TK verlangt hohe Nachzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Bodi, Freitag, 05.06.2015, 09:04 (vor 3460 Tagen) @ Rita26

Wie war denn der berufliche Status in diesen 15 Monaten? Z.B. Studentin? Arbeitnehmertätigkeit? Nicht erwerbstätig?
Ledig? (Wegen möglicher Mitversicherung beim Ehegatten)

Wenn keine vorrangige Versicherungspflicht z.B. als Studentin oder Arbeitnehmerin eintritt,setzt sich die GKV im Anschluss an die Familienversicherung gemäß § 188 Abs. 4 SGB V als "freiwillige" Mitgliedschaft fort. Und da liegt der Mindestbeitrag inkl. Pflegeversicherung bei ca. 165 EUR pro Monat, was bei 15 Monaten ca. 2500 EUR ergäbe.

Um zur Wahrung der Monatsfrist formal Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid einzulegen, reicht ein Zweizeiler. Die Begründung kann nachgereicht werden. Der Widerspruch befreit noch nicht von der Zahlungspflicht, dazu ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nötig.


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