Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat? (Gesetzliche Krankenkassen)
sin, Dienstag, 26.05.2015, 10:39 (vor 3470 Tagen)
Hallo,
folgende Situation:
Ich bin gesetzlich krankenversichert und werde dies auch bleiben.
Meine Verlobte war durch Ihr Referendariat privat krankenversichert. Nach Abschluss des Referendariates ist Sie nun erstmal arbeitslos und zahlt den entsprechenden Tarif in der PKV.
Nun ist es so, dass Sie schwanger ist und wir auch innerhalb der nächsten Monate heiraten wollen.
Kann Sie durch die Hochzeit problemlos in meiner GKV als Familienversicherte mitversichert werden?
Vielen Dank
Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat?
Czauderna, Dienstag, 26.05.2015, 11:55 (vor 3470 Tagen) @ sin
Hallo,
ja, wenn sie arbeitslos ist und keine Einnahmen über 385,00 € hat, dann kann sie ab Tag der Eheschließung in die kostenlose Familienversicherung deiner GKV-Kasse. Wie und wann sie aus der PKV raus kommt, dass weiß ich nicht, glaube aber gelesen zu haben, dass das eigentlich auch ohne Probleme gehen sollte.
Gruss
Czauderna
Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat?
derKVProfi , Mittwoch, 27.05.2015, 11:42 (vor 3469 Tagen) @ Czauderna
405 Euro ist die Grenze in 2015 Günther .....
Und bei Minijob sogar 450,-- Euro
Und "arbeitslos" ist fallbezogen zwar richtig, juristisch aber mißverständlich formuliert! Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf Leistungen .....
+++klugscheißermodus aus+++
Ganz, ganz wichtig ist aber auch, dass die Hochzeit vor dem Beginn der Mutterschutzfristen gemäß § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes erfolgt, denn sonst ist die Familienversicherung auch ausgeschlossen, gell???
Also in ein paar Monaten könnte auch zu spät sein .... hurtig, hurtig ....
--
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Thorulf Müller
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Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat?
Czauderna, Mittwoch, 27.05.2015, 21:03 (vor 3468 Tagen) @ derKVProfi
Hallo Thorulf,
wollte nur mal sehen ob du auch aufpasst !! -
nein, schon richtig, ich bekomme die 405,00 € einfach nicht in meinen Kopp, hänge immer noch bei 2013 fest - warum das so ist ist, ich weiß es nicht.
Was mich allerdings stutzig macht ist deine zweite Aussage - kannst du die mal mit irgend einem § belegen - nämlich dass die Familienversicherung ausgeschlossen ist, wenn die Schutzfrist bereits begonnen hat, oder hab ich dich da falsch gelesen ?.
Gruss
Czauderna
Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat?
Krankenkassenmitarbeiter, Donnerstag, 28.05.2015, 09:09 (vor 3468 Tagen) @ Czauderna
Hallo zusammen,
ich denke er meint §10Abs.1Satz4SGBV. Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat?
derKVProfi , Donnerstag, 28.05.2015, 14:01 (vor 3468 Tagen) @ Krankenkassenmitarbeiter
Genau den meine ich:
Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Wenn die Schutzfrist begonnen hat und die Familienversicherung zu dem Zeitpunkt noch nicht eingetreten ist, dann ... Pech gehabt.
Schutzfrist beginnt entweder 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder mit der Geburt.
Ich glaube ab 26 Woche ist es heute bereits medizinisch möglich, oder?
--
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Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat?
Czauderna, Donnerstag, 28.05.2015, 14:53 (vor 3467 Tagen) @ derKVProfi
Hallo,
vielen Dank Ihr Zwei - kannte ich noch gar nicht - wieder was gelernt.
Gruss
Czauderna