinetwegen: in einen Kuhstall zu gehen und überrascht zu sein, dass da Mist auf dem Boden liegt.

also zusammengefasst: etwas realitätsfern :-|

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