Tarifumstellung Unisex (Private Krankenversicherungen)

JensK, Mittwoch, 02.09.2015, 21:06 (vor 3369 Tagen)

Hallo,

ich habe da mal eine generelle Frage.
Angenommen jemand hat einen Bisex Beihilfe-Tarif und dieser Tarif ist ruhend gestellt worden aufgrund einer eingetretenen Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Wenn derjenige nun mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze kommt, dann hat er ja in der Regel die Möglichkeit, den ruhenden Tarif wieder zu aktivieren. Nun gibt es aber keine Beihilfe mehr, d.h. der alte ruhende Tarif macht keinen Sinn mehr.

Die Frage ist nun... gibt es hier gesetzliche Regeln und/oder hängt es von der jeweiligen Versicherung ab, ob (jeweils ohne Gesundheitsprüfung, Wartezeiten etc.):

1. der ruhende Tarif in einen Bisex Krankheitsvollkostentarif umgestellt werden kann
2. der ruhende Tarif in einen Unisex Krankheitsvollkostentarif umgestellt werden kann (bzw. wie es mit Mehrleistungen gegenüber einem etwaigen Bisex-Tarif aussehen würde)
3. ein (bisher nicht vorhandenes) Krankentagegeld abgeschlossen werden kann

Diese Situation ist sicherlich recht speziell und eher selten. Wäre toll wenn jemand sich damit auskennt. =)

Tarifumstellung Unisex

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 05.09.2015, 12:05 (vor 3366 Tagen) @ JensK


1. der ruhende Tarif in einen Bisex Krankheitsvollkostentarif umgestellt werden kann

Ja, kann!


2. der ruhende Tarif in einen Unisex Krankheitsvollkostentarif umgestellt werden kann (bzw. wie es mit Mehrleistungen gegenüber einem etwaigen Bisex-Tarif aussehen würde)

Ja, kann!


3. ein (bisher nicht vorhandenes) Krankentagegeld abgeschlossen werden kann

Ja, kann ggf.

Mal ganz ehrlich ... ohne die konkrete Anwartschaftsvereinbarung, den Versicherer oder die Tarife und den ganzen Rest der Story ist das alle mit Stangen im Nebel fechten.

§ 199 VVG regelt Nachversicherung bei Beihilfe-Entfall. Nun kann man vortrefflich streiten, wann Beihilfe entfallen ist.

Unisex ist ggf. § 204 VVG ... ist aber auch immer strittig und sollte ebenfalls konkret bedacht werden.

KTG gibt es entweder normal auf Antrag, ggf. mit RZ, LA oder auch Ablehnung es sei es gibt eine Option ...

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