Teilerwerbsgemindert Nebenerwerb Selbsständig (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 07.03.2015, 14:28 (vor 3550 Tagen) @ schloem

Hallo,

es gibt drei verschiedene Varianten:

1) Einkünfte aus der Selbständigkeit (nach Abzug der betrieblichen Kosten) unter 138,25 Euro monatlich (Wert für 2014): es fallen dann keine zusätzlichen Beiträge für Kranken-/Pflegeversicherung an

2) Die Einkünfte sind höher, aber die Selbständigkeit ist nebenberuflich: dann sind ca. 15,5% zur Kranken- und ca. 2% zur Pflegeversicherung von den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit an die Krankenkasse zu zahlen. Eine Mindeteinnahme gilt dann nicht.

3) Die Selbständigkeit ist hauptberuflich: Dann gilt ein monatlicher Mindestbeitrag für alle Einnahmen zusammen von ca. 350 Euro monatlich (in bestimmten Fällen auf ca. 240 Euro senkbar): § 240 SGB V

Die Krankenkasse prüft anhand von Arbeitszeit und Einnahmen aus allen Quellen, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist.

Gruß

RHW


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