Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 13.04.2015, 16:39 (vor 3512 Tagen) @ Gabi

Hallo,
so, wie geschildert gilt meines Wissens nach folgende Einstufungsregelung - ich mach dazu mal ein Beispiel -
Ehemann - Arbeitnehmer - PKV-versichert
Ehefrau - erwerbslos.
2. Kinder 8 freiwillig in der GKV-versichert)

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Einkommen Ehemann : 5000,00 € (Brutto)
Abzug pro Kind -945,00 € -1890,00 €
(jeweils 1/3 der monatlichen
Bezugsgröße)
Zwischensumme : 3110,00 €
zzgl. Einkommen Ehefrau : 0,00 €

: 2 (50%) : 1555,00 €

Höchbeitragsbemessungsgrenze
für 2015 = 2062,50 €

Beitragspflichtiger Betrag : 1555,00 €

Krankenversicherung (14,6%) 226,30 €
Pflegeversicherung (2,35%) 26,54 €

Gesamtbeitrag
(ohne Berücksichtigung
eines evtl. Zusatzbeitrags) 262,84 €
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Ich hoffe mal, dass ich richtig gerechnet habe, aber so
müsste es gerechnet werden.
Eine Entlastung wg. behindertem Kind gibt es leider (noch)
nicht.
Gruss
Czauderna


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