ausgesteuert (Gesetzliche Krankenkassen)

Polo @, (vor 6859 Tagen)

Kann mir denn niemand auf meine Frage v.8.3.07 antworten??
Ich müßte es wirklich schnellstens wissen. Vielen Dank.

Re: ausgesteuert

Shoppingqueen, (vor 6859 Tagen) @ Polo

Hallo,

wenn Du ausgesteuert bis, musst Du auf jeden Fall erst einmal eine 6monatige Arbeitsfähigkeit nachweisen und natürlich wieder einen erneuten Anspruch auf Krankengeld haben (Blockfrist, bei gleicher Krankheit).

Ehrlich gesagt klingt das für mich hier so nach der Frage, wie man möglichst wieder Geld von der Kasse kriegen kann. Denn wenn Du die letzten 1,5 Jahre durchgehend arbeitsunfähig warst, wäre für mich eine Spontanheilung nach der Aussteuerung schon irgendwie komisch bzw. hätte einen bitteren Beigeschmack.

Sonst gibt es ja immer noch HartzIV. Soweit ich weiss, zahlt das Arbeitsamt afu Nachfrage ggf. ALG 1 auch über die 6 Wochen einer Arbeitslosigkeit hinaus, wenn kein Anpsruch auf Krankengeld besteht.

LG, Shops

Re: ausgesteuert

Daniel @, (vor 6858 Tagen) @ Polo

Ich würde mich nach dem Krankengeldbezug wieder bei der Arbeitsagentur melden und denen mitteilen, dass Du aus dem
Krankengeld ausgesteuert bist. Du musst bei der Meldung bei der Agentur für Arbeit meines Wissens nicht arbeitsfähig sein, um
Barleistungen zu beantragen.

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