PKV Öffnungsklausel (Private Krankenversicherungen)
Thomas Schulz , Bonn, Samstag, 08.08.2015, 18:49 (vor 3397 Tagen)
Liebe Forumteilnehmer,
ich wende mich euch mit einigen Fragen. Vielleicht kann einige von euch mir hilfreiche Informationen/Tips geben.
Zunächst zu meiner Person:
35 Jahre, verheiratet, 3 kleine Kinder.
aktuell gesetzlich versichert.
Ehefrau ist Hausfrau.
In einem halben Jahr soll ich verbeamtet werden.
Beihilfe Bund.
Ich habe als Vorerkrankung Colitis Ulcerosa. Allerdings ohne Beschwerden sprich es ist in Vollremission.
Nun meine Fragen:
Ich kann ja nur Grundtarife für Beamte nehmen ohne Beihilfeergänzungstarife. Für mich wäre folgende Punkte wichtig:
Tarife ohne Begrenzung GOÄ ambulant /stationär
Chefarzt/Zweibettzimmer
(möglichst) offene Heilmittelkatalog
Unter dieser Prämisse habe ich nur Barmenia gefunden, der im Beamtengrundtarif abgesehen von der offenen Heilmittelkatalog, aber guten Heilmittelkatalog das alles anbietet. Gibts noch weitere PKV, die an der Öffnungsklausel teilnimmt und diese Punkte abdecken?
Wenn die Behilfe Bund nur Höchstssatz GOÄ ambulant /stationär übernimmt aber die Versicherung über Höchstssatz GOÄ ambulant /stationär musste ich ja in meiner Fall 70% der Kosten, was Bund nicht erstattet selbst bezahlen? Ist es korrekt?
Ich würde mich freuen, wenn jemand mir die Fragen beantworten würde.
Vielen Dank,
Thomas Schulze
PKV Öffnungsklausel
derKVProfi , Mittwoch, 12.08.2015, 16:02 (vor 3393 Tagen) @ Thomas Schulz
Barmenia ist sehr gut ... Sie habe da dennoch etwas übersehen.
Zu Arztrechnung oberhalb der Höchstsätze - Beihilfesatz ist der Anteil, der nachher offen bleibt.
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Thorulf Müller
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PKV Öffnungsklausel
Thomas Schulz , Bonn, Mittwoch, 12.08.2015, 20:07 (vor 3393 Tagen) @ derKVProfi
Hallo Herr Müller,
vielen dank für Ihre Meinung zu Barmenia. Sie kennen als Experte bestimmt einen Versicherer, wo man auch in der Öffnungsaktion den Ergänzungstarif bekommt, wo man auch Anteil der Beihilfe für über 3,5 GÖA versichern kann. Würden Sie es bitte verraten?
Außerdem interssiert mich Ihre Meinung zu Universa. Können Sie in der Öffnungaktion es empfehlen? Es ist um einiges billiges als Barmenia und hat vergleihbare Leistungen und daher aus Kosten/Nutzen Aspekten interessant.
Herzlichen Dank nochml für Ihre professionelle Meinung!
Thomas Schulz.
PKV Öffnungsklausel
derKVProfi , Donnerstag, 13.08.2015, 11:58 (vor 3392 Tagen) @ Thomas Schulz
Hallo Herr Müller,
vielen dank für Ihre Meinung zu Barmenia. Sie kennen als Experte bestimmt einen Versicherer, wo man auch in der Öffnungsaktion den Ergänzungstarif bekommt, wo man auch Anteil der Beihilfe für über 3,5 GÖA versichern kann. Würden Sie es bitte verraten?
1. ja, es gibt einen Beihilfeergänzungstarif, den man in der Öffnung bekommt und sogar einen Kurkostentarif bekommt man bei einer PKV
Nur beides löst ja nicht das Problem oberhalb GOÄ bei stationärer Heilbehandlung.
2. ich verrate doch nicht mein Wissen für Null ... das gibt es im Rahmen von Beratung gegen Entgelt und dann wird das auch nicht herausposaunt!
Außerdem interssiert mich Ihre Meinung zu Universa. Können Sie in der Öffnungaktion es empfehlen? Es ist um einiges billiges als Barmenia und hat vergleichbare Leistungen und daher aus Kosten/Nutzen Aspekten interessant.
