PKV Notlagentarif - Detailierte Leistungsbeschreibung (Private Krankenversicherungen)

pkvwirrwarr, Freitag, 12.06.2015, 12:15 (vor 3451 Tagen)

Liebes Forum,

nun ist es schon eine Weile her, dass der Notlagentarif umgesetzt wurde. Leider konnte ich bisher jedoch keine wirklich detailierten Informationen über den Leistungsrahmen finden. Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrung oder weiß wo man diese suchen kann.

Der gesetzliche Rahmen "akute Erkrankungungen und Schmerzzustände" scheint mir das recht schwammig ausgedrückt.

Beispiele:

1) Der Patient entdeckt eine Wucherung an sich, der Arzt entfernt diese und sendet sie zur Kontrolle ins Labor.

2) Der Patient verletzt sich an einem rostigen Gegenstand, der Arzt vernäht die Wunde und verabreicht vorsorglich was gegen Tetanus. Akut oder nicht ?

Und dann natürlich unabhängig von den Beispielen: Was geschieht genau, wenn ein Versicherter im Notlagentarif zu Arzt geht? Soweit ich gelesen habe, sind die Versicherten im Notlagentarif dazu verpflichtet dies dem Arzt im Vorfeld mitzuteilen. Aber wird der Arzt dann auch nur entsprechended dieses Tarifes behandeln? Ist er überhaupt dazu verplichtet? (Vertragsarzt vorrausgesetzt)

PKV Notlagentarif - Detailierte Leistungsbeschreibung

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 12.06.2015, 14:24 (vor 3451 Tagen) @ pkvwirrwarr

akut heißt akut und Schmerz ist auch definiert.

Fall 1. und Fall 2 sind relativ eindeutig akut.

Dennoch werden Sie bei der Leistunsabrechnung Spaß bekommen, denn die Versicherer bestreiten das fast immer.

Suchen Sie nur Ärzte mit Kassenzulassung auf und übergeben Sie dem Arzt den Behandlungsausweis für den Notlagentarif.

Lassen Sie sich gleich auch immer bestätigen, was konkret gemacht wurde und das eben nur das wirklich zwingend notwendige gemacht wurde.

Die Höhe der GOÄ-Vielfachen für Versicherte in Standardtarif und Notlagentarif sind im SGB V vorgeschrieben. Diue für Versiucherte im Basistarf im Vertrag der KBV mit dem PKV-Verband.

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