Öffnungsaktion/-klausel (Private Krankenversicherungen)

Anja @, Hamburg, Dienstag, 07.04.2015, 20:54 (vor 3521 Tagen)

Liebes Forum,

ich bin seit dem 16.08.2010 Beamtin in Hamburg (erst auf Probe, jetzt auf Lebenszeit). Gerne möchte ich nun eine PKV abschließen. Meine zwei Vorabanfragen sind jedoch abgelehnt worden.
Gilt für mich nicht die Öffnungsklausel?

Wenn ja, was genau muss ich bei dem verbindlichen Antrag beachten, damit diese auch wirklich greift? Reicht z.B. ein einfacher ANtrag per Brief mit der Bitte um Annahme des Probeantrages im Rahmen der Öffnungsklausel?

Wenn ich nicht von der Öffnungsklausel profitieren kann, warum nicht?

Vielen Dank für eure Mühe
Anja

Öffnungsaktion/-klausel

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 08.04.2015, 12:17 (vor 3520 Tagen) @ Anja

Meines Erachtens greift keiner der geregelten Zugänge.

Bitte lesen Sie sich die Broschüre doch durch: Öffnungsaktion PKV

Sie haben die Frist von 6 Monaten versäumt.

Der Basistarif ist die einzige Möglichkeit die Beihilfe Ihres Dienstherren in Anspruch zu nehmen.

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