Die Universa nimmt an der Öffnungsaktion für Beamtenanfänger nicht teil und die Öffnung, an der die Universa teilnimmt, ist für sie nicht relevant!
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PKV Öffnungsklausel
Thomas Schulz , Bonn, Samstag, 15.08.2015, 19:32 (vor 3390 Tagen) @ derKVProfi
Das heißt ein Beamter kann sich nicht für die Kosten für Behandlung über Höchstsatz GOÄ versichern, die nicht von der Beihilfe übernommen wird? Ich denke in der Öffnungsaktion ist es gar nicht möglich? Und wenn Barmenia es für Beamte anbietet in ihren Beihilfetarif, heißt es, dass sie z.B. bei 70% Beihilfe nur 30% der Kosten über Höchstsatz GOÄ übernimmt? Dann macht es doch absolut keinen Sinn? Es wäre echt nett, wenn Sie diese Fragen beantworten konnten.
Wie viel kostet es denn, wenn Sie mir beraten würden. Sind Sie ein unabhängiger Versicherungsmakler oder bekommen Sie auch Provisionen von Gesellschaften?
Meine Anforderungen für PKV sind:
langfristig Stabiler Beitrag
Auch über Öffnungsaktion möglich
offner Hilfsmittel
Preiswerter Beitrag
Direkt Konsultation Facharzt möglich
2 Bettzimmer/ Chefarzt
Guter Zahnbehandlung
Falls überhaupt möglich über Höchstsatz GOÄ versichern
Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen.
PKV Öffnungsklausel
derKVProfi , Sonntag, 16.08.2015, 12:11 (vor 3389 Tagen) @ Thomas Schulz
Das heißt ein Beamter kann sich nicht für die Kosten für Behandlung über Höchstsatz GOÄ versichern, die nicht von der Beihilfe übernommen wird?
Doch, das geht, aber eben nicht in der Öffnungsaktion, weil die Beihilfeergänzungstarife ausgeschlossen sind.
Ich denke in der Öffnungsaktion ist es gar nicht möglich? Und wenn Barmenia es für Beamte anbietet in ihren Beihilfetarif, heißt es, dass sie z.B. bei 70% Beihilfe nur 30% der Kosten über Höchstsatz GOÄ übernimmt? Dann macht es doch absolut keinen Sinn? Es wäre echt nett, wenn Sie diese Fragen beantworten konnten.
Die Barmenia leistet mit dem versicherten Prozentsatz auch Rechnung über dem Höchstsatz der GOÄ/GOZ, wenn die Honorarvereinbarung rechtskräftig ist. Die 80% oder 70% oder 50% Beihilfeanteil verbleiben beim Versicherten. Ggf. sogar die Differenz zwischen Regelhöchstsatz und Höchstsatz, weil die Beihilfe da auch sehr kritisch ist. Die Ärzte wissen das und kennzeichnen Beamte in den Abrechnungsprogrammen, so dass es selten dazu kommt, wenn man sich als Beamter outet!
Wie viel kostet es denn, wenn Sie mir beraten würden. Sind Sie ein unabhängiger Versicherungsmakler oder bekommen Sie auch Provisionen von Gesellschaften?
VersicherungsBERATER - und nein, ich bekomme nichts von den Versicherern und darf auch nichts nehmen.
Ich werde immer nur und ausschließlich von meinen Kunden bezahlt.
Was es kostet - google mal VersSulting und dann schau dort nach oder sende mir eine E-Mail ... oder nutze das Kontaktformular auf der Homepage!
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PKV Öffnungsklausel
Udo S., Montag, 17.08.2015, 20:50 (vor 3388 Tagen) @ derKVProfi
Das heißt ein Beamter kann sich nicht für die Kosten für Behandlung über Höchstsatz GOÄ versichern, die nicht von der Beihilfe übernommen wird?
Doch, das geht, aber eben nicht in der Öffnungsaktion, weil die Beihilfeergänzungstarife ausgeschlossen sind.
Doch das geht, auch in der Öffnungsaktion, wenn man Anspruch auf 2 Bettzimmer und Chefarztbehandlung hat wie bei der Bundesbeihilfe. Nur für stationär! Bei ernsthaften Krankheiten ist man eh in der Regel stationär
Ich verrate auch den Versicherer:
DKV. Bei Öffnungsaktion würden Sie Vision B 30-U und BW2-U bekommen und nicht den Beihilfeergänzungstarif BN3-U und BN4-U.
