Aufteilung der PKV Beträge auf Elternteile (Private Krankenversicherungen)
Hallo Matthias S.,
nach § 257 SGB V gibt es nur einen Zuschuss, wenn der betreffende Arbeitnehmer ohne die PKV in der GKV einen Anspruch auf kostenlose Familienversicherung hätte. Diese kostenlose Familienversicherung ist aber nach § 10 Absatz 3 SGB V ausgeschlossen, wenn der andere Elternteil Einkünfte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat und die Einkünbfte des anderen Elternteils höher sind als die des Elternteils, der den Zuschuss beantragt. Somit kann nur der höbherverdienende Arbeitnehmer einen Zuschuss nach § 257 SGB V beanspruchen. Wenn der Arbeitgeber trotzdem einen Zuschuss zahlen sollte, ist dieser in voller Höhe steuer- und beitragspflichtig.
Falls einer der beiden Arbeitnehmer (später) Einkünfte unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben sollte, ist die Beurteilung anders.
Gruß
RHW
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Matthias S.,
18.02.2015, 14:32
- Aufteilung der PKV Beträge auf Elternteile -
derKVProfi,
19.02.2015, 10:47
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Matthias S.,
19.02.2015, 14:35
- Aufteilung der PKV Beträge auf Elternteile - derKVProfi, 19.02.2015, 17:35
- Aufteilung der PKV Beträge auf Elternteile - Rene, 15.03.2015, 09:21
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Matthias S.,
19.02.2015, 14:35
- Aufteilung der PKV Beträge auf Elternteile - RHW, 06.03.2015, 13:36
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derKVProfi,
19.02.2015, 10:47