Firmendirektversicherung - Beitragspflicht (Gesetzliche Krankenkassen)

WM, Montag, 09.03.2015, 12:47 (vor 3548 Tagen)

Hallo zusammen,
seit dem GMG 2004 besteht ja die unerfreuliche Beitragspflicht (gestreckt auf 120 Monate) auf Kapitalauszahlungen für Firmendirektversicherungen auch für Verträge, die vor dem 1.1.2004 geschlossen wurden.

Geregelt ist auch:
Sollte der Versorgungsempfänger vor Ablauf von 10 Jahren versterben, endet damit auch die Beitragspflicht. Die Erben zahlen keine Beiträge für den Zeitraum zwischen Tod und Ablauf der 10-Jahres-Frist; es handelt sich nämlich nicht um einen eigenen Versorgungsbezug.

Im Anschluß daran folgt:
Für die Hinterbliebenen kann eine Beitragspflicht nur dann entstehen, wenn diese als Hinterbliebenenversorgung einen eigenen Kapitalbetrag beanspruchen können.

Diesen Zusatz verstehe ich nicht und kann auch im Internet dazu nichts finden. Kann mir das jemand erklären?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

Firmendirektversicherung - Beitragspflicht

Czauderna, Dienstag, 10.03.2015, 07:31 (vor 3547 Tagen) @ WM

Hallo,
diese 10-Jahresfrist kommt nur dann zur Anwendung, wenn der Versorgungsbezug als Einmalzahlung geleistet wurde, ansonsten kommt es zu monatlichen Beitragszahlung für die gesamte Dauer des Versorgungsbezuges und endet in der Regel mit dem Ableben des Versicherten.
Wenn nun durch das Ableben des Versicherten eine Hinterbliebenenversorgung aus eben dieser Betriebsversorgung entsteht geschieht bei dem Empfänger dieser Versorgung genau das Gleiche (wenn er oder sie in der GKV versichert ist), bei einer Einmalzahlung greift die 10-Jahresfrist, ansonsten die monatliche Beitragszahlung, natürlich immer vorausgesetzt, dass überhaupt Beitragspflicht besteht, meine Meinung.
Gruss
Czauderna

Firmendirektversicherung - Beitragspflicht

Rene, Berlin, Sonntag, 15.03.2015, 09:04 (vor 3542 Tagen) @ Czauderna

danke für die Erklärung der Sachlage

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