Vision B 30-U und BW2-U leistet für stationäre Chefarztbehandlung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus. Der Anteil, der über die Höchst sätze hinausgeht wird zu 100 % übernommen und damit der fehlende Beihilfeanteil komplett ausgeglichen!
Glauben Sie bitte nicht alles was die Experten hier sagen
Natürlich hat DKV andere schlimme Nachteile, das will ich nicht verschweigen!
PKV Öffnungsklausel
derKVProfi , Dienstag, 18.08.2015, 14:14 (vor 3387 Tagen) @ Udo S.
Das heißt ein Beamter kann sich nicht für die Kosten für Behandlung über Höchstsatz GOÄ versichern, die nicht von der Beihilfe übernommen wird?
Doch, das geht, aber eben nicht in der Öffnungsaktion, weil die Beihilfeergänzungstarife ausgeschlossen sind.
Doch das geht, auch in der Öffnungsaktion, wenn man Anspruch auf 2 Bettzimmer und Chefarztbehandlung hat wie bei der Bundesbeihilfe. Nur für stationär! Bei ernsthaften Krankheiten ist man eh in der Regel stationär
Udo S., bitte lesen, was gefragt ist ... der Erstattungsteil der Rechnung, der von der Beihilfe NICHT übernommen wird.
Die Wahlleistung sind Teil der Öffnung - das ist aber keine Beihilfeergänzung
Ich verrate auch den Versicherer:
DKV. Bei Öffnungsaktion würden Sie Vision B 30-U und BW2-U bekommen und nicht den Beihilfeergänzungstarif BN3-U und BN4-U.
DKV?? Das ist DBV! Und bitte NICHT so einen Unfug hier erzählen
Vision B 30-U und BW2-U leistet für stationäre Chefarztbehandlung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus. Der Anteil, der über die Höchst sätze hinausgeht wird zu 100 % übernommen und damit der fehlende Beihilfeanteil komplett ausgeglichen!
Vision in der Öffnungsaktion ... sorry, aber bitte nur das machen, was man kann??
Glauben Sie bitte nicht alles was die Experten hier sagen
Und bitte nicht den anonymen Schmierfinken - Vision geht in der Öffnung NICHT!
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himmel, Mittwoch, 19.08.2015, 20:58 (vor 3386 Tagen) @ derKVProfi
DBV bietet doch ausser Vision B keienn weiteren Beamtentarif an. Ich finde sonst keinen auf deren Homepage. Dann werden die es auch über die Öffnungsaktion anbieten.
PKV Öffnungsklausel
derKVProfi , Donnerstag, 20.08.2015, 12:20 (vor 3385 Tagen) @ himmel
Die DBV bietet zwei verschiedene Beamtentarife an.
Vision gibt es nicht in der Öffnung.
Der andere, deutlich teurere Beamtentarif, wird in der Öffnung angeboten ...
Das ist s, wenn ich das so sage ... sicher!
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himmel, Donnerstag, 20.08.2015, 13:58 (vor 3385 Tagen) @ derKVProfi
Danke. Sie sind ansnscheinend wirklich vom Fach. Ich rate jeden an ihm zu wenden!
PKV Öffnungsklausel
Bernhard, Freitag, 14.08.2015, 15:19 (vor 3391 Tagen) @ Thomas Schulz
Das mit dem über dem Höchstsatz liegenden Honorar ist sicher einer der unwichtigsten Punkte, denn das kommt in der Praxis so gut wie nie vor (lediglich gierige Zahnärzte machen das manchmal).
Man ist auch nicht gezwungen eine Honorarvereinbarung mit dem Arzt abzuschließen.
Und zu selbst wenn man das unbedingt machen will, kostet das auch nicht die Welt, sondern selbst bei Super-Spezial-Operationen mit dem 5,0 fachen Satz werden nur die OP Ziffern so gesteigert. Wenns also unbedingt der teuerste vom teuern sein muss, ist das ein Luxus, aber wahrlich kein Muss-Thema.
