Neuer Tarif - im Bisex bleiben? (Private Krankenversicherungen)
Da mein Vater Arzt ist und ich bisher im Ärztetarif war, jetzt selbst aber als Angestellter arbeite, werde ich einen Tarif wechseln müssen.
Stimmt, weil Ende der Versicherungsfähigkeit!
Durch die notwendige Beitragserhöhung beim Wechsel hätte ich laut APKV ein Sonderkündigungsrecht. Mich würde interessieren, wie hoch denn die Altersrückstellungen sind. Werden ab Geburt Altersrückstellungen gebildet? Dann würde es ja schon jetzt aus finanziellen Gründen keinen Grund für einen Wechsel zu einer anderen PKV geben oder?
Alterungsrückstellungen werden je nach Tarif unterschiedlich gebildet. Bei Krankheitskosten in den Kindertarifen nicht. In der Altersgruppe Jugendliche ggf., aber nicht bei der APKV. Ab 20 immer, es sei es wäre ein Ausbildungstarif, der ohne AR ist.
Wie hoch kann man ermitteln.
Sie haben KEIN Kündigungsrecht wegen Beitragserhöhung, sie hatten die Möglichkeit zu wechseln, weil die Versicherungsfähigkeit endet. Das ist etwas anderes.
Mir geht es allgemein darum, ob der Bisex Tarif irgendwann vergreisen wird und man dann aufgrund evtl. Krankheit nicht mehr die Möglichkeit hat in Unisex zu wechseln. Wie bewerten Sie das?
1. vergreisen keine Tarife, weil jeder Jahrgang für sich selbst ein Kollektiv bildet und in Bisex getrennt nach Frauen und Männern.
Es gibt keine VERGREISUNG!
2. wie ich das beurteile? Sie bekommen eine Expertise, wenn Sie mich beauftragen!
Ist der Übertragungswert das, was in Angeboten als "gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 %" ausgewiesen wird? Und habe ich das richtig verstanden: Ohne ÜW = alte Welt, mit ÜW = neue Welt?
Der gesetzliche Zuschlag ist noch einmal etwas ganz anderes.
Alte Welt ist Policierung vor dem 01.01.2009.
Neue Welt ist Policierung nach dem 31.12.2008.
Wo man sie jetzt geparkt hat, kann ich nicht sagen, da ich den Vertrag nicht sehen und prüfen kann.
Vielen Dank für Eure Hilfe, im Moment erschlägt mich die ganze Intransparenz der Versicherungen...
Das ist nicht intransparent, sondern das ist nicht ihr Job. Gönnen Sie sich doch eine qualifizierte Beratung durch einen Versicherungsberater gemäß § 59 Abs. 4 VVG und 34e GewO, also durch einen VersicherungsBERATER, nicht VersicherungsVERTRETER oder -MAKLER!
Danke für den Tip! Ich bin nur der Meinung, ich sollte auch selbst etwas Ahnung haben, damit mich niemand über den Tisch zieht. Ein Versicherungsberater nimmt eventuell nur den Tarif, der am meisten Provision gibt...
Sie haben wirklich keine Ahnung! Ein Versicherungsberater darf gar keine Provision nehmen, sondern den müssen Sie bezahlen. Ein Versicherungsberater macht nur eine Beratung gegen Entgelt in Ihrem Auftrag. Am ehesten kann man einen Versicherungsberater mit einem Rechtsanwalt vergleichen, nur das der Versicherungsberater nur Versicherungen macht und nur außergerichtlich vertreten darf!
Provision bekommen Versicherungsvertreter.
Courtage nennt sich die Provision, wenn ein Versicherungsmakler die bekommt.
Noch eine abschließende Frage: Ein Wechsel der Krankenversicherung macht eigentlich nie Sinn, weil alle Altersrückstellungen (bis auf den ÜW) verloren gehen, oder? Also ist der Tarif vielleicht im Moment günstiger, aufgrund fehlender ARS wird er aber im Alter definitiv teurer?
Nein, so kann man das auch nicht sagen, aber der Wechsel des Risikoträgers beinhaltet eine Vielzahl von Risiken und Nebenwirkungen!
Das könnten Sie alles für Geld bekommen, also das Wissen und die Empfehlung. Das ist der Beruf eines Versicherungsberaters: neutral und unabhängig den Mandanten beraten und Empfehlungen auszusprechen, für er dann auch haftet!
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Thorulf Müller
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Fragezeichen?,
11.03.2015, 19:03
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derKVProfi,
12.03.2015, 11:52
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- Neuer Tarif - im Bisex bleiben? - derKVProfi, 13.03.2015, 15:34
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