Re: Kontrahierungszwang bei Beamten (Private Krankenversicherungen)
Die Informationen aus dem Jahr 2010 sind heute irrelevant.
Die Teilnehmer der Öffnungsaktion für Beamte haben sich verändert.
Die Tarife sind heute Unisex und sind in vielen Details anders.
Das eigentliche Problem ist und bleibt aber, dass Versicherungsvermittler, ob Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler kein Interesse an dem Thema haben, da es keine Provisionen/Courtagen gibt.
Bei der Vorerkrankung ergeben sich zwangsläufig bestimmte Leistungsarten, die besonders zu beachten sind.
Ansonsten sind die Vorgaben der Öffnungsaktion zu beachten und zu prüfen.
Es gibt spezialisierte Versicherungsberater. Die Beratung ist kostenpflichtig und von Ihnen zu bezahlen.
Ansonsten finden Sie alles, außer die Grundlagen für die Auswahl der richtigen PKV, hier: PKV-Verband Öffnungsaktion
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Thorulf Müller
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- Kontrahierungszwang/Öffnungsklausel bei Beamten -
Stefanie Müller,
15.01.2010, 14:10
- Re: Kontrahierungszwang/Öffnungsklausel bei Beamten -
Manuela Goetze,
15.02.2010, 14:03
- Re: Kontrahierungszwang/Öffnungsklausel bei Beamten -
Stefanie Müller,
16.02.2010, 08:38
- Re: Kontrahierungszwang/Öffnungsklausel bei Beamten -
Manuela Goetze,
16.02.2010, 11:18
- Re: Kontrahierungszwang bei Beamten -
Michael,
07.03.2015, 22:01
- Re: Kontrahierungszwang bei Beamten - derKVProfi, 08.03.2015, 13:33
- Re: Kontrahierungszwang bei Beamten -
Michael,
07.03.2015, 22:01
- Re: Kontrahierungszwang/Öffnungsklausel bei Beamten -
Manuela Goetze,
16.02.2010, 11:18
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Stefanie Müller,
16.02.2010, 08:38
- Re: Kontrahierungszwang/Öffnungsklausel bei Beamten -
Manuela Goetze,
15.02.2010, 14:03