PKV Öffnungsklausel
derKVProfi , Samstag, 15.08.2015, 14:51 (vor 3390 Tagen) @ Bernhard
Bernhard Deine Aussage ist Unsinn, wie man den Zahlenberichten des PKV Verbandes entnehmen kann.
Und ob und was relevant ist, das entscheidet jeder für sich und nicht Du für andere - vor allem wenn man dann auch noch erkennbar nicht weiß, wovon man spricht!!
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Bernhard, Montag, 17.08.2015, 14:45 (vor 3388 Tagen) @ derKVProfi
Unsinn ist das nicht. Im letzten Zahlenbericht steht drin, dass bei den Ärzten 0,3 bzw 0,6 % aller GOÄ-Ziffern über dem Höcht-Satz liegen und bei den Zahnärzten 2,4%.
Ist das schon wenig, sagt das auch nichts über den tatsächlichen Anteil in Euro aus, der über dem Höchstsatz liegt und selbst zu tragen ist.
Der ist bei Zahnärzten z. B. ganz anders als bei Ärzten.
Ich hab dem Frager auch nicht vorgeschrieben, was er tun soll, sondern nur darauf aufmerksam gemacht, dass das nicht so häufig vorkommt, wie man als Laie denkt.
P.S. Und glaub mir, ich kenn mich schon damit aus und habe wesentlich bessere und umfangreichere Zahlen und Auswertungen dazu als den Zahlenbericht.
PKV Öffnungsklausel
derKVProfi , Montag, 17.08.2015, 15:23 (vor 3388 Tagen) @ Bernhard
Man kann mit Zahlen und Statistiken viel totschlagen.
Man kann auch Verfahren diskutieren:
"Der Verband wertet eine Stichprobe der bei den Mitgliedsunternehmen eingereichten Arzt- und Zahnarztrechnungen aus. Pro Jahr werden insgesamt 40.000 anonymisierte Rechnungen ausgewertet. Die Hälfte hiervon stammt aus dem Bereich der ambulanten Arztbehandlung. Jeweils 10.000 Rechnungen entfallen auf die Bereiche der stationären Arztbehandlung und der Zahnarztbehandlung.
Die Rechnungen werden jeweils am 10. eines Monats bei den
19 größten Mitgliedsunternehmen aus dem Tageseingang gezogen."
Anonymen Menschen, die behaupten Kenntnisse zu haben, die über öffentliche Quellen hinausgehen, machen mich über nervös ... da kann ja jeder kommen.
Es geht übrigens um die Zahl der Belege und nicht der berechneten Ziffern. Soviel zum Thema Ahnung ...
Die Frage ist natürlich, wie viele Belege einer stationären Behandlung überhaupt relevant sind in Bezug auf schwere der Krankheit.
Wer sich aber auskennt, der wird auf diese Mehrleistung großen Wert legen, wenn er Sie bekommen kann.
Richtig ist, dass es nicht alleine kriegsentscheidend bei der Auswahl sein sollte.
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Paul , Freitag, 14.08.2015, 16:36 (vor 3391 Tagen) @ Thomas Schulz
Universa nimmt doch an Öffnungsklausel teil. Halt nur für gesetzlich versicherte Beamte und deren Angehörige.
Quelle:http://www.pkv-wiki.com/cms/pkv/info/oeffnungsaktion-aufnahmegarantie-fuer-beamte
Wenn ein Beamtenanfänger sich zunächst weiter gesetzlich versichert, dann erfüllt er ja die Vorgabe? Oder ist es vollkommen falsch.
PKV Öffnungsklausel
derKVProfi , Samstag, 15.08.2015, 14:50 (vor 3390 Tagen) @ Paul
Ja, das ist falsch ...
Das sind die Vorgaben für die Öffnungsaktion an der die Universa teilnimmt:
Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte, die bereits am 31. Dezember 2004 in einem der folgenden Dienstverhältnisse standen und zum Zeitpunkt der Antragstellung freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind:
• Beamte auf Probe sowie auf Zeit oder Lebenszeit mit Anspruch auf Beihilfe (Soldaten zählen nicht hierzu), auch soweit sie ein Ruhegehalt beziehen (Pensionäre);
• Richter mit Anspruch auf Beihilfe; • Versorgungsempfänger (Beamte und Richter im Ruhestand) mit Anspruch auf Beihilfe.
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