Sohn mitversichern? (Private Krankenversicherungen)

RHW, Freitag, 06.03.2015, 13:14 (vor 3549 Tagen) @ PaulSonnenfeld

Hallo,

jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kann seine Kinder kostenlos familienversichern. Es gibt aber nach § 10 Absatz 3 SGB V eine Ausnahmeklausel. Wenn die folgenden Punkte alle gleichzeitig vorliegen, ist die Familienverwicherung (für diese Zeit) ausgeschlossen:

- Eltern sind verheiratet

- das Kind ist mit dem PKV-Elternteil verwandt (kein Stiefkind)

- der PKV-Elternteil hat höhere Einkünfte als der GKV-Elternteil (Einkünfte: siehe Begriff auf dem Steuerbescheid)

und

- die Einkünfte des PKV-Elternteils sind höher als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2015: 54.900.00 Euro)

Wenn alle 4 Punkte zutreffen, sind pro Kind Beiträge zu zahlen: entweder in der PKV oder in der GKV

Gruß

RHW


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