Sohn mitversichern? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kann seine Kinder kostenlos familienversichern. Es gibt aber nach § 10 Absatz 3 SGB V eine Ausnahmeklausel. Wenn die folgenden Punkte alle gleichzeitig vorliegen, ist die Familienverwicherung (für diese Zeit) ausgeschlossen:
- Eltern sind verheiratet
- das Kind ist mit dem PKV-Elternteil verwandt (kein Stiefkind)
- der PKV-Elternteil hat höhere Einkünfte als der GKV-Elternteil (Einkünfte: siehe Begriff auf dem Steuerbescheid)
und
- die Einkünfte des PKV-Elternteils sind höher als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2015: 54.900.00 Euro)
Wenn alle 4 Punkte zutreffen, sind pro Kind Beiträge zu zahlen: entweder in der PKV oder in der GKV
Gruß
RHW
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PaulSonnenfeld,
27.02.2015, 11:32
- Sohn mitversichern? - Czauderna, 27.02.2015, 13:30
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RHW,
06.03.2015, 13:14
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Rene,
15.03.2015, 09:06
- Sohn mitversichern? - RHW, 15.03.2015, 11:32
- Sohn mitversichern? - Czauderna, 15.03.2015, 11:40
- Sohn mitversichern? -
Rene,
15.03.2015, 09:06