Neuer Tarif - im Bisex bleiben? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
meine Frage wurde sicherlich schon oft gestellt, aber nicht in dieser Konstellation...
Ich bin 25 Jahre alt und seit meiner Geburt über meinen Vater in der PKV (bis vor einem dreiviertel Jahr Beihilfe + Allianz, seitdem nur Allianz). Ich werde mein Studium nun beenden und muss in einen eigenen Tarif wechseln. Ich habe mich bei der Wahl zwischen GKV und PKV für die PKV entschieden.
Ich habe nun ein Angebot der Allianz vorliegen für einen Bisex-Tarif, der deutlich günstiger ist als jegliche Unisex-Tarife der Konkurrenz.
Die Fragen, die sich mir jetzt stellen:
Macht es Sinn, im Bisex zu bleiben?
Wie sieht es mit Altersrückstellungen bei dem Bisex-Tarif aus?
Kann ich die später in einen Unisex-Tarif (vielleicht sogar einer anderen PKV) mitnehmen?
Ist es zu 100 % sicher, dass ich auch ohne erneute Gesundheitsprüfung später in einen Unisex-Tarif wechseln kann?
Macht es im Moment Sinn, einen Aufpreis für eine Unisex-Versicherung zu zahlen?
Vielen Dank für Eure Hilfe, im Moment erschlägt mich die ganze Intransparenz der Versicherungen...
Neuer Tarif - im Bisex bleiben?
Ich werde mein Studium nun beenden und muss in einen eigenen Tarif wechseln.
Nein, Sie führen den bisherigen Vertrag inkl. der erworbenen Rechte in einer anderen Versicherungsscheinnummer fort, in dem Sie Versicherungsnehmer sind.
Ich habe mich bei der Wahl zwischen GKV und PKV für die PKV entschieden.
OK!
Haben Sie auch an die Nachversicherung einer KrankenTAGEgeld-Versicherung gedacht?
Ich habe nun ein Angebot der Allianz vorliegen für einen Bisex-Tarif, der deutlich günstiger ist als jegliche Unisex-Tarife der Konkurrenz.
Sie hätten mutmaßlich kein außerordentliches Kündigungsrecht! Sie könnten wenn, erst zu einem späteren Zeitpunkt den Risikoträger wechseln. Dabei verlieren Sie sämtliche erworbene Rechte inkl. der gesamten Alterungsrückstellung, mit Ausnahme der aus Pflegepflicht.
Die Fragen, die sich mir jetzt stellen:
Macht es Sinn, im Bisex zu bleiben?
Ja, grundsätzlich schon. Die Frage wäre aber nur dann zu klären, wenn man den genauen Vertrag kennt.
Wie sieht es mit Altersrückstellungen bei dem Bisex-Tarif aus?
Was vorhanden ist, bleibt erhalten.
Kann ich die später in einen Unisex-Tarif (vielleicht sogar einer anderen PKV) mitnehmen?
Nein, Sie können Ihre Alterungsrückstellung, außer die der Pflegepflicht nicht mitnehmen, da sie "alte Welt" Bisex sind, wenn Sie den Risikoträger wechseln. Innerhalb der APKV wird die Alterungsrückstellung bei Tarifwechseln, auch in die Unisexwelt angerechnet.
Wenn Sie in Bisex Neue Welt oder Unisex wechseln, bilden sie von da an einen zusätzlichen Übertragungswert und den könnten Sie dann später mitnehmen, die AR NIE! Nur den ÜTW!
Ist es zu 100 % sicher, dass ich auch ohne erneute Gesundheitsprüfung später in einen Unisex-Tarif wechseln kann?
Nein, weil das ist auch heute nicht so. Es gilt immer § 204 VVG, also Tarifwechsel. Es geht dabei um Mehrleistungen!
Macht es im Moment Sinn, einen Aufpreis für eine Unisex-Versicherung zu zahlen?
Einen begründeten Ratschlag ohne Beratung und Dokumentation ... sorry, das gibt es nicht, oder von Laien, also wertlos für kostenlos!
Vielen Dank für Eure Hilfe, im Moment erschlägt mich die ganze Intransparenz der Versicherungen...
Das ist nicht intransparent, sondern das ist nicht ihr Job. Gönnen Sie sich doch eine qualifizierte Beratung durch einen Versicherungsberater gemäß § 59 Abs. 4 VVG und 34e GewO, also durch einen VersicherungsBERATER, nicht VersicherungsVERTRETER oder -MAKLER!
--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50
https://derkvprofi.de/impressum/
Neuer Tarif - im Bisex bleiben?
Ich werde mein Studium nun beenden und muss in einen eigenen Tarif wechseln.
Nein, Sie führen den bisherigen Vertrag inkl. der erworbenen Rechte in einer anderen Versicherungsscheinnummer fort, in dem Sie Versicherungsnehmer sind.
Da mein Vater Arzt ist und ich bisher im Ärztetarif war, jetzt selbst aber als Angestellter arbeite, werde ich einen Tarif wechseln müssen.
Haben Sie auch an die Nachversicherung einer KrankenTAGEgeld-Versicherung gedacht?
Danke für die Nachfrage, ja habe ich!
Ich habe nun ein Angebot der Allianz vorliegen für einen Bisex-Tarif, der deutlich günstiger ist als jegliche Unisex-Tarife der Konkurrenz.
Sie hätten mutmaßlich kein außerordentliches Kündigungsrecht! Sie könnten wenn, erst zu einem späteren Zeitpunkt den Risikoträger wechseln. Dabei verlieren Sie sämtliche erworbene Rechte inkl. der gesamten Alterungsrückstellung, mit Ausnahme der aus Pflegepflicht.
Durch die notwendige Beitragserhöhung beim Wechsel hätte ich laut APKV ein Sonderkündigungsrecht. Mich würde interessieren, wie hoch denn die Altersrückstellungen sind. Werden ab Geburt Altersrückstellungen gebildet? Dann würde es ja schon jetzt aus finanziellen Gründen keinen Grund für einen Wechsel zu einer anderen PKV geben oder?
Die Fragen, die sich mir jetzt stellen:
Macht es Sinn, im Bisex zu bleiben?
Ja, grundsätzlich schon. Die Frage wäre aber nur dann zu klären, wenn man den genauen Vertrag kennt.
Mir geht es allgemein darum, ob der Bisex Tarif irgendwann vergreisen wird und man dann aufgrund evtl. Krankheit nicht mehr die Möglichkeit hat in Unisex zu wechseln. Wie bewerten Sie das?
Wenn Sie in Bisex Neue Welt oder Unisex wechseln, bilden sie von da an einen zusätzlichen Übertragungswert und den könnten Sie dann später mitnehmen, die AR NIE! Nur den ÜTW!
Ist der Übertragungswert das, was in Angeboten als "gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 %" ausgewiesen wird? Und habe ich das richtig verstanden: Ohne ÜW = alte Welt, mit ÜW = neue Welt?
Vielen Dank für Eure Hilfe, im Moment erschlägt mich die ganze Intransparenz der Versicherungen...
Das ist nicht intransparent, sondern das ist nicht ihr Job. Gönnen Sie sich doch eine qualifizierte Beratung durch einen Versicherungsberater gemäß § 59 Abs. 4 VVG und 34e GewO, also durch einen VersicherungsBERATER, nicht VersicherungsVERTRETER oder -MAKLER!
Danke für den Tip! Ich bin nur der Meinung, ich sollte auch selbst etwas Ahnung haben, damit mich niemand über den Tisch zieht. Ein Versicherungsberater nimmt eventuell nur den Tarif, der am meisten Provision gibt...
Noch eine abschließende Frage: Ein Wechsel der Krankenversicherung macht eigentlich nie Sinn, weil alle Altersrückstellungen (bis auf den ÜW) verloren gehen, oder? Also ist der Tarif vielleicht im Moment günstiger, aufgrund fehlender ARS wird er aber im Alter definitiv teurer?
Vielen Dank für Ihre sehr kompetente und hilfreiche Unterstützung!
Neuer Tarif - im Bisex bleiben?
Da mein Vater Arzt ist und ich bisher im Ärztetarif war, jetzt selbst aber als Angestellter arbeite, werde ich einen Tarif wechseln müssen.
Stimmt, weil Ende der Versicherungsfähigkeit!
Durch die notwendige Beitragserhöhung beim Wechsel hätte ich laut APKV ein Sonderkündigungsrecht. Mich würde interessieren, wie hoch denn die Altersrückstellungen sind. Werden ab Geburt Altersrückstellungen gebildet? Dann würde es ja schon jetzt aus finanziellen Gründen keinen Grund für einen Wechsel zu einer anderen PKV geben oder?
Alterungsrückstellungen werden je nach Tarif unterschiedlich gebildet. Bei Krankheitskosten in den Kindertarifen nicht. In der Altersgruppe Jugendliche ggf., aber nicht bei der APKV. Ab 20 immer, es sei es wäre ein Ausbildungstarif, der ohne AR ist.
Wie hoch kann man ermitteln.
Sie haben KEIN Kündigungsrecht wegen Beitragserhöhung, sie hatten die Möglichkeit zu wechseln, weil die Versicherungsfähigkeit endet. Das ist etwas anderes.
Mir geht es allgemein darum, ob der Bisex Tarif irgendwann vergreisen wird und man dann aufgrund evtl. Krankheit nicht mehr die Möglichkeit hat in Unisex zu wechseln. Wie bewerten Sie das?
1. vergreisen keine Tarife, weil jeder Jahrgang für sich selbst ein Kollektiv bildet und in Bisex getrennt nach Frauen und Männern.
Es gibt keine VERGREISUNG!
2. wie ich das beurteile? Sie bekommen eine Expertise, wenn Sie mich beauftragen!
Ist der Übertragungswert das, was in Angeboten als "gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 %" ausgewiesen wird? Und habe ich das richtig verstanden: Ohne ÜW = alte Welt, mit ÜW = neue Welt?
Der gesetzliche Zuschlag ist noch einmal etwas ganz anderes.
Alte Welt ist Policierung vor dem 01.01.2009.
Neue Welt ist Policierung nach dem 31.12.2008.
Wo man sie jetzt geparkt hat, kann ich nicht sagen, da ich den Vertrag nicht sehen und prüfen kann.
Vielen Dank für Eure Hilfe, im Moment erschlägt mich die ganze Intransparenz der Versicherungen...
Das ist nicht intransparent, sondern das ist nicht ihr Job. Gönnen Sie sich doch eine qualifizierte Beratung durch einen Versicherungsberater gemäß § 59 Abs. 4 VVG und 34e GewO, also durch einen VersicherungsBERATER, nicht VersicherungsVERTRETER oder -MAKLER!
Danke für den Tip! Ich bin nur der Meinung, ich sollte auch selbst etwas Ahnung haben, damit mich niemand über den Tisch zieht. Ein Versicherungsberater nimmt eventuell nur den Tarif, der am meisten Provision gibt...
Sie haben wirklich keine Ahnung! Ein Versicherungsberater darf gar keine Provision nehmen, sondern den müssen Sie bezahlen. Ein Versicherungsberater macht nur eine Beratung gegen Entgelt in Ihrem Auftrag. Am ehesten kann man einen Versicherungsberater mit einem Rechtsanwalt vergleichen, nur das der Versicherungsberater nur Versicherungen macht und nur außergerichtlich vertreten darf!
Provision bekommen Versicherungsvertreter.
Courtage nennt sich die Provision, wenn ein Versicherungsmakler die bekommt.
Noch eine abschließende Frage: Ein Wechsel der Krankenversicherung macht eigentlich nie Sinn, weil alle Altersrückstellungen (bis auf den ÜW) verloren gehen, oder? Also ist der Tarif vielleicht im Moment günstiger, aufgrund fehlender ARS wird er aber im Alter definitiv teurer?
Nein, so kann man das auch nicht sagen, aber der Wechsel des Risikoträgers beinhaltet eine Vielzahl von Risiken und Nebenwirkungen!
Das könnten Sie alles für Geld bekommen, also das Wissen und die Empfehlung. Das ist der Beruf eines Versicherungsberaters: neutral und unabhängig den Mandanten beraten und Empfehlungen auszusprechen, für er dann auch haftet!
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Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50
https://derkvprofi.de/impressum/
Neuer Tarif - im Bisex bleiben?
Eigentlich sind die Anbieter inzwischen deutlich transparenter als vor 4 Jahren