Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
so, wie geschildert gilt meines Wissens nach folgende Einstufungsregelung  - ich mach dazu mal ein Beispiel -
Ehemann - Arbeitnehmer - PKV-versichert
Ehefrau - erwerbslos.
2. Kinder 8 freiwillig in der GKV-versichert)
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Einkommen Ehemann       :       5000,00 €  (Brutto)
Abzug pro Kind -945,00 €       -1890,00 €
(jeweils 1/3 der monatlichen
Bezugsgröße)
Zwischensumme           :       3110,00 €
zzgl. Einkommen Ehefrau :          0,00 €
: 2 (50%) : 1555,00 €
Höchbeitragsbemessungsgrenze
für 2015 =  2062,50 €
Beitragspflichtiger Betrag : 1555,00 €
Krankenversicherung (14,6%)      226,30 €
Pflegeversicherung   (2,35%)      26,54 €
Gesamtbeitrag
(ohne Berücksichtigung
eines evtl. Zusatzbeitrags)     262,84 €
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Ich hoffe mal, dass ich richtig gerechnet habe, aber so
müsste es gerechnet werden.
Eine Entlastung wg. behindertem Kind gibt es leider (noch)
nicht.
Gruss
Czauderna