Teilerwerbsgemindert Nebenerwerb Selbsständig (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
es gibt drei verschiedene Varianten:
1) Einkünfte aus der Selbständigkeit (nach Abzug der betrieblichen Kosten) unter 138,25 Euro monatlich (Wert für 2014): es fallen dann keine zusätzlichen Beiträge für Kranken-/Pflegeversicherung an
2) Die Einkünfte sind höher, aber die Selbständigkeit ist nebenberuflich: dann sind ca. 15,5% zur Kranken- und ca. 2% zur Pflegeversicherung von den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit an die Krankenkasse zu zahlen. Eine Mindeteinnahme gilt dann nicht.
3) Die Selbständigkeit ist hauptberuflich: Dann gilt ein monatlicher Mindestbeitrag für alle Einnahmen zusammen von ca. 350 Euro monatlich (in bestimmten Fällen auf ca. 240 Euro senkbar): § 240 SGB V
Die Krankenkasse prüft anhand von Arbeitszeit und Einnahmen aus allen Quellen, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist.
Gruß
RHW
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schloem,
25.11.2014, 19:03
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derKVProfi,
25.11.2014, 19:21
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Norbert Schlömer,
25.11.2014, 20:12
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Czauderna,
25.11.2014, 20:17
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Norbert Schlömer,
25.11.2014, 22:00
- Teilerwerbsgemindert Nebenerwerb Selbsständig - Czauderna, 25.11.2014, 22:59
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Norbert Schlömer,
25.11.2014, 22:00
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Czauderna,
25.11.2014, 20:17
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Norbert Schlömer,
25.11.2014, 20:12
- Teilerwerbsgemindert Nebenerwerb Selbsständig - RHW, 07.03.2015, 14:28
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derKVProfi,
25.11.2014, 